Ein Grünes Netz für München – Dach- und Fassadenbegrünung weiter
vorantreiben
Antrag Stadtrats Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 23.4.2021
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
In Ihrem o.g. Antrag fordern Sie die Stadtverwaltung auf, mit der Deutschen Bahn sowie der Münchner Verkehrsgesellschaft den aktuellen Stand der Begrünung der Dach- und Fassadenflächen des Öffentlichen Nahverkehrs in München sowie die Perspektiven und Voraussetzungen für eine möglichst flächendeckende Begrünung der dazugehörigen Gebäude zu erörtern.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Die o.g. Thematik fällt jedoch nicht in die Zuständigkeit des Stadtrates oder als laufende Angelegenheit in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters, sondern in den operativen Geschäftsbereich der Deutschen Bahn AG wie auch der MVG. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich. Daher wird der Antrag im Folgenden als Brief beantwortet.
Die verspätete Beantwortung bitten wir zu entschuldigen.
Hierzu haben wir zum einen eine Stellungnahme der DB Station & Service AG erbeten, die uns Folgendes mitteilte:
„Der Klimaschutz ist wesentlicher Bestandteil der Strategie der DB AG, so haben wir uns verpflichtet bis 2040 klimaneutral zu werden.
Deswegen werden bereits heute viele Bahnhöfe mit Ökostrom betrieben, dazu zählt auch der Münchner Hauptbahnhof. Ebenso wichtig ist uns die Erhöhung der Energieeffizienz, um den Ökostrom effizient zu nutzen.
Die Deutsche Bahn fühlt sich den Pflanzen- und Tierarten verpflichtet, die gerade an unseren Bahnanlagen ideale Lebensbedingungen vorfinden. Im Rahmen der Grünen Transformation arbeiten wir darum auch an nachhaltigen Lösungen für ein vielfältiges Ökosystem. Wir setzen uns ganz gezielt für die Vielfalt und den Erhalt von Tier- und Pflanzenarten ein.
Bei Bauarbeiten an unseren Bahnhofsgebäuden ist die Umsetzung der aktuellen Standards des Klima- und Ressourcenschutzes für uns selbstverständlich.Die Begrünung von Dächern unserer bestehenden Stationen in München kann dabei nur im Ausnahmefall umgesetzt werden. Das liegt an der Bauweise der Gebäude. Ein Großteil der Gebäude hat ein klassisches Satteldach, das sich aufgrund der Dachneigung nicht für eine Begrünung eignet. Auch Gebäude mit Flachdach benötigen entsprechende statische Lastreserven, die wir in der Regel nicht nachweisen können.
Wir sind aber gerne bereit, im Rahmen einer gesamthaften Strategie der Stadt München die Möglichkeiten an ausgewählten Pilotstandorten zu prüfen.“
Zum anderen teilte uns die MVG Folgendes mit:
„Zu diesem Thema ,Dach- und Fassadenbegrünungen‘ gab es bereits im Dezember 2017 eine Anfrage mit der Nummer 14-20/A 03704, die wir mit Schreiben vom 13.4.2018 beantwortet haben.
Grundsätzlich gibt es bei dieser Thematik keinen neuen Sachverhalt. Bestandsgebäude aus dem Bereich ,Verkehrsbauwerke‘ sind konstruktiv und statisch nicht auf eine nachträgliche Begrünung oder Bepflanzung ausgelegt. Bei Neubauprojekten wird eine Begrünung geprüft, bewertet und ggf. berücksichtigt, sofern dieses wirtschaftlich und technisch machbar ist.
So ist zum Beispiel in der aktuellen Planung des U-Bahnbetriebshof in Neuperlach Süd vorgesehen, die Schallschutzwände und sämtliche Dächer zu begrünen. Bei diesen Dächern handelt es sich um Biodiversitätsdächer, was bedeutet, dass hier eine hohe Artenvielfalt zu finden ist (heimische Arten von Kräutern, Gräsern und Stauden). Kleine, temporäre Wasserpfützen dienen außerdem als Tränke für Insekten und Vögel. Totholz und Wurzelstöcke dienen als Unterschlupf für Insekten und bieten Nistmaterial.
Auch bei der Planung der Gebäude des Neubauprojekts Trambahn Betriebshof Ständlerstraße ist vorgesehen, die Flachdächer entsprechend der Satzungen der Landeshauptstadt München begrünt auszuführen. Es handelt sich dabei um eine extensive Dachbegrünung.
Eine mögliche Begrünung der Gebäudefassaden wird in der Gestaltung und ebenso bei den Objekten der Lärmschutzmaßnahmen konzeptionell berücksichtigt.“
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen der DB Station & Service AG wie auch der MVG Kenntnis zu nehmen, und gehe davon aus, dass Ihr Antrag damit als erledigt gelten darf.