Prüfung einer längeren Laufzeit des Kernkraftwerks Isar 2
Antrag Stadtrats-Mitglieder Hans Hammer, Dr. Evelyne Menges, Matthias Stadler und Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 10.11.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
Sie beantragen, dass der Oberbürgermeister die Stadtwerke München GmbH beauftragt, sich mit der Preussen Elektra GmbH ins Benehmen zu setzen und zu prüfen, ob und zu welchen Konditionen eine längere Laufzeit des Kernkraftwerks Isar 2 möglich wäre. Danach ist der Stadtrat mit der Frage zu befassen, ob eine Verlängerung des Kernkraftwerks Isar2 beantragt werden soll.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag auf der Basis einer Stellungnahme der Stadtwerke München GmbH Folgendes mit:
„Die Stadtwerke München GmbH ist Miteigentümerin in Höhe eines Anteils von 25% am Kernkraftwerk Isar 2 (KKI 2). Die weitere Miteigentümerin mit einem Anteil in Höhe von 75% ist die PreussenElektra GmbH (PEL), eine 100% Tochtergesellschaft der E.ON SE, die auch für die eigenverantwortliche Betriebsführung des KKI 2 insgesamt zuständig ist.
Der Ausstieg aus der Kernenergie ist im politischen und gesellschaftlichen Konsens vor zehn Jahren beschlossen worden und gesetzlich klar geregelt. Das Atomgesetz erlaubt einen Leistungsbetrieb des KKI 2 bis längstens 31.12.2022. Eine parlamentarische Mehrheit für eine kurzfristige Veränderung der gesetzlichen Grundlagen ist nicht gegeben.
Auch der Vorsitzende des Vorstands der E.ON SE, Dr.-Ing. Leonhard Birnbaum, hat sich hierzu klar positioniert: ‚Der Gesetzgeber hat vor Jahren entschieden, dass Kernkraft in Deutschland keine Zukunft hat. Ein Weiterbetrieb unserer Kernkraftwerke über den gesetzlichen Endtermin 2022 hinaus ist für uns kein Thema und dabei bleibt es‘ (Handelsblatt vom 12.11.2021).
Somit richten sich für das KKI 2 alle Planungen darauf aus, unmittelbar nach dem Ende des Leistungsbetriebs in den sicheren Nachbetrieb und Rückbau überzugehen. Die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das KKI 2 wurde bereits am 1.7.2019 beantragt. Die Frage nach einer Laufzeitverlängerung ist daher rein hypothetisch, wäre innerhalb eines nochverbleibenden Jahres ohnehin nicht umsetzbar und stellt sich aus den genannten Gründen aus Sicht der Stadtwerke München GmbH nicht.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.