In der Weihnachtszeit möchten sich viele Münchner*innen bei „ihren Mülllader*innen“ für die harte Arbeit bedanken, die sie tagtäglich leisten. Der Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) macht deshalb darauf aufmerksam, dass den Geschenken für Mitarbeiter*innen des AWM von Gesetz wegen Grenzen gesetzt sind: Pro Person dürfen jährlich nur Gutscheine und Sachgeschenke bis zu einem Höchstwert von 25 Euro angenommen werden.
Kommunalreferentin und 1. Werkleiterin des AWM Kristina Frank: „Wir freuen uns, dass unsere Mülllader*innen und ihre Arbeit von den Münchner*innen so geschätzt werden. Gerade zur Weihnachtszeit wollen sich einige Bürger*innen erkenntlich zeigen. Ich bin sicher, dass Ihre persönliche Wertschätzung die schönste Belohnung für die Mülllader*innen ist. Wenn sie die Arbeit materiell honorieren wollen, können Sie das – allerdings nur mit Sachgeschenken oder Gutscheinen im Wert von maximal 25 Euro.“ Bargeld dürfen die Beschäftigten des AWM, wie auch alle anderen Bediensteten der Landeshauptstadt München, nicht annehmen. Ebenso dürfen sie keinerlei Geschenke oder Zuwendungen akzeptieren, für die eine Gegenleistung gefordert wird, wie die Mitnahme von Zusatzmüll. Der AWM bittet alle Münchner*innen, diese Regeln einzuhalten und städtische Beschäftigte nicht zur Annahme von Geld oder größeren Geschenken zu überreden. Sabine Schulz-Hammerl, 2. Werkleiterin des AWM: „Sie bringen damit die Betroffenen in eine sehr schwierige Situation, die im schlimmsten Fall mit dem Verlust des Arbeitsplatzes geahndet werden muss.“
Weitere Informationen gibt es unter www.awm-muenchen.de/trinkgeld.