Pilotprojekt Bahnsteigtüren – auch an S-Bahn-Haltestellen!
Antrag Stadtrat Hans Hammer (CSU-Fraktion) vom 5.11.2020
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Zunächst möchten wir um Entschuldigung bitten, dass Sie bisher noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben. Der Aufbau unseres neuen Referates ist weiterhin ein intensiver Prozess, der in Zeiten der Corona-Pandemie und Haushaltskonsolidierung umso anspruchsvoller ist.
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie ein Pilotprojekt zum Einsatz von Bahnsteigtüren an den Münchner S-Bahn-Haltestellen. Vorbild soll das ab 2023 anlaufende Pilotprojekt der MVG zur Erprobung von fahrzeughohen Türen am U-Bahnhof Olympiazentrum sein.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der DB Station & Service AG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Hierzu haben wir eine Stellungnahme der DB Station & Service AG erbeten, die uns nun Folgendes mitteilte:
„Vor allem bzgl. der genannten Vorteile (höhere Sicherheit und Taktung, sowie stabilerer Betrieb) setzen wir uns mit dem Thema „Bahnsteigtüren“ bereits seit 2017 im Rahmen des Aktionsprogramms „Zukunft S-Bahn München“ auseinander (u.a. haben wir eine Machbarkeitsstudie im DB Konzern durchgeführt).
Zurzeit befinden wir uns innerhalb des DB Konzerns im Prozess der Meinungsbildung zum pilothaften Einsatz von Bahnsteigtüren. Zudem ist bei dieser Entscheidung auch noch das neu aufgesetzte Kapazitätsmanagement des Konzern zu beteiligen.
Sobald die Entscheidung in unserem Hause getroffen ist, wird eine Kommunikation dazu erfolgen.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der DB Station & Service AG Kenntnis zu nehmen, und hoffe, dass wir Ihren Antrag zufriedenstellend beantworten konnten und dieser als erledigt gelten darf.