Corona-Tests mit Registrierung als Stammzellspender kombinieren
Antrag Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 7.5.2021
Antwort Gesundheitsreferat:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit der DKMS ein Konzept entwickelt, wie Münchner Bürgerinnen und Bürger bei der Durchführung von Coronatests gleichzeitig als potenzielle Stammzellspender gewonnen werden können. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.5.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Gesundheitsreferat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass es wünschenswert wäre, mehr Menschen als potenzielle Knochenmarkspender*innen zu gewinnen. Eine gesteigerte Bereitschaft in der Bevölkerung, sich als Stammzellspender*innen zu registrieren, würde die Zahl der potenziellen Spender*innen deutlich erhöhen und damit auch die Wahrscheinlichkeit für Betroffene, eine*n Spender*in mit geeigneten genetischen Eigenschaften zu finden. Neben der Bereitschaft und dem Einverständnis der potenziellen Spender*innen ist für die Registrierung und damit Erfassung der Gewebemerkmale der Spender*innen lediglich ein Abstrich der Wangenschleimhaut nötig, somit handelt es sich hierbei, wie auch von Ihnen beschrieben, um ein vergleichsweise einfaches Verfahren.
Dennoch kann Ihrem Vorschlag, eine Möglichkeit der Registrierung als Stammzellspender*in mit dem damit verbundenen Abstrich im kommu-
nalen Testzentrum zu offerieren, aus Sicht des Gesundheitsreferates nicht zugestimmt werden. Grund hierfür ist, dass sich in einem Corona-Testzentrum vermehrt Menschen vorstellen, die potenziell mit dem Coronavirus infiziert sind und sich deshalb testen lassen wollen. Hier erscheint eine Kombination mit einer zweiten Schleimhautspende, die zwar aus anderem Anlass gefertigt wird, aber natürlich ebenso potenziell infektiöses Material beinhaltet und darüber hinaus auch zu einer Gefährdung von mehr Personal führt, keine sinnvolle Kombination.Die anschließende Überlegung des Gesundheitsreferates, gegebenenfalls stattdessen eine Möglichkeit zur Knochenmarkspende im Impfzentrum zu schaffen, musste nun ebenfalls verworfen werden, da das stationäre Impfzentrum in seinem Umfang auf der Grundlage der aktualisierten Impfstrategie des Freistaats Bayern zwischenzeitlich erheblich reduziert wurde.
Zur Zukunft und zum Umfang des Impfzentrums kann aufgrund der volatilen Situation im übrigen keine gesicherte Prognose abgegeben werden.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.