Freie Fahrt für die Stadtverwaltung?
Anfrage Stadtrat Markus Walbrunn (AfD) vom 19.5.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 19.5.2021 nehme ich Bezug.
Zunächst bitte ich um Entschuldigung, dass Ihre Anfrage wegen erforderlicher Abstimmungen leider nicht fristgerecht bearbeitet wurde. Das Direktorium hat Sie per Mail darüber informiert.
Das Informationsrecht nach § 68 GeschO beschränkt sich allerdings auf Auskünfte, die aus den Akten abrufbar sind, d.h., die sich auf bei den Referaten bereits vorhandene, mit zumutbarem Aufwand ermittelbare Informationen beziehen. Ein Anspruch auf Erhebungen, die die Verwaltung erst durchführen müsste, besteht nicht.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt: „Unter Ägide der neuen Stadtratsmehrheit wird seit der letzten Kommunalwahl der motorisierte Individualverkehr in München zunehmend zugunsten anderer ‚klimafreundlicherer‘ Mobilitätsformen beschnitten. Dies verlangt natürlich auch, dass man selbst mit ‚gutem‘ Beispiel innerhalb der Stadtverwaltung vorangeht“.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Wie viele Dienstwagen stehen der Stadtverwaltung München und deren Repräsentanten zur Verfügung?
Antwort:
Insgesamt umfasst der städtische Fuhrpark der 14 Referate und des Direktoriums und der sechs städtischen Eigenbetriebe mit Pkw, Lkw und mobilen Arbeitsmaschinen mehr als 2.300 Fahrzeuge. Der Fahrzeugpool der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist davon nicht erfasst.
Auf Ihre Frage nach Repräsentanten sind nur vier geleaste Fahrzeuge des Direktoriums zu nennen: zwei BMW 7er Hybrid, ein BMW 5er Hybrid und ein BMW i3E.
Alle Dienstfahrzeuge dienen zur Erledigung der vielfältigen kommunalen Aufgaben.
Frage 2:
Wie viele Fahrzeugmodelle sind aktuell Teil des städtischen Fuhrparks? (Bitte Fahrzeugtyp, Herstellerfirma, Modell und Antriebsart angeben).
Antwort:
Im gesamtstädtischen Fuhrpark sind zur Erfüllung der vielfältigen Aufgaben der Verwaltung einer Millionenstadt mehr als 2.300 Fahrzeuge im Einsatz. Das sind diverse Pkw-Modelle, verschiedenste Lkw, Transporter und mobile Arbeitsmaschinen. Aufgrund der sehr vielfältigen Struktur des Fuhrparks wäre eine Benennung jedes einzelnen der mehreren hundert Fahrzeug-Modelle nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand darstellbar.
Die Kategorie der Pkw und Kleintransporter (bis 2,5t zGm) umfasst rund 490 Fahrzeuge. In dieser Kategorie gibt es folgende Modelle häufiger: Ford Focus Tournier, Kia e-Soul, Kia e-Niro, Opel Astra Caravan, Opel Corsa, Renault Kangoo, Toyota Auris Hybrid, Toyota Yaris Hybrid, VW e-Up, VW e-Golf und VW Caddy.
Aktuell sind in der o.g. Kategorie ca. 200 Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb vorhanden. Ca. 50 weitere Kfz verfügen über alternative Antriebstechniken (Hybrid und Erdgas). Wasserstoff-Fahrzeuge sind derzeit nicht im Fuhrpark. Die wenigen noch vorhandenen Dieselfahrzeuge der o.g. Kategorie werden in Kürze durch klimafreundliche Alternativen ersetzt.
Insgesamt ist vorgesehen, den städtischen Fuhrpark schnellstmöglich auf alternative Antriebsarten umzustellen, wie dies in den Stadtratsbeschlüssen vom 12.10.2016 (14-20/V 06739) und vom 23.11.2017 (14-20/V 09051) vorgesehen ist. Die Stadt geht hier mit gutem Beispiel voran.
Frage 2.1:
Wie viele der Dienstwagen verfügen über einen elektrischen, hybriden oder wasserstoffbetriebenen Motor?
Antwort:
Die vier Fahrzeuge aus dem Direktorium sind drei Plug-In-Hybridfahrzeuge und ein vollelektrisches Kfz. Darüber hinaus verfügen auch andere Referate über Kfz mit elektrisch betriebenem Motor. Allein das Kommunalreferat (ohne den AWM) hält 16 elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge vor. In der Branddirektion im KVR gibt es je 28 Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und E-Antrieb plus ein Hybridfahrzeug.
Frage 3:
Welche Richtlinien und Vorgaben gibt es für Angehörige der Stadtverwaltung zur Nutzung von Dienstwagen?
Antwort:
Die Vorgabe ist die seit 2010 gültige „Dienstanweisung zum Halten und Führen von Dienstfahrzeugen (kurz: DA-Kfz)“. Gemäß Nr. 2.1.1 DA-Kfz dürfen Dienstfahrzeuge nur dann verwendet werden, wenn dienstliche Gründe bzw. Notfalleinsätze dies erfordern. Nach Nr. 2.1.2 DA-Kfz sollen zum Ziel eines ökonomischen und ökologischen Verhaltens möglichst nur emissionsarme Fahrzeuge auf dem technisch neuesten Stand eingesetzt werden. Bevorzugt sollen öffentliche Verkehrsmittel und Fahrräder genutzt werden. Das Fahrpersonal muss an einer Schulungsveranstaltung der Vergabestelle 1 in Energie und Umwelt schonender Fahrweise und nach fünf Jahren an einer Wiederholungsveranstaltung teilnehmen.
Frage 4:
Welche Personal- und Sachkosten sind im Rahmen des Fuhrparkerhalts und getätigter Dienstfahrten seit 2016 angefallen (Bitte gesondert nach Personalkosten, Sachkosten, sonstigen Kosten und unter Angabe der be- troffenen Kostenstelle im Haushalt ausweisen)?
Antwort:
Diese Frage lässt sich nicht mit vertretbarem Aufwand beantworten. Sie können aber davon ausgehen, dass die Geschäftsleitungen aller Dienststellen in Kooperation mit der Stadtkämmerei und dem Personal- und Organisationsreferat die steuer- und versicherungsrechtlichen Belange im Blick haben und dabei selbstverständlich auf einen wirtschaftlichen Fahrzeugeinsatz achten.
Frage 5:
Wie viele Kilometer wurden zwischen 2016 und 2020 pro Referat und Jahr per Dienst-Kfz gefahren?
Antwort:
Eine stadtweite Erhebung aller Pkw, Lkw und mobiler Arbeitsmaschinen nach Laufleistung in Kilometern würde einen unverhältnismäßig hohen Recherche-Aufwand nach sich ziehen.
Frage 6:
Sind künftig Einsparungen beim Fuhrpark oder Einschränkungen bei den Nutzungsrichtlinien geplant, um die jährlichen Dienstwagenfahrten zu verringern?
Antwort:
Die Referate prüfen regelmäßig anlässlich von Ersatzbeschaffungen, ob Einsparungen möglich sind. Gemäß der DA-Kfz sind darüber hinaus alle Dienststellen verpflichtet, ihr Personal dazu anzuhalten, den ÖPNV oder das städtische Angebot an Pedelecs und Dienstfahrrädern zu nutzen.
Frage 7.1:
Wie viele Dienstfahrten per Taxi gab es zwischen 2016 und 2020 pro Referat?
Frage 7.2:
Auf welche Summe belaufen sich die in diesem Zeitraum angefallenen Kosten pro Jahr?
Antwort zu Frage 7.1 und 7.2:
Diese beiden Fragen beantworte ich gemeinsam. Die Ermittlung der Fahrten pro Referat würde einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern.