Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) meldet seit gestern mehr als 600 Corona-Patient*innen auf den bayerischen Intensivstationen. Damit ist der Grenzwert für die Stufe Rot der bayerischen Krankenhaus-Ampel überschritten, sodass ab dem heutigen Dienstag, 9. November, landesweit erneut verschärfte Corona-Regeln gelten:
- Für Veranstaltungen sowie in Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen gilt generell die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene).
- Ausgenommen sind Gastronomie, Beherbergungsunternehmen und
körpernahe Dienstleistungen wie z.B. Friseure: Hier gilt 3G-Plus (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und PCR-Getestete).
- Für Hochschulen und außerschulische Bildungsangebote einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archive gilt auch in Stufe Rot weiterhin 3G (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete).
- In Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten gilt 3G (Geimpft, Genesen, Getestet, wobei zwei Testnachweise pro Woche ausreichen). Der Handel und der öffentliche Personennah- und -fernverkehr sind ausgenommen.
- Grundsätzlich ausgenommen von 3G-/Plus-/2G-Regeln bleiben Handel und Nahverkehr, Gottesdienste und Demonstrationen.
- Die FFP2-Maskenpflicht aus Stufe Gelb gilt unverändert fort. Sofern der Zutritt durch 3G-Plus oder 2G geregelt ist, entfällt die Maskenpflicht. Mehr Informationen unter muenchen.de/corona.