Lila Rathaus 2021
Antrag Stadtrats-Mitglieder Barbara Likus, Lena Odell, Dr. Julia Schmitt-Thiel, Micky Wenngatz (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Mona Fuchs, Judith Greif, Marion Lüttig (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 16.8.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Nach § 60 Abs.9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrags betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit gem. Art. 37 Abs.1 GO, weshalb eine beschlussmäßige Behandlung im Stadtrat rechtlich nicht möglich ist.
Zu Ihrem Antrag teile ich Ihnen Folgendes mit:
Sie machen geltend, dass das Münchner Rathaus zum Safe Abortion Day am 28. September 2021 als Zeichen der Solidarität mit Frauen weltweit lila beleuchtet werden soll. Bereits im Vorjahr hatte die Regierung von Oberbayern die Beleuchtung untersagt. Sie führen aus, dass nach der diesjährigen Debatte über die Beleuchtung der Allianz Arena in Regenbogenfarben während der Fußball Europameisterschaft eine neue Bewertung der Solidaritätsbekundung auch zum Safe Abortion Day möglich sein solle.
Grundsätzlich kann ich Ihr Anliegen sehr gut nachvollziehen. Wie ich im Ältestenrat am 24. September 2021 bereits vorgetragen habe, hat die Regierung von Oberbayern auf Anfrage jedoch mitgeteilt, dass sie eine Beleuchtung auch in diesem Jahr aufsichtsrechtlich beanstanden würde:
Die Regierung von Oberbayern sieht die Situation mit der des Jahres 2020 als vergleichbar an. Die symbolische Beleuchtung des Rathauses im Zusammenhang mit dem Safe Abortion Day 2021 stehe nicht im Einklang mit dem Sachlichkeitsgebot, da sie steuernd auf den freien und offenen Meinungsbildungsprozess der Bürger*innen Einfluss nehme.
Die Nichtbeanstandung der Beleuchtung öffentlicher Gebäude in den Farben der Regenbogenflagge während der Fußball Europameisterschaft rechtfertige dabei keine andere Beurteilung. Die Regenbogenflagge sei ein allgemeines Zeichen der Toleranz und Akzeptanz sowie der Vielfalt der Lebensformen und Ausdruck des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes. Die Bekräftigung eines grundrechtlichen Konsenses habe eine andere Qualität als die Parteinahme für eine kontrovers diskutierte Änderung der Rechtslage.Hinzu komme, dass die Änderung der strafrechtlichen Bestimmungen nicht in den Aufgabenbereich der Landeshauptstadt München, sondern in die Kompetenz des Bundesgesetzgebers falle.
Vor diesem Hintergrund habe ich davon abgesehen, das Rathaus am 28. September 2021 lila beleuchten zu lassen.
Von den vorstehenden Ausführungen bitte ich Kenntnis zu nehmen und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.