Kennzahlen zur Haltung und Führen von Hunden in der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 24.9.2021
Antwort Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle:
Ihre Anfrage vom 24.9.2021 wurde im Auftrag von Herrn Oberbürgermeister Reiter in Federführung dem Kreisverwaltungsreferat zur Beantwortung zugeleitet.
Ihrer Anfrage schicken Sie folgenden Sachverhalt voraus:
„Anlässlich der Mitteilung eines Bürgers, der selbst Hundehalter in München ist, bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen im Zusammenhang mit der Haltung und das Führen von Hunden in der Landeshauptstadt München.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage1:
Wie viele Hunde waren zu den Stichtagen 31.12.2019, 31.12.2020 und 30.6.2021 angemeldet und von wie vielen entsprechenden Hundehaltern wurden die angemeldeten Hunde zu o.g. Stichtagen gehalten?
Antwort der Stadtkämmerei:
In den letzten Jahren ist die Anzahl der angemeldeten Hunde in der Landeshauptstadt München gestiegen.
Frage 2:
Wie viele der angemeldeten Hunde waren zu den jeweiligen o.g. Stichtagen deklaratorisch und wie viele konstitutiv steuerbefreit?
Antwort der Stadtkämmerei:
Eine statistische Unterscheidung über den Grund der Steuerbefreiung findet nicht statt. Es kann daher nur die Gesamtzahl der steuerbefreiten Hunde mitgeteilt werden.
Frage 3:
Wie viele der zu den jeweiligen o.g. Stichtagen steuerbefreiten Hunde waren steuerbefreit wegen eines „Hundeführerscheins“, wegen Aufnahme aus einem Tierheim und wie viele weil sie für blinde, taube oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind?
Antwort der Stadtkämmerei:
Es findet keine statistische Unterscheidung über den Grund der Steuerbefreiung statt. Bei Bedarf können ältere Daten hinsichtlich der Hundeführerscheine und Tierheimhunde aus der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 09882 vom 18.10.2017 entnommen werden.
Frage 4:
Wie viele der zu den o.g. Stichtagen angemeldeten Hunde wurden der Kategorie Kampfhunde „Gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit stets vermutet“ und wie viele der Kategorie „Eigenschaft eines Kampfhundes vermutet“ zugeordnet? Bei letzterer Kategorie; bei wie vielen lag ein sogenanntes „Negativzeugnis“ vor?
Antwort:
Frage 5:
Wie viele Ordnungswidrigkeiten und Straftaten wurden im Zusammenhang mit dem Führen und der Haltung von Hunden in den Jahren 2019 und 2020 und im ersten Halbjahr 2021 angezeigt? Welche Ordnungswidrigkeiten und Straftaten waren die jeweils drei häufigsten?
Antwort:
Bezüglich der Haltung und des Führens von Hunden gibt es diverse Vorschriften im Straf- und Ordnungswidrigkeitenbereich. Im Folgenden finden Sie die Vorschriften, die sich konkret auf Hunde beziehen.
Folgende Anzahl an eingegangenen Anzeigen wurde vom Kreisverwaltungsreferat erfasst:
Da das Kreisverwaltungsreferat keine Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden wahrnimmt, kann keine Aussage hinsichtlich der Straftaten im Zusammenhang mit dem Führen und der Haltung von Hunden getroffen werden.
Frage 6:
Wie viele Menschen und wie viele Tiere wurden von Hunden in den Jahren 2019 und 2020 und im ersten Halbjahr 2021 verletzt?
Antwort:
Frage 7:
Wie viele Mitteilungen zu einem Vorfall mit Beteiligung eines Hundes wur- den online über die Internetplattform der Landeshauptstadt München in den Jahren 2019 und 2020 und im ersten Halbjahr 2021 gemeldet?
Antwort:
Die folgende Anzahl an Mitteilungen zu einem Vorfall mit Beteiligung eines Hundes ist online über die Internetplattform der Landeshauptstadt München im Kreisverwaltungsreferat eingegangen:
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.