Eröffnung Grundschule an der Paul-Gerhardt-Allee
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele und Christian Müller (SPD/Volt- Fraktion) vom 15.3.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die von Ihnen mittels Antrag vom 15.3.2021 vorgebrachten Anregungen fallen in den Zuständigkeitsbereich des staatlichen Schulamtes, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, die Grundschule an der Paul-Gerhardt-Allee (Hermine-von-Parish) zu eröffnen bzw. diese als Außenstelle für die Grundschule Oselstraße zu nutzen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Als Sachaufwandsträgerin für öffentliche Schulen ist die Landeshauptstadt München dafür verantwortlich, den Schulen den erforderlichen Schulraum und die benötigte Ausstattung zur Verfügung zu stellen. Nachdem es sich bei Ihrem Antrag um die Eröffnung einer Grundschule bzw. die Bildung einer Depandance handelt, die sich im originären Zuständigkeitsbereich des Freistaats Bayern befindet, haben wir beim Staatlichen Schulamt angefragt. Das staatliche Schulamt teilte uns Folgendes mit:
„Die Fertigstellung der Grundschule an der Hermine-von-Parish-Straße ist für das 3. Quartal 2021 geplant. Der Bau der Wohnungen in dem Siedlungsgebiet, das durch die Schule versorgt werden soll, habe sich jedoch langsamer entwickelt als prognostiziert. Zum Zeitpunkt der baulichen Fertigstellung der Schule würden in dem Gebiet noch nicht genügend Kinder für eine Schulgründung wohnen. Die wenigen Kinder, die jetzt schon dort beheimatet sind, sind derzeit noch dem Schulsprengel der Grundschule an der Oselsstraße zugeordnet. Die Grundschule ist im Jahr 2018 durch einen Pavillionbau mit zusätzlich acht Räumen in Klassenzimmergröße versorgt worden und kann diese Kinder daher gut aufnehmen.
Für die Grundschule an der Hermine-von-Parish-Straße wurde bereits ein Arbeitssprengel gebildet, um den Bedarf an Vorläuferklassen feststellen zu können. Dieser Arbeitssprengel werde jedoch vor Inbetriebnahme der neuen Grundschule erneut überprüft, so dass es noch zu leichten Veränderungen kommen könne. Zum Schuljahr 2021/2022 seien unter Verweis aufdie voranschreitende Wohnbebauung ursprünglich 59 Kinder prognostiziert worden. Es werde zum kommenden Schuljahr aber lediglich eine Vorläuferklasse mit 25 Kindern gebildet werden können. Es handelt sich dabei um die erste Vorläuferklasse für die neue Schule. Zum Schuljahr 2022/2023 werden 83 Schüler*innen für den Arbeitssprengel prognostiziert. Ein Start der Grundschule wäre angesichts dieser Entwicklung u.U. schon zum übernächstem Schuljahr möglich, denn die ungefähre Anzahl von 180 Schüler*innen für die Genehmigung einer neuen Schule ist ein Richtwert, der aus besonderem Gründen auch unterschritten werden kann. Eine Schule mit weniger als 180 Schüler*innen ist aus schulorganisatorischen und klassenbildungstechnischen Gründen grundsätzlich wenig sinnvoll.
Für das kommende Schuljahr zeichne sich nach Information der Grundschule an der Oselsstraße ab, dass diese voraussichtlich um eine Klasse anwachsen werde. Dieser erwartete Zuwachs könne durch den oben erwähnten Pavillion aufgefangen werden.
Der Grundschule an der Oselsstraße sei die Belegung des Neubaus an der Hermine-von-Parish-Straße angeboten worden. Die Schule hätte jedoch angegeben, ihre Klassen an ihrem eigenen Schulstandort beschulen zu können. Nachdem die Bildung von Depandancen auch aus schulorganisatorischen Gründen mit einem erheblichen Mehraufwand für die betroffenen Schulen verbunden ist, besteht somit nach Aussage der Grundschule kein Bedarf für die Nutzung von Räumlichkeiten im Gebäude an der Hermine-von-Parish-Straße.
Als Zwischenergebnis ist daher festzustellen, dass die Inbetriebnahme der neuen Schule oder auch nur deren Räumlichkeiten zum Schuljahr 2021/2022 nicht erforderlich ist.“
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.