Wertstoffinsel Standorte – Probleme mit temporärer Überfüllung, Sauberkeit und illegaler Restmüllablage
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Andreas Babor, Alexandra Gaßmann, Alexander Reissl und Thomas Schmid (CSU-Fraktion) vom 26.4.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München (LHM), Kommunalreferat, Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), auf, mit den Firmen Remondis und Wittmann, die im Auftrag von Duale Systeme Deutschland die Depotcontainer-Standorte betreiben, folgende Anregungen zu besprechen und nach Möglichkeit zu realisieren:
„1. Lt. Vertrag soll ein Depotcontainer-Standort pro 1000 Einwohner bereitstehen. Es ist zu überprüfen, wo in der Stadt diese Vorgabe deutlich unterschritten wird. Die Standorte sind dann zu ergänzen. Die guten örtlichen Kenntnisse der Bezirksausschüsse sollen wo möglich bei der Standortsuche einbezogen werden.
2. An einigen ausgewählten Standorten wird in einem Test untersucht, ob mit einem kleinen Restmüllbehälter (50 – 60 l) dem Abstellen von Transportbehältnissen neben den Container abgeholfen werden kann.
3. Die Entleertouren sollen flexibler werden. Die Container werden von den Nutzern nicht statisch gleichmäßig befüllt. Gegebenenfalls werden zum Beispiel für die Fraktion Glas weitere Container aufgestellt, wenn ein erhöhtes Aufkommen einer bestimmten Glasfarbe festzustellen ist.
4. In einem Versuch werden Standorte, die durch Verschmutzung und Ablagerung von Sperrmüll und anderem besonders auffällig sind, überwacht. Dazu bietet sich eine Kooperation mit Wachdienstfirmen an, die im Rahmen ihrer eigentlichen Tätigkeit nachts ohnehin in der Stadt auf Streife sind.“
Begründet wird der Antrag damit, dass seit vielen Jahren das System der Depotcontainer für Altglas und Leichtverpackungen in München eingeführt sei. Es werde rege genutzt. In der Zeit der Corona-Pandemie sei die Sammelmenge bei Glas um ca. 17% und bei Leichtverpackungen um rd. 15% gestiegen. Die beauftragten Firmen würden auch viel unternehmen, dass die Sammlung vernünftig funktioniert.
Leider gäbe es aber immer wieder Grund zu Klagen. Neben überfüllten Containern würden die zu entsorgenden Stoffe einfach abgestellt. Viele Standorte seien häufig verschmutzt. Transportbehältnisse, mit denen man z.B. Glasflaschen zum Container bringt, würden einfach daneben abgestellt. An Standorten, die von der Wohnnachbarschaft schlecht einsehbarseien, würden leider häufig Altelektrogeräte, Sperrmüll und sonstiger Restmüll, illegal abgestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten helfen, die Mängel zu beseitigen bzw. das Bewusstsein der Stadtgesellschaft für die Sauberkeit an den Wertstoffinseln wecken.
Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 29.10.2020 die Rahmenbedingungen für die Verpackungssammlung in München gesetzt (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00500). Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlaube ich mir, Ihren Antrag mittels Schreiben zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 26.4.2021 teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Standortdichte
Das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen empfiehlt eine Standplatzdichte von einem Standplatz pro 1.000 bis 2.000 Einwohner. Von diesem Richtwert kann in hochverdichteten Räumen wegen Standplatzmangel und in stark zersiedelten Gebieten wegen Weitläufigkeit abgewichen werden.
Wir können Ihnen versichern, dass die Betreiberfirmen selbst ein großes Interesse daran haben, mehr Wertstoffinseln aufzustellen. Dies stellt sich in einer Großstadt wie München jedoch oftmals problematisch dar, da die Wohnbebauung zu dicht oder die Straßenbreite für die Aufstellung der Container zu gering sind.
Nichts desto trotz sind die Betreiberfirmen ständig auf der Suche nach neuen Standplätzen und führen regelmäßig Begehungen in den Stadtbezirken durch. Immer wieder werden sie dabei auch durch Vertreter*innen der Bezirksausschüsse und des AWM begleitet.
Selbstverständlich können dem AWM jederzeit Vorschläge für mögliche Standplätze zugesandt werden. Diese werden an die Betreiberfirmen zur Prüfung weitergeleitet.
2. Aufstellen von Restmüllbehältern
Auch der AWM nimmt eine zunehmende Verschmutzung der Wertstoffinseln, insbesondere das Ablagern von Rest- und Sperrmüll wahr. Dies wird auch von den Entsorgungsfirmen Remondis und Wittmann sowie den von ihnen beauftragten Reinigungsfirmen bestätigt.
Die Aufstellung von unbeaufsichtigten Restmüllbehältern kommt jedoch nicht in Betracht. Ein frei zugänglicher Restmüllbehälter lädt vermutlicherst recht dazu ein, dass in diesen Behältern nicht nur Rest- bzw. Sperrmüll, sondern auch von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle, wie Autoreifen, Autobatterien etc. eingefüllt oder daneben gelegt werden. Auch Problemstoffe und Elektrogeräte würden gegebenenfalls unbeaufsichtigt, für Kinder und Jugendliche frei zugänglich, im öffentlichen Straßenraum gelagert werden und eine nicht zu verantwortende Gefahrenquelle darstellen. Eine Beaufsichtigung der probeweise aufgestellten Restmüllbehälter kommt aus Kostengründen nicht in Betracht.
Mit Erteilung der Sondernutzungserlaubnis an die Betreiberfirmen geht auch die Verkehrssicherungs- und Reinigungspflicht im Umkreis von 10 Metern der Wertstoffinsel auf diese über. Somit sind die Verantwortlichkeiten klar geregelt. Mit der Aufstellung eines Restmüllbehälters durch die LHM ginge auch die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht für diesen Behälter einher, d.h. der AWM müsste für sämtliche Unfälle, die im Zusammenhang mit dem aufgestellten Behälter entstehen, haften. Dies führt zu unguten Schnittstellen.
3. Flexible Entleertouren
Die Leerungsintervalle werden an den einzelnen Depotcontainerstandplätzen bereits bedarfsgerecht angepasst. Sofern an Wertstoffinseln ausreichend Platz vorhanden ist, werden selbstverständlich auch zusätzliche Behälter aufgestellt.
Nach Angaben der Betreiberfirmen werden circa 80% der Wertstoffinseln dreimal pro Woche und die übrigen Standorte zweimal pro Woche entleert. Dies wird von Seiten des AWM als Mindeststandard gesehen, um ausreichend Sammelkapazitäten in München zur Verfügung zu stellen.
Zudem soll mit den Dualen Systemen auch verhandelt werden, dass zukünftig Glascontainer mit Füllstandssensoren zum Einsatz kommen, um so eine optimierte Tourenplanung generieren zu können und eine Überfüllung der Container durch rechtzeitige Leerung zu vermeiden.
4. Überwachung von Standplätzen
Müllablagerungen im öffentlichen Raum fallen grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Baureferats, Straßenreinigung (BAU). Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) ist für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Für die Wertstoffinseln sind die Entsorgungsfirmen der Dualen Systeme zuständig. Die Entsorgungsfirmen, die die Container an den ca. 950 Wertstoffinseln in München leeren, arbeiten ausschließlich im Auftrag der Dualen Systeme. Die Container sind Eigentum der Entsor-gungsfirmen. Die Rolle des AWM beschränkt sich auf die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen für die öffentlich zugänglichen Plätze auf öffentlichem Grund, die nach dem Straßenverkehrsrecht oder der städtischen Grünanlagensatzung erlassen werden. Die Entsorgungsfirmen haben eine Reinigungspflicht, die sie wahrnehmen, da die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit sowie die allgemeine Verkehrssicherungspflicht in einem Radius von 10 Metern um die Containerinseln gewährleistet sein muss. Die Entsorgungsfirmen bedienen sich zur Reinigung der Wertstoff- inseln i.d.R. Dritter, u.a. cba Cooperative Beschützende Arbeitsstätten e.V. Gemeldete Verschmutzungen von Wertstoffinseln werden umgehend an die Reinigungsfirmen weitergeleitet.
Eine unmittelbare Zuständigkeit des AWM für die Überwachung der Wertstoffinseln ist somit nicht gegeben. Dennoch hat der AWM zwischenzeitlich Kontakt sowohl mit dem Baureferat als auch dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) aufgenommen, um Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu eruieren.
Im Rahmen eines ersten Gespräches musste jedoch bereits festgestellt werden, dass der Kommunale Außendienst des KVR (KAD) für die Überwachung der Wertstoffinseln nicht in Betracht kommt, da der Einsatzbereich des KAD zum einen auf die Gegend rund um den Hauptbahnhof beschränkt ist und zum anderen die Überwachung der Wertstoffinseln nicht vom derzeitigen Aufgabenportfolio gedeckt ist.
Auch der Einsatz von „Mülldetektiven“ wird derzeit umfassend auf Finanzierbarkeit und die praktische Umsetzung geprüft. Hier ist der AWM bereits im engen Austausch mit anderen Kommunen, in denen schon Mülldetektive eingesetzt werden.
Ich kann Ihnen versichern, dass der AWM bemüht ist, gemeinsam mit den anderen Referaten, alle Möglichkeiten zu prüfen, um der unerfreulichen Entwicklung der zunehmenden Vermüllung der Stadt, nicht nur an den Containerinseln, entgegenzutreten.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.