Zusätzliche Unterstützung für Maibaumaufstellungen am 1. Mai 2022
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Fabian Ewald, Jens Luther, Veronika Mirlach und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 25.5.2021
Antwort Kulturreferent Anton Biebl:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Mit Ihrem Antrag Nr. 20-26/A 01494 vom 25.5.2021 beauftragen Sie die Stadtverwaltung, für Maibaumaufstellungen am 1. Mai 2022 frühzeitig zusätzliche Kapazitäten beispielsweise durch die Anmietung von Kränen und Drehleitern zu organisieren, um Vereine, die pandemiebedingt 2020 und 2021 keine Maibäume aufstellen konnten, über die Möglichkeiten der Münchner Feuerwehr hinaus technisch zu unterstützen. Der Einsatz hierfür soll zentral und die dafür entsprechende Stelle öffentlich kommuniziert werden.
Die Förderung von kulturellem bürgerschaftlichem Engagement und der Volkskultur ist laufendes Geschäft des Kulturreferats in der Abteilung 2/ Stadtteilkultur, Regionale Festivals, Kulturelle Infrastruktur, Veranstaltungstechnik und der Abteilung 3/Kulturelle Bildung, Internationales, Urbane Kulturen.
Der Inhalt Ihres Antrages betrifft damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Bezugnehmend auf Ihren Antrag kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Zunächst teilt die Branddirektion im Kreisverwaltungsreferat Ihre Einschätzung und äußert sich zum Sachverhalt wie folgt: Die Münchner Feuerwehr unterstützt im Rahmen der Brauchtumspflege jährlich beim Aufstellen bzw. Umlegen von Maibäumen. Um diese Unterstützung zu erhalten, muss sich die/der Antragstellende an die Pressestelle der Münchner Feuerwehr wenden. Hier erhält sie/er einen Antrag, der ausgefüllt zurück gesendet werden muss. Dieser wird an die dafür zuständige Direktion geleitet. Von dort erhält die/der Antragstellende dann eine Zu- bzw. Absage. Da weder in der Pressestelle noch in der Direktion eine Statistik geführt wird, kann an dieser Stelle leider nicht mit Zahlen belegt werden, wie viele Absagen pro Jahr erteilt werden müssen. Die Erfahrung zeigt aber, dass es bereits in „normalen“ Jahren nicht möglich war/ist, alle Anfragen zu bedienen. Nachdem im vergangenen Jahr keine Maibäume aufgestellt wurden, kann eine erhöhte Nachfrage für 2022 nicht ausgeschlossen werden.Das Kulturreferat ist im Rahmen seiner Zuständigkeit in Abteilung 3 für den Fachbereich Volkskultur verantwortlich. Hauptaufgabe ist es, durch eigene Initiativen die städtische Bevölkerung selbst Teil von Kulturäußerungen werden zu lassen. Dies geschieht durch niederschwellige, partizipative und vernetzende Vermittlungsformate im Bereich der (Volks-)Musik (Singen, Tanzen, Musizieren) und im Laientheater, wie z.B. bei den Tanzkursen zum Münchner Kocherlball und Kathreintanz, Jodel- und Singkurse sowie musikalischen Formaten wie dem Münchner Hoagartn. Die Volkskultur fördert in diesem Zusammenhang auch externe Projekte, die den Leitgedanken des „Selber Machens“ und der Selbstbefähigung zur Anwendung tradierter Kulturtechniken fördern und berät in Fachfragen zum Thema Bräuche und Traditionen.
Eine Förderung von wiederkehrenden Brauchtumsveranstaltungen, zu denen Maibaumaufstellungen zu rechnen sind, entspricht nicht den oben beschriebenen Förderkriterien und würde angesichts der Vielzahl an potentiell förderfähigen Veranstaltungen die finanziellen Möglichkeiten des Kulturreferats in diesem Bereich bei weitem übersteigen.
Der Betrieb Veranstaltungstechnik des Kulturreferats (Abteilung 2) fördert nicht-kommerzielle Kulturprojekte, indem er Veranstaltungstechnik zu günstigen Konditionen zur Verfügung stellt.
Auch im Bereich Veranstaltungstechnik gehört die Förderung von wiederkehrenden Brauchtumsveranstaltungen nicht zu den Förderkriterien für eine Vermietung. Die Bereitstellung von für das Aufstellen von Maibäumen erforderlichen Gerätschaften zählt weder zu den Kernkompetenzen der Veranstaltungstechnik, noch sind die dafür nötigen Kapazitäten vorhanden. Der Betrieb besitzt keinerlei Transportmittel oder Maschinen, die zu diesem Zweck geeignet bzw. dafür zugelassen sind. Der Betrieb Veranstaltungstechnik kann daher leider keine technische Unterstützung für Maibaumaufstellungen am 1. Mai 2022 anbieten.
Unabhängig von den weiteren pandemischen Entwicklungen, die derzeit keinerlei verlässliche Planungen zur Durchführung dieser Brauchtumsveranstaltungen in 2022 zulassen, kann das Kulturreferat mit seinen knappen personellen Ressourcen und gekürzten Kulturbudgets leider keine zusätzlichen Kapazitäten bereitstellen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag beantwortet ist und als erledigt gelten darf.