Unterstützung der Hans-Weinberger-Akademie bei der Suche nach einem Alternativstandort
Antrag Stadtrats-Mitglieder Christian Müller, Cumali Naz, Marian Offman und Dr. Constanze Söllner-Schaar (SPD-Fraktion) vom 1.10.2019
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag haben Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR) aufgefordert, „die Hans-Weinberger-Akademie (HWA) und die Fachakademie für Sozialpädagogik (FAKS) der AWO bei der Suche nach einem geeigneten Grundstück zu unterstützen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine „laufende“ Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Zu Ihrem Antrag vom 1.10.2019 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Laut telefonischer Auskunft des Vorstands der HWA, wurde der Mietvertrag in der Industriestraße 31 in Aubing zwischenzeitlich um 9 Jahre verlängert, weshalb der in Ihrem Antrag angesprochene Handlungsbedarf aktuell nicht mehr gegeben ist.
Dennoch hat das KR den städtischen Immobilienbestand im Sinne Ihres Antrags, sowohl hinsichtlich von Grundstücken als auch vorhandenen Räumlichkeiten, entsprechend der uns bekannten Bedarfsvorgaben überprüft.
Im Ergebnis ist leider festzustellen, dass die Stadt München aktuell und bis auf weiteres absehbar über keine geeignete, freie und für die Ausbildung von 200 Schüler*innen und 300 Studierenden infrage kommende Immobilie bzw. kein geeignetes Grundstück für einen Alternativstandort für die HWA und die FAKS verfügt. Der Bedarf wird aber regelmäßig in der referatsübergreifenden Projektgruppe „Grundstücksmanagement“ behandelt und bleibt damit aufgegriffen. Hier wird geprüft, ob perspektivisch eine geeignete Fläche für einen Neubau angeboten werden kann. Im Fall einespositiven Ergebnisses würde die HWA und die FAKS natürlich umgehend informiert.
Sollte der sehr spezielle Bedarf der HWA und der FAKS im städtischen Immobilienportfolio nicht befriedigt werden können, kommt nach Ablauf des Mietvertrages aus unserer Sicht nur ein Neubau oder eine Anmietung durch die Verantwortlichen der HWA und der FAKS auf dem Münchner Immobilienmarkt in Frage.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.