Kriminalprävention; ein innovativer und nachhaltiger Beitrag für die (subjektive) Sicherheit im sozialen Nahraum
Antrag Stadtrat Sebastian Schall (CSU-Fraktion) vom 17.6.2021
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 17.6.2021 bitten Sie, zukünftig bei Bauvorhaben Städtebauliche Kriminalprävention anzuwenden. Hierfür soll ein Pilotprojekt durchgeführt werden, am Beispiel eines großen Bebauungsplans, wie z.B. in Kirchtrudering. Sie bitten das Referat für Stadtplanung und Bauordnung, sich hierfür mit der Polizei in Verbindung zu setzen.
Zu Ihrem Antrag vom 17.6.2021 teilen wir Ihnen mit, dass der Intention Ihres Antrages bereits entsprochen wird.
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung hat sich am 12.10.2011 anlässlich des Antrages Nr. 08-14/A 00613 der Stadtratsfraktion DIE GRÜ-NEN/RL vom 26.2.2009 bereits mit dem Thema „Städtebauliche Kriminalprävention in München“ befasst (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 07408). Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde in o.g. Sitzungsvorlage beauftragt, „bei der Aufstellung von Bauleitplänen und Handlungsprogrammen auch weiterhin die anerkannten Grundzüge und Erkenntnisse der städtebaulichen Kriminalprävention anzuwenden.“ Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung berücksichtigt bei allen städtebaulichen Planungen bereits die im Beschluss vom 12.11.2011 genannten Aspekte und Möglichkeiten der Kriminalprävention. Auch die zuständige Sicherheitsbehörde, das Kreisverwaltungsreferat, wird frühzeitig in die Planung einbezogen.
Die Gleichstellungsstelle für Frauen zeichnet das Antwortschreiben mit, auf die spezifischen geschlechterbezogenen Bedarfe ist bereits im zitierten Beschluss hingewiesen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.