Bei der Schaffung von bezahlbaren Wohnungen beschreitet die Landeshauptstadt München neue Wege: Auf einem Grundstück in Obergiesing soll ein sogenannter sektoraler Bebauungsplan zum Einsatz kommen. Er sieht feste Quoten für geförderten Wohnraum auch bei Neubauten in Innenstadtquartieren vor, für die bereits Baurecht vorhanden ist. Einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats gefasst. Demnach sollen beim Bau neuer Wohnungen im Karree Tegernseer Land-, Kesselberg-, Raintaler und Perlacher Straße 40 Prozent als geförderte Wohnungen realisiert werden. Die 40-Prozent-Quote soll möglichst jeweils zur Hälfte als einkommensabhängige Förderung (EOF) und im München-Modell (MM) umgesetzt werden. Derartige Vorgaben waren bislang an dieser Stelle sowie in vergleichbaren Bestandsgebieten nicht möglich.
Erst mit dem Baulandmobilisierungsgesetz, das der Bundestag am 7. Mai 2021 beschlossen hat, ist das Instrument des sektoralen Bebauungsplans eingeführt worden. „Die Chance, endlich auch in den gewachsenen Innenstadtvierteln bezahlbaren Wohnraum einzufordern, wollen wir nutzen“, erklärt Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk. Das Obergiesinger Baugebiet liegt im sogenannten Innenbereich. Dort gibt es bisher, wie in vielen Altbauquartieren, keinen Bebauungsplan mit verbindlichen Vorgaben für geförderten und damit bezahlbaren Wohnraum. Das Baurecht leitet sich stattdessen aus §34 des Baugesetzbuches ab, nach dem sich Neubauten in Gestaltung und Nutzung lediglich am Bestand der Umgebung orientieren müssen. Entsprechend häufig wurden bisher Baulücken in diesen Gebieten mit hochpreisigen Neubauwohnungen gefüllt. Der sektorale Bebauungsplan ermöglicht nun, soziale Aspekte auch bei Neubauten in diesen Gebieten festzuschreiben. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung untersucht derzeit, welche weiteren Gebiete in München für das neue Instrument in Frage kommen.