Olympia Reitanlage/Galopprennbahn II – Landshamer Straße und Frobenstraße von Müll und abgestellten Autowracks befreien
Antrag Stadtrats-Mitglieder Fabian Ewald, Ulrike Grimm und Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 3.9.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie beantragen, die Stadtverwaltung möge im Bereich Olympia Reitanlage/ Galopprennbahn II – Landshamer Straße und Frobenstraße abgestellte Autos ohne Kennzeichen entfernen lassen, Abfalleimer anbringen sowie die Straßenreinigung regelmäßig durchfahren lassen.
Als Begründung hierzu führen Sie insbesondere aus:
„Der gesamte Umgriff der Olympia Reitanlage und der Galopprennbahn ist extrem verschmutzt. Aus vielen Berichten von Gästen, den umliegenden Bewohnerinnen und Bewohnern und den Mitarbeitenden wird bestätigt, dass sehr viele LKW-Fahrerinnen und -Fahrer den Bereich nutzen, um zu übernachten. Selbstverständlich bleibt dann eine große Menge Restmüll auf der Straße und der angrenzenden Hecke liegen, da es keine öffentlichen Mülleimer gibt. Neben dem Restmüll berichten die Anwohnerinnen und Anwohner auch, dass der Bereich regelmäßig als Toilette genutzt werde. Des Weiteren werden beidseitig Fahrzeuge und Auflieger abgestellt, die keine Zulassungsschilder haben und dort über längere Zeit, teils sogar ohne Räder stehen.“
Der Inhalt des Antrags betrifft den Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), der Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV) sowie des Bayerischen Abfallgesetzes (BayAbfG) im Stadtgebiet und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 3.9.2021 teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Als unerlaubt abgestellte Fahrzeuge gelten solche, die entweder nicht mehr betriebsbereit, abgemeldet oder ohne Kennzeichen abgestellt sind. Im Stadtgebiet München obliegt es den Polizeiinspektionen sowie der Kommunalen Verkehrsüberwachung (KVÜ), in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen auf unerlaubt abgestellte Kraftfahrzeuge und Anhänger zuachten. Regelmäßig gehen hierzu aber auch gezielte Hinweise aus der Bevölkerung bei den Behörden ein.
Das Kreisverwaltungsreferat hat die von Ihnen beanstandeten Fahrzeuge an die Polizeiinspektion 25 gemeldet und bei einer Kontrolle am 13.9.2021 wurden noch 4 Fahrzeuge festgestellt. Ein Fahrzeug ohne Kennzeichen wurde bereits am 15.9.2021 von einem vom Kreisverwaltungsreferat beauftragten Abschleppunternehmen abtransportiert.
Für einen ebenfalls ohne Kennzeichen vorgefundenen LKW-Aufleger wurde nach Ablauf der dem Eigentümer gesetzten Frist zur Entfernung am 21.10.2021 die Abschleppung veranlasst. Noch am selben Tag wurde der Aufleger vom öffentlichen Verkehrsgrund entfernt.
Bei den zwei weiteren Fahrzeugen mit gestempelten Kennzeichen läuft gerade die Halterabfrage beim Kraftfahrtbundesamt. Nach Ermittlung der Daten wird die Halterin bzw. der Halter schriftlich über die Betriebsunfähigkeit informiert und mit einer angemessenen Frist von ca. 2 Wochen zur Entfernung der Fahrzeuge aufgefordert. Falls dies nicht geschehen sollte, werden diese Fahrzeuge ebenfalls vom öffentlichen Verkehrsgrund abgeschleppt.
Für die Kosten der Abschleppung, der Lagerung und der ggf. notwendigen ordnungsgemäßen abfallrechtlichen Entsorgung wird dann die Halterin bzw. der Halter herangezogen.
Das Baureferat hat zu Ihrem Antrag mitgeteilt, dass es zur Verschmutzungssituation in der Landshamer Straße und Frobenstraße in der Vergangenheit bereits mehrfach Termine mit dem Bezirksausschuss 15 Trudering-Riem und den beiden Anliegern Olympia Reitanlage sowie Deutsche Bahn AG durchgeführt habe.
Gemäß der Straßenreinigungssatzung sind in diesem Bereich die jeweiligen Anlieger für die Reinigung der an ihr Grundstück angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen verantwortlich.
Soweit die Stadt selbst Anlieger ist, hat das Baureferat die zwei Mal wöchentlich erfolgende Reinigung an eine Fachfirma vergeben. Zusätzlich führt das Baureferat bei Bedarf eine Grundreinigung des Bereichs durch und kontrolliert diesen mehrmals wöchentlich.
Das Baureferat nimmt den vorliegenden Antrag zum Anlass, in der Landshamer Straße und in der Frobenstraße eine Grundreinigung durchzuführen und den Reinigungsturnus für die städtischen Vertragsflächen auf dreimal pro Woche zu erhöhen.Eine Aufstellung von Müllbehältern für die Hinterlassenschaften der LKW-Fahrer*innen würde nach Erfahrung des Baureferates die Situation noch weiter verschärfen, da die Bereiche um die Müllbehälter vermehrt als Ablageplatz für Abfall und auch Sperrmüll genutzt werden würden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.