Traditionsbetriebe schützen – Tradition bewahren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Ulrike Grimm, Hans Hammer, Alexander Reissl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 14.7.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat (KR), auf, ein Schutzprogramm für Traditionsbetriebe, deren Miet- oder Pachtverhältnisse von Vermieterseite aus gekündigt wurden, zu entwickeln, das attraktive Mietangebote aus dem städtischen Immobilienportfolio für den betroffenen Personenkreis beinhaltet.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch die Umsetzung bereits bestehender Konzepte und mithin eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.7.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
Dem KR liegen Schutz und Erhalt von Münchner Traditionsbetrieben sehr am Herzen. Deshalb setzt es bereits verschiedene Maßnahmen bei der Vermietung städtischer Ladenflächen konsequent um:
-Wir orientieren uns bei der Vermietung unserer Einzelhandelsflächen im 1. Stadtbezirk an den Zielen und Leitideen des vom Stadtrat beschlossenen Innenstadtkonzepts. Das Konzept sieht die Stärkung einer vielfältigen und kleinteiligen Struktur im Einzelhandel, u.a. durch die Vermietung stadteigener Immobilien an inhabergeführte Traditionsbetriebe vor. Der Kommunalausschuss hat mit seinem Beschluss vom 8.5.2018 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11409) die Voraussetzungen für die Vergabe freier Einzelhandelsflächen in der Innenstadt noch einmal konkretisiert und dabei insbesondere festgelegt, dass freie Einzelhandelsflächen u.a. vorrangig an Münchner Traditionsgeschäfte zu vergeben sind.
Das KR unterstützt die Ziele und Leitideen des Innenstadtkonzepts durch die Vermietung seiner Immobilien an traditionelle Einzelhändler*innen. Die Eigenschaft als Traditionsbetrieb ist eines der Eignungskriterien, das bei einer erfolgreichen Bewerbung auf eine freie Ladenfläche innerhalb des 1. Stadtbezirks zwingend zu erfüllen ist.-Angesichts des Umstands, dass die vorstehend angesprochene Zielgruppe in der Regel nicht dazu in der Lage ist, marktgängige Gewerbemieten zu erwirtschaften, werden mit den einschlägigen Mieter*innen in vielen Fällen bereits zum jetzigen Zeitpunkt deutlich günstigere Mietpreise vereinbart, als bei einer freien Vermietung am Markt zu realisieren wäre.
Beispielhaft ist hier auf das städtische Ruffinihaus hinzuweisen, bei dem der Kommunalausschuss mit Beschluss vom 26.1.2017 (Sitzungs-
vorlage Nr. 14-20/V 07996) eine Reduzierung der Marktmiete um 50% beschlossen hat.
-Zur Unterstützung der wirtschaftlich von der COVID-19-Pandemie betroffenen städtischen gewerblichen Mieter*innen/Pächter*innen hat der Stadtrat auf Initiative des Kommunalreferats zudem verschiedene Maßnahmen für Erleichterungen zum Erhalt von Miet-/Pachtverhältnissen beschlossen, von denen insbesondere auch der traditionelle Einzelhandel profitiert. So können städtische gewerbliche Mieter*innen/ Pächter*innen, die infolge von COVID-19 in ihrer Geschäftsausübung wirtschaftlich negativ betroffen sind und dadurch in einen Liquiditätsengpass gekommen sind, einen Verzicht auf die Miet-/Pachtzahlungen bei der Stadt beantragen.
Das KR ist bei der Vermietung städtischer Ladengeschäfte dazu verpflichtet, öffentliche Ausschreibungen durchzuführen. Eine Direktvergabe an kündigungsbetroffene Traditionsbetriebe darf aus rechtlichen Gründen nicht realisiert werden. Vor diesem Hintergrund können dem Trachtengeschäft „Tracht und Heimat“ keine Räumlichkeiten für eine unmittelbare Anmietung aus unserem Portfolio direkt zur Verfügung gestellt werden.
Grundsätzlich werden unsere freien Ladenflächen unter http://www.immo-muenchen.de ausgeschrieben. Wir begrüßen in diesem Rahmen eine Bewerbung des Trachtengeschäfts „Tracht und Heimat“ und empfehlen diesem, sich unter der vorstehend genannten Internetseite regelmäßig über unser Angebot zu informieren und sich ggf. unter den in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Kontaktdaten direkt mit der/dem zuständigen Sachbearbeiter*in in Verbindung zu setzen.
Derzeit stehen allerdings keine freien Einzelhandelsflächen zur Verfügung. Das Vorhalten freier Gewerbeflächen zu dem Zweck, diese im Bedarfsfall an existenzbedrohte Traditionsgeschäfte zur Verfügung zu stellen, wider-spräche wegen des gleichzeitig entstehenden Leerstands dem Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung und der extrem hohen Nachfrage nach solchen Flächen. Als Möglichkeit zur Unterstützung von Traditionsbetrieben, die über die privilegierte Vergabe im Rahmen des Innenstadtkonzepts hinausgeht, wird im Kommunalreferat eine/ein Ansprechpartner*in installiert. Diese/dieser steht Traditionsbetrieben künftig als Berater*in zur Seite, falls diese ihr Ladengeschäft nicht weiterführen können. So kann zum einen der Immobilienbestand der LHM mit den Betroffenen im Einzelnen durchgegangen werden. Zum anderen kann die Expertise des KR und sein Netzwerk in Immobilienangelegenheiten vom Betroffenen genutzt werden, um möglichst eine Fortführung des Geschäfts in München sicherzustellen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.