Blinde Flecken bei der Delta-Variante von Covid-19 beseitigen!
Antrag Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 7.7.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München über ihr Gesundheitsreferat dafür sorgt, dass in München alle Covid-PCR-Tests auch die Delta-Variante erfassen. Der Inhalt des Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 7.7.2021 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit: Die Delta-Variante (sogenannte indische Variante) des SARS-CoV2 Virus wurde erstmals im Oktober 2020 in Indien nachgewiesen und hat sich in den folgenden Monaten in den meisten Ländern der Erde stark verbreitet. Seit Ende Juni wird sie vom Robert Koch-Institut als dominierende Variante in Deutschland benannt.
Bei Nachweis des Coronavirus in einem Abstrich kann in einer nachfolgenden Laboruntersuchung festgestellt werden, ob bzw. um welche Variante des Virus es sich handelt. Hierzu sind zwei Verfahren vorhanden: die Genomsequenzierung und die so genannte variantenspezifische PCR (vPCR).
Dabei stellt die Genomsequenzierung den sogenannten Goldstandard der Diagnostik dar und gilt als Beweis für eine Variante. Es handelt sich hierbei um ein etabliertes Laborverfahren, welches methodenbedingt auch sofort für neue Varianten verwendet werden kann. Nachteil ist allerdings, dass es sich um ein sehr aufwändiges und langwieriges Verfahren handelt, mit Ergebnissen der Untersuchung ist für das Gesundheitsamt in der Regel nach zwei bis drei (teilweise bis zu sechs Wochen) zu rechnen. Häufig ist hierfür auch eine erneute Abstrichentnahme nötig, dann ist jedoch nicht in allen Fällen mehr genügend Virusmaterial in der Probe enthalten.
Diese Methode ist vor allen Dingen für epidemiologische Fragestellungen geeignet, hiermit kann man die Mutationsgeschwindigkeit und den Mutationsdruck in einer Bevölkerung einschätzen. Ferner ist ein Basisanteil an Sequenzierung notwendig zur Qualitätssicherung des nachfolgend beschriebenen Verfahrens, der vPCR. Die bundesweite Sequenzierungsrate beträgt ca. 10%.Als weiteres Verfahren der Varianten – Diagnostik steht die so genannte varianten-spezifische PCR (vPCR) zur Verfügung, die im Alltag als Nachweis einer Virus-Variante verwendet wird, im korrekten wissenschaftlichen Sinn jedoch den hochgradigen Verdacht auf eine Variante bestätigt. Vorteil dieses Verfahrens ist, dass es relativ schnell durchgeführt werden kann, die Ergebnisse werden meistens innerhalb von zwei Tagen übermittelt. Da es sich um ein amplifizierendes (vermehrendes) Laborverfahren handelt, ist keine so hohe Viruslast in der Probe notwendig. Das für das Verfahren benötigte Agens muss allerdings nach Entdeckung einer neuen Variante jeweils neu entwickelt werden, steht also nicht unmittelbar zur Verfügung. Mit dieser Methode werden die jeweils Agens-spezifischen Varianten entdeckt.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass die Varianten-Diagnostik der Klärung epidemiologischer Fragestellungen dient, nicht aber Auswirkungen auf die Behandlung hat.
Jedes Labor muss die Methoden, die es anwendet, zuvor sorgfältig etabliert haben. Dies betrifft insbesondere Aspekte der Personalschulung, technische Voraussetzungen sowie die prozessuale Abbildung.
Beide Methoden verursachen zusätzliche Kosten, sowohl für die Agentien als auch für die Durchführung der Diagnostik (Geräte, Personal). Dem gegenüber stehen Abrechnungsmöglichkeiten für die Labore zur Varianten-Diagnostik in der Coronavirus- Surveillance-Verordnung, der Coronavirus-Testverordnung in den dort beschriebenen Fällen sowie über die Krankenkassen. Ferner bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kostenlose Sequenzierungsmöglichkeiten für die Gesundheitsämter an.
In diesem Zusammenhang hat das Gesundheitsreferat, bevor die Methode der vPCR beim LGL und in den Münchner Laboren flächendeckend etabliert war, angestrebt, alle Proben zu sequenzieren, die einen Hinweis auf die Delta-Variante haben, der sich durch bestimmte Merkmale der virusbestimmenden Labordiagnostik ergibt.
Das Gesundheitsreferat konnte aufgrund der Beobachtung verschiedener relevanter Parameter die Situation in München zu jeder Zeit sehr gut einschätzen. Zwischenzeitlich hat sich die vPCR Methode für die Delta-Variante flächendeckend etabliert.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.