Tarifflexibilisierung im Münchner Taxigewerbe
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer und Dr. Evelyne Menges
(CSU-Fraktion) vom 16.7.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München in Zusammenarbeit mit den Taxiverbänden die Flexibilisierung der innerstädtischen Taxigebühren hinsichtlich der Einführung von Pauschaltarifen abhängig von Fahrtstrecke, Art des Transports sowie Qualität und Beschaffenheit des Fahrzeugs ermöglicht.
Der Inhalt des Antrags betrifft folglich den Vollzug des Personenbeförderungsgesetzes sowie der auf Grundlage dessen erlassenen Verordnung der Landeshauptstadt München über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen (Taxitarifverordnung) und damit eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 16.7.2021 teile ich Ihnen in Abstimmung mit dem Oberbürgermeister Folgendes mit:
Im August diesen Jahres trat eine große Novelle im Personenbeförderungsrecht in Kraft. Hierdurch wurden zahlreiche Kompetenzen auf die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden delegiert. Um die neu geschaffenen Regelungsmöglichkeiten – wie z.B. auch zum Tarifkorridor im Taxiverkehr – umsetzen zu können, ist ein umfangreicher und personalintensiver Prüfungsaufwand erforderlich. Ausführungsbestimmungen oder Hinweise, welche eine schnellere Realisierung ermöglichen könnten, gibt es bislang nicht.
Auf Bundesebene wurden solche Bestimmungen für das Frühjahr 2022 in Aussicht gestellt. Im Vorgriff hierauf erarbeitet das zuständige Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr unter Beteiligung des Kreisverwaltungsreferats vorübergehende Handlungsempfehlungen. Deren finale Version wird für Dezember 2021 erwartet. Hierin sollen auch Ausführungen zur Festpreisregelung im Taxiverkehr enthalten sein.
Ungeachtet dessen entwickelt das Kreisverwaltungsreferat zudem bereits seit Anfang des Jahres eigene Umsetzungsalternativen. Neue Regelun-gen sind dabei stets an den Bedürfnissen und Wünschen der Fahrgäste auszurichten. Das Kreisverwaltungsreferat steht hierzu in regelmäßigem Austausch mit dem örtlichen Taxigewerbe und für Januar 2022 ist ein Abstimmungstermin mit den Gewerbevertretungen zu diesem Thema geplant. Die bereits am 27.1.2021 durch den Münchner Stadtrat eingeleitete Tarifmodernisierung (Beschluss 20-26/V 01941) soll dann weiter entwickelt werden. Im Fokus werden hierbei die von Ihnen angesprochenen Festpreismodelle stehen. Über die Ergebnisse dieser Gesprächsrunden wird der Taxikommission und dem Münchner Stadtrat natürlich berichtet.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.