Bouldern in München IV – Fußgänger-Unterführung unter der Rosenheimer Straße/Ramersdorf zum Bouldern nutzen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Sabine Bär, Beatrix Burkhardt, Alexandra Gaßmann, Ulrike Grimm, Jens Luther und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 4.5.2021
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Sie haben am 4.5.2021 Folgendes beantragt:
„Die Stadtverwaltung wird gebeten, im Zuge der Umbauarbeiten an der Rosenheimer Straße und der Neugestaltung des Ortskerns Ramersdorf die Unterführung für den Bouldersport nutzbar zu machen.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 4.5.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Das Baureferat steht zum Thema Bouldern in regelmäßigem Austausch mit dem Referat für Bildung und Sport und hat auch an den beiden vom Geschäftsbereich Sport organisierten Runden Tischen Bouldern teilgenommen. Das Baureferat prüft dabei die technische Eignung der vom Referat für Bildung und Sport vorgeschlagenen Standorte auf öffentlichen Flächen hinsichtlich Aufstellung und Betrieb von Boulderanlagen durch Dritte. Im Rahmen des „Digitalen Runden Tisches – Bouldern in München“ am 22.7.2021, an dem Vertreter*innen des Referates für Bildung und Sport, des Baureferates, des Kraxlkollektivs, des Deutschen Alpenvereins, des Boulderblöckles Stuttgart und des MGS Stadtteilmanagements Neuperlach sowie ein Spielplatzprüfer teilnahmen, wurde vom Baureferat überprüft, ob die bestehende Fußgänger-Unterführung unter der Rosenheimer Straße aus baulicher Sicht als Standort in Frage kommt.
Die Überprüfung des Baureferates ergab, dass die Fußgänger-Unterführung unter der Rosenheimer Straße in Ramersdorf für den Einbau einer Boulderanlage baulich ungeeignet ist. Vor der Boulderwand wäre ein Sicherheits- bzw. Fallschutzbereich erforderlich, dessen Ausdehnung 2/3 der Fallhöhe plus 50 cm betragen muss. Bei einer 3 m hohen Boulderwandbeträgt der Fallschutzbereich aus einem stoßdämpfenden Material, wie Kunststoff, Kies oder Sand somit 2,50m. Um die Boulder-Sportler*innen so verkehrssicher von den durchlaufenden Verkehrsströmen zu trennen, reicht der vorhandene Platz leider nicht aus. Das Baureferat hat das Prüfungser- gebnis den Teilnehmenden des Runden Tisches mitgeteilt, der Standort wird nicht weiterverfolgt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.