In welchen Stadtteilen wohnen Corona-Patient*innen, die im Krankenhaus behandelt wurden?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 15.3.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„Armut macht krank, das ist seit langem bekannt. Denn politische und soziale Faktoren, wie geringe Einkommen, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, beengte Wohnverhältnisse oder Rassismus beeinflussen die Gesundheit nachweislich stärker als die Qualität der medizinischen Versorgung allein. Chronische Vorerkrankungen, die als Risikofaktor bei einer COVID-19-Erkrankung gelten, betreffen ärmere Menschen häufiger und früher im Leben. Auch eine Untersuchung der AOK Rheinland/Hamburg und des Universitätsklinikums Düsseldorf bestätigt dieses Bild im Hinblick auf die Corona-Pandemie. Demnach haben Erwerbslose ein deutlich höheres Risiko in einem Krankenhaus behandelt zu werden. Aufschlüsselungen der Infektionsraten und der hospitalisierten Corona-Patient*innen in anderen Städten geben Hinweise darauf, dass eine Häufung in Ortsteilen festzustellen ist, die von sozioökonomischer Benachteiligung geprägt sind.“
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Zunächst bedanke ich mich für die Fristverlängerung und kann jetzt die einzelnen Punkte Ihrer Anfrage wie folgt beantworten:
Frage 1:
Welche Postleitzahlen haben die Wohnadressen der Münchner Patient*innen, die in Münchner Krankenhäusern stationär wegen COVID-19 behandelt wurden? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Monat und Postleitzahl. Falls die Fallzahlen so klein sind, dass Datenschutzbedenken bestehen, bitte entsprechend mit den benachbarten Postleitzahlen gruppieren.
Antwort:
Für die folgenden Analysen wurden Daten verwendet, welche die Münchener Kliniken seit April 2020 monatlich auf der Basis von Art. 6 Abs. 2 Nr. 3 lit. a) i.V.m. Art. 9 Abs. 1 Bayerisches Datenschutzgesetz (BayDSG) an das Gesundheitsreferat senden. Datengrundlage bilden die aufgrund des § 21 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) erhobenen Daten in den Kliniken. Diese Daten enthalten Informationen über alle COVID-19-Patient*innen, deren stationäre Behandlung bereits abgeschlossen ist (Entlassdaten). Die Auswertung der Daten bezieht sich ausschließlich auf die Postleitzahlen der Wohnadressen und lässt keine Aussage darüber zu, in welchem Krankenhaus die COVID-19-Patient*innen behandelt wurden.
Die Daten wurden innerhalb des Beobachtungszeitraums von 1.1.2020 bis einschließlich 30.6.2021 ausgewertet. In diesem Zeitraum konnten 6.152 Patient*innen eindeutig Postleitzahlen aus dem Stadtbezirk München zugeordnet werden.
Auf Ebene der Postleitzahlen wurden diese Fälle auf die jeweilige Hauptwohnsitzbevölkerung (Stand Dezember 2020, ZIMAS LHM) bezogen. Es wurden hospitalisierte Patient*innen, auf der Intensivstation aufgenommene Patient*innen sowie im Krankenhaus verstorbene Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen berechnet, um die Vergleichbarkeit zwischen den Postleitzahlbezirken zu gewährleisten. Die Postleitzahlen wurden auf die ersten drei Stellen gruppiert, um den entsprechenden Datenschutz auch bei kleinen Fallzahlen gewährleisten zu können.
Die folgende Tabelle zeigt die hospitalisierten, intensivmedizinisch behandelten (ICU) und im Krankenhaus verstorbenen COVID-19-Patient*innen aufgeschlüsselt nach Postleitzahlengruppen und Aufnahmequartal in absoluten Zahlen, als Prozentanteil pro Einwohner*in sowie in absoluten Zahlen pro 100.000 Einwohner*innen. Die erste Spalte beinhaltet die ersten drei Ziffern der Postleitzahl (z.B. 803XX). Einbezogen werden also alle Postleitzahlen, welche mit diesen drei Ziffern beginnen. Die zweite Spalte beinhaltet das Quartal, in welchem der/die Patient*in in das Krankenhaus aufgenommen wurde (Q1= Januar, Februar, März; Q2= April, Mai, Juni; Q3= Juli, August, September; Q4= Oktober, November, Dezember). Die dritteSpalte beinhaltet die Einwohnerzahl in der jeweiligen Postleitzahlengruppe. Spalten vier, fünf und sechs beschreiben die im Krankenhaus aufgenommenen Patient*innen, die Spalten sieben, acht und neun beschreiben die im Krankenhaus auf die Intensivstation (ICU) aufgenommenen Patient*innen und die Spalten zehn, elf und zwölf beschreiben die im Krankenhaus verstorbenen Patient*innen. Es werden jeweils die absoluten Fallzahlen (Spalte 4, 7 und 10), der prozentuale Anteil bezogen auf die Einwohnerzahl (Spalte 5, 8 und 11) und die Fallzahl pro 100.000 Einwohner (Spalte 6, 9 und 12) angegeben.
Nur der prozentuale Anteil bzw. die Fallzahlen pro 100.000 Einwohner*innen können eine Vergleichbarkeit gewährleisten. Auch die Aufnahmequartale spielen eine wichtige Rolle. Während im dritten Quartal 2020 in allen Postleitzahlgebieten nur wenige COVID-19-Patient*innen aufgenommen wurden (je nach Postleitzahlengebiet zwischen 0 und 22 Patient*innen pro 100.000 Einwohner*innen), wurden im vierten Quartal 2020 - dem Höhepunkt der zweiten Infektionswelle - in allen Postleitzahlgebieten relativ viele Patient*innen in ein Krankenhaus aufgenommen (je nach Postleitzahlengebiet zwischen 40 und 206 Patient*innen pro 100.000 Einwohner).
Dennoch muss berücksichtigt werden, dass in dieser Statistik weitere Charakteristika der Bevölkerung in den jeweiligen Postleitzahlgebieten nicht berücksichtigt werden können, wie z.B. die Altersstruktur der Bevölkerung oder die Bevölkerungsdichte je Postleitzahlengebiet.
Die folgende Abbildung zeigt die hospitalisierten COVID-19-Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen aufgeschlüsselt nach Postleitzahlgebieten für den gesamten Zeitraum von Januar 2020 bis einschließlich Juni 2021. Es wurden je nach Postleitzahl zwischen 163 und 594 Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen in ein Krankenhaus aufgenommen.
Frage 2:
Welche Postleitzahlen haben die Wohnadressen der Münchner Patient*innen, die in Münchner Krankenhäusern intensivmedizinisch wegen CO- VID-19 behandelt wurden? Bitte aufschlüsseln nach Anzahl, Monat und Postleitzahl. Falls die Fallzahlen so klein sind, dass Datenschutzbedenken bestehen, bitte entsprechend mit den benachbarten Postleitzahlen gruppie- ren.
Antwort:
Siehe Tabelle zu Frage 1.
Die folgende Abbildung zeigt die intensivmedizinisch behandelten CO-VID-19-Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen aufgeschlüsselt nach Postleitzahlgebieten für den gesamten Zeitraum von Januar 2020 bis einschließlich Juni 2021. Es wurden je nach Postleitzahl zwischen 44 und 150 Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen intensivmedizinisch in ein Krankenhaus versorgt.
Frage 3:
Welche Postleitzahlen haben die Wohnadressen der Münchner*innen, die an COVID-19 gestorben sind? Bitte benachbarte Postleitzahlbereiche so zusammenfassen, dass die Angaben datenschutzrechtlich unbedenklich werden.
Antwort:
Siehe Tabelle zu Frage 1.
Die folgende Abbildung zeigt die im Krankenhaus verstorbenen COVID-19-Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen aufgeschlüsselt nachPostleitzahlgebieten für den gesamten Zeitraum von Januar 2020 bis einschließlich Juni 2021. Es verstarben je nach Postleitzahl zwischen 22 und 77 Patient*innen je 100.000 Einwohner*innen in ein Krankenhaus.