Verwüstung von öffentlichen Plätzen durch den VDA
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner, Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) und Sonja Haider, Dirk Höpner, Nicola Holtmann, Tobias Ruff (Fraktion ÖDP/München-Liste) vom 22.9.2021
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrer Anfrage vom 21.9.2021 führten Sie als Begründung aus:
„Durch einen Mehrheitsbeschluss im Münchner Stadtrat wurden dem VDA diverse öffentliche Plätze zur Verfügung gestellt. Am vergangenen Sonntag wurde nach der Beendigung des Abbaus durch die Aussteller das Ausmaß der Verwüstung und der Beschädigung dieser Plätze sichtbar. Teilweise sind diese Plätze unter Denkmalschutz und die Bilder zeigen erhebliche Beschädigungen.“
Vorbemerkung:
Vorab ist anzumerken und darauf hinzuweisen,
-dass die Plätze zum Teil Vorschäden aufwiesen,
-dass der Zustand jedes Platzes vor und nach der Veranstaltung dokumentiert wurde und
-dass der Veranstalter alle eventuellen Beschädigungen, zum Teil auch solche, die bereits vor Übernahme bestanden, beseitigt hat.
Daher ist dem Narrativ einer „Verwüstung“, dass diese Argumente ausblendet bzw. übergeht, entschieden entgegenzutreten.
Die in Ihrer Anfrage gestellten Fragen können auf Basis der Informationen der MMG wie folgt beantwortet werden:
Frage 1:
Haftet der VDA für diese Beschädigungen bzw. ist er oder die Aussteller vertraglich verpflichtet den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen?
Antwort:
Der Veranstalter ist verpflichtet, auf den genutzten Plätzen den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen. Dazu wurden die Plätze vor Übergabe dokumentiert.
Die Pflicht zur Wiederherstellung wurde in allen Fällen erfüllt.Der Veranstalter hat beispielsweise im Bereich des Königsplatzes den Platz saniert und ihn weit mehr renaturiert, als er ihn übernommen hat. Die beiliegenden Bilder des mit der Dokumentation beauftragten Ingenieurbüros veranschaulichen den Zustand des Königsplatzes vor Übernahme durch den Veranstalter:
(Quelle: Abnahme-/Übergabeprotokoll vom 26.8.2021 von P.i.T. Planungsbüro für Ingenieur- und Tiefbau)
Frage 2:
Wenn der VDA/die Aussteller für die Wiederherstellung zuständig sind, bis wann wurde hier die Frist eingeräumt?
Antwort:
Umgehend, was auch in Absprache mit dem Gartenbauamt umgesetzt
wurde. Die Arbeiten wurden unmittelbar nach Abbauende aufgenommen.
Frage 3:
Sind diese Beschädigungen vom Baureferat erfasst und dokumentiert worden?
Antwort:
Die Veranstalter stehen in engem Austausch mit dem Baureferat und dem Staatlichen Bauamt. Der Veranstalter hat insgesamt mehr als 850 Seiten Gutachten zur Dokumentation erstellt, wobei die Gutachter nach Vorgabe des Baureferats ausgewählt wurden. Der Gutachter hat die Wiederherstellung – auch vor Ort – begleitet.
Frage 4:
Wie hoch werden die Kosten der Beschädigungen geschätzt?
Antwort:
Der Veranstalter hat für sämtliche Tätigkeiten die Kosten übernommen. Eingeschlossen sind auch solche Tätigkeiten, die der Veranstalter gar nicht verursacht, aber mit beseitigt hat. Die Stadt trägt auch hierfür keinerlei Kosten. Die beauftragten Dienstleister rechnen direkt mit der MMG/VDA ab.
Frage 5:
Ist die Stadt München für die Wiederherstellung zuständig?
Antwort:
Nein. Wie oben erwähnt, ist der Veranstalter in der Pflicht.
Frage 6:
Wenn die Stadt München die öffentlichen Plätze wiederherstellt, wird dem VDA bzw. die Aussteller diese Kosten in Rechnung gestellt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1, 4 und 5.
Frage 7:
Welche Einschätzung trifft die Denkmalschutzbehörde zu diesen Beschädigungen?
Antwort:
Da der Zustand überall wiederhergestellt wurde, tritt keine optische Veränderung ein.
Frage 8:
Warum wurde es den Ausstellern nicht untersagt, die Rasenflächen mit schwerem Gerät z.B. Lkw‘s zu befahren?
Antwort:
Die Anfrage bezieht sich auf den Königsplatz. Der Bereich, der in der unmittelbaren Verantwortung des Veranstalters lag und der von den Ausstellern befahren wurde, wurde mit speziell hierfür vorgesehenen Lastverteilungsplatten geschützt. Die von den Antragstellenden beanstandeten Rasenflächen wurden vom Veranstalter den Schaustellern ohne Gewinnerzielungsabsicht überlassen. Der VDA hat auch hierfür die Wiederherstellung übernommen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen hiermit zufriedenstellend beantworten konnte.