Baustellen Positiv nutzen – Mehr Grün in umgebauten Straßen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Simone Burger, Nikolaus Gradl, Roland Hefter, Christian Müller, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Andreas Schuster, Felix Sproll (SPD/Volt – Fraktion) und Paul Bickelbacher, Mona Fuchs, Anna Hanusch, Clara Nitsche, Florian Schönemann, Christian Smolka (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 25.9.2020
Antwort Baureferentin Rosemarie Hingerl:
Ihr Antrag zielt darauf ab, dass die Stadtverwaltung im Zuge neuer Baumaßnahmen im Straßenraum auch die Lebensqualität der Anwohnerinnen und Anwohner durch Umsetzung folgender Vorschläge verbessert:
• „Prüfung von neuen Baumpflanzungen, insbesondere bei Baustellen im Straßen- und Wegebau sowie im Tiefbau
• Pflanzung von Sträuchern und Stauden, wo aufgrund der Bestandssituation (z.B. Spartenverlegung) eine Baumpflanzung nicht möglich ist
• Prüfung, ob Flächen dauerhaft entsiegelt werden können
• Prüfung, wo schattige Sitzgelegenheiten angebracht werden können
• Bei Baustellen, wo Freiflächen entstehen, wie zum Beispiel nach Abriss von Gebäuden, sollen unter Wahrung sämtlicher Sicherheitsaspekte kleine Interims-Parks mit Sitzgelegenheiten und Pflanzkübel geschaffen werden“
Alle Maßnahmen sollen im Detail mit den Bezirksausschüssen abgestimmt werden.
Für die gewährte Terminverlängerung bedanken wir uns. Die darüber hinaus aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen erfolgte Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit i.S. von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 25.9.2020 teilt das Baureferat aber Folgendes mit:
Eine Begrünung des öffentlichen Straßenraumes und die damit verbundene Entsiegelung von Flächen ist aus ökologischer Sicht immer sinnvoll und erstrebenswert. Bäume im Straßenbild führen zu einer stadtgestalte-rischen Aufwertung des Straßenraumes sowie zu einer Verbesserung der Aufenthaltsqualität. Sie bieten Schattenwurf sowie Verdunstungskühle und tragen damit zum Temperaturausgleich bei, fördern den Luftaustausch und schützen das Klima durch CO2-Speicherung.
Das Baureferat zielt bei allen Maßnahmen im Straßenraum darauf ab, maximal viele Bäume zu pflanzen, da durch die Begrünung mit Bäumen als vertikales Grün in dichten, urbanen Bereichen der beste ökologische Effekt erreichbar ist. Weitere Begrünungsoptionen im Straßenraum sind natürlich die Pflanzung von Sträuchern, Stauden, artenreichen Blumenwiesen oder Rasen.
Das Baureferat prüft daher bei allen Straßenumbau- und Neubaumaßnahmen in der Planungsphase intensiv die Möglichkeiten einer Begrünung des Straßenraumes unter den jeweils gegebenen Randbedingungen (Nutzungsansprüche, Spartenlage, etc.). Sämtliche Planungen werden dabei stets mit den jeweils zuständigen Bezirksausschüssen abgestimmt, und es erfolgt deren satzungsgemäße Beteiligung.
Zum Thema „Baumpflanzungen allgemein und der Pflanzung von Sträuchern und Stauden“ hat die Stadtwerke München GmbH Folgendes mitgeteilt:
„Nach unseren Erfahrungen aus bisherigen und aktuellen Erinnerungsverfahren zur Umgestaltung von Straßen und Wegen stellen wir fest, dass es immer wieder zu Konfliktpunkten zwischen geplanten Baumpflanzungen und den vorhandenen oder auch neuen Leitungstrassen kommt. Bedingt durch die übliche Zoneneinteilung entstehen die meisten Konflikte zwischen den Gas- und Wasserleitungen und den an die Gas- und Wasserzone unmittelbar anschließenden Baumgräben. Fernwärme- und Fernkältetrassen sind überwiegend in den Fahrbahnachsen situiert, sie werden jedoch inzwischen immer häufiger von Baumprojekten in den Fahrbahnflanken tangiert.
Grundsätzlich sehen wir eine Bepflanzung der Gas- und Wasserleitungsschutzzonen mit Stauden oder niedrigen Sträuchern als prinzipiell möglich an, sofern dadurch der sichere und wirtschaftliche Betrieb nicht beeinflusst wird. Für die Stromtrassen erscheint uns jegliche Bepflanzung aufgrund der geringen Erdüberdeckung nicht möglich.
Prinzipiell darf durch die Bepflanzung der Versorgungstrassen die technische Sicherheit von Leitungen zu keinem Zeitpunkt gefährdet (z.B. bei derPflanzung oder durch Wurzeleinwuchs) werden (DVGW Regelwerk GW
125). Ebenso ist die unmittelbare Leitungstrasse selbst auf einem Streifen von jeweils 30 cm beidseitig frei von Bewuchs zu halten. Dieser Streifen wird für die vorgeschriebene wiederkehrende Rohrnetzüberprüfung bei Gasleitungen durch Begehung benötigt.
Zu den Rahmenbedingungen für die Pflanzung von Bäumen in Leitungsnähe gelten im Grundsatz die einschlägigen Regelwerke DVGW GW 125 und DIN 18920. In unseren Stellungnahmen weisen wir auf einen Mindestabstand für geplante Bäume von 2,5 m zu allen Kabeln, Leitungen und Schachtbauwerken der SWM hin. Die Abstände werden zwischen der Baumachse und der Anlagenaußenkante gemessen. Sofern aus dringenden Gründen die Abstände zwischen Bäumen und Sparten nicht eingehalten werden, müssen in Abstimmung mit den SWM geeignete Schutzmaßnahmen vorgesehen werden. Alle Armaturen wie z.B. Absperrarmaturen, Unter- und Überflurhydranten, Schachtzugänge, Verteilerschränke etc. müssen ebenfalls ungehindert zugänglich bleiben und dürfen nicht überwachsen werden.
Im Falle von notwendigen Rohrnetzerweiterungen bzw. auch Erneue-
rungs-, Instandsetzungs- und Reparaturarbeiten an den Leitungen dürfen keine weiteren Erschwernisse durch Pflanzungen für die SWM entstehen. Dies betrifft insbesondere die ggf. notwendigen naturschutzrechtlichen Genehmigungen für den Ausbau von Büschen sowie die Entfernung oder Rückschnitte von Sträuchern und Stauden und deren Nachpflanzung selbst. Sofern zukünftig eine ausgedehnte Bepflanzung der Leitungsschutzstreifen im Sinne des Antrags vorgesehen wäre, erachten wir es als sinnvoll, gemeinsam im Vorfeld die Modalitäten für die Handhabung einer solchen Vegetation zwischen den betroffenen Dienststellen der LHM (Baureferat, Planungsreferat UNB) sowie den SWM zu erarbeiten.“
Um zukünftig von der Möglichkeit der Bepflanzung der Leitungsschutzstreifen (Gas und Wasser) vermehrt Gebrauch machen zu können, wird das Baureferat mit den zuständigen Stellen die dafür erforderlichen Modalitäten abstimmen.
Der öffentliche Straßenraum ist durch die verschiedenartigsten Nutzungsansprüche geprägt, und aufgrund der begrenzten Flächenverfügbarkeit existiert ein erheblicher Konkurrenzdruck.
Dazu hat das Mobilitätsreferat folgende Stellungnahme abgegeben:„Solange die grundsätzliche Straßenraumaufteilung erhalten bleibt und die Mindestbreiten der Gehwege nicht unterschritten werden, können die vorgeschlagenen Maßnahmen wie Baum-, Busch- und sonstige Grünpflanzungen sowie auch zusätzliche Sitzgelegenheiten ohne eine größere und aufwändigere Umplanung der Straßenraumaufteilung kurzfristig umgesetzt werden. Diese Maßnahmen sind deshalb gut geeignet, um auf einfache und kostengünstige Weise Verbesserungen der Lebensqualität im öffentlichen Straßenraum zu erzielen.“
Zur Aufstellung von Sitzgelegenheiten hat das Baureferat eine umfassende Nachrüstung mit Sitzbänken im gesamten Stadtgebiet beinahe abgeschlossen. Fast alle Stadtbezirke wurden bereits mit zusätzlichen Bänken ausgestattet. In diesem Rahmen wurden bereits mehr als 400 Bänke errichtet. Für nur wenige Stadtbezirke fehlt die Rückmeldung der Bezirksausschüsse zu möglichen Aufstellorten noch. Es ist davon auszugehen, dass dann das Potenzial sinnvoller Aufstellorte für Bänke im Bestand weitgehend ausgeschöpft ist. Bei Umgestaltungsmaßnahmen des öffentlichen Stra-ßenraumes ist die Situation natürlich neu zu bewerten. In diesem Zusammenhang sind Sitzgelegenheiten ebenso Bestandteil der Maßnahmen des Baureferates zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wie die Begrünung des Straßenraumes. Als gelungenes Beispiel der jüngeren Zeit darf auf die Neugestaltung des Bereiches um das Siegestor verwiesen werden.
Zur Schaffung von Interimsparks nach dem Abriss von Gebäuden hat das dafür zuständige Kommunalreferat Folgendes mitgeteilt:
„Eine Sanierung bzw. Freimachung dieser Grundstücke erfolgt im Vorfeld einer möglichen Verwendung bzw. Verwertung für städtische Bedarfe und Zielsetzungen, wie z.B. für den Bau von Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Wohnungsbau. Da sich der Zweck der Grundstücksfreimachung im Regelfall aus der Anschlussnutzung ergibt bzw. in zeitlichem Zusammenhang dazu steht, gibt es praktisch keine Zeitspanne zwischen diesen Maßnahmen und der vorgesehenen Nutzung. Etwaige Zwischennutzungen im Rahmen dieser Baustellen, wie z.B. Interimsparks, würden der zeitgerechten Fertigstellung eher im Wege stehen.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung sowie das Mobilitätsreferat haben dieses Antwortschreiben mitgezeichnet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.