Circular Economy 8 Steigerung der Wiederverwendungsquote von gebrauchten Gütern und der Weiterverwendung von Retouren
Antrag Stadtrats-Mitglieder Alexandra Gaßmann, Winfried Kaum, Manuel Pretzl, Sebastian Schall und Matthias Stadler (CSU-Fraktion) vom 31.3.2021
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
Mit Ihrem Antrag fordern Sie die Landeshauptstadt München, Kommunalreferat, auf, ein Konzept zu entwickeln, um die Wiederverwendung von gebrauchten Gütern und die Weiterverwendung von Retouren zu steigern.
Begründet wird der Antrag damit, dass das Kommunalreferat mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM), dessen Wertstoffhöfen und der Halle 2 bereits einen wichtigen Beitrag zur Wiederverwendung von gebrauchten Gütern leiste, jedoch die Anstrengungen der Stadt aufgrund von knapper werdenden Ressourcen noch intensiviert werden müssen. Möglichkeiten wären zum Beispiel Popupstores in exponierter Lage zur Abholung oder zum Kauf von gut erhaltenen, aber gebrauchten Gegenständen, Marktsammeltage oder die Durchführung eines Ideenwettbewerbs. Oft sei es so, dass ein völlig intaktes Gerät, Kleidungs- oder Möbelstück dem Eigentümer nicht mehr gefalle, es für jemand anderen aber durchaus von Interesse sein könnte. Nicht immer würden beim Weiterverkauf die bekannten Onlineplattformen helfen. Deshalb sei die Einrichtung von Räumen sinnvoll, bei denen die Kund*innen diese Waren vor Ort begutachten und für kleines Geld erwerben können. Auch die kostenfreie Abgabe könne eine Lösung sein, bevor gut Erhaltenes einfach auf dem Müll landet. Im gewünschten Konzept sollen die bestehenden Angebote der privat betriebenen Kleiderkammern sowie Gebrauchtwarenhäuser möglichst mit eingebunden werden, um ein umfassendes Angebot und bestmögliche Synergien im Sinne der Menschen und der Umwelt zu schaffen.
Zudem wird sowohl um ein Konzept zur Wiederverwendung bzw. den Wiederverkauf von Retouren gebeten, das gemeinsam mit den in München tätigen Onlinehändlern entwickelt werden soll, als auch um eine Aufklärungskampagne seitens der Stadt, um Verbraucher stärker für das Thema zu sensibilisieren.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch ein „laufendes“ Geschäft, dessen Besorgung nach Art. 88 Abs. 3 Satz 1 GO i.V.m. der Be-triebssatzung des AWM dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zunächst möchte ich mich für die gewährte Fristverlängerung bedanken.
Zum Antrag vom 31.3.2021 teile ich Folgendes mit:
Der AWM ist am Puls der Zeit. Nicht zuletzt die Bedeutung von Klima- und Ressourcenschutz sowie der demographische Wandel haben den AWM
dazu motiviert, seine Ziele noch höher zu stecken. So soll die Wiederverwendungsquote verdoppelt und der Zugang zu gut erhaltenen Gebrauchtwaren für alle Münchner*innen unkompliziert und quartiersnah möglich bleiben und werden.
Der AWM hat hierzu bereits im letzten Jahr ein Grundkonzept entwickelt, das im Wesentlichen auf Kooperationen basiert. So sollen im ersten Schritt Popupstores der Halle 2 entstehen, die das Angebot an Gebrauchtwaren näher zu den Bürger*innen in die Stadtviertel bringen und auch als Abgabestellen für gut Erhaltenes dienen. Zudem sollen diese Orte für Aktivitäten rund um das Thema Nachhaltigkeit genutzt werden. Ergänzend dazu ist geplant, die Wiederverwendungsquote durch Kooperationen mit anderen Gewerbetreibenden wie auch Gebrauchtwarenkaufhäusern zu erhöhen.
Die ersten strukturellen Änderungen, die es dem AWM überhaupt ermöglichen, derartige dezentrale Verkaufsstellen zu bewirtschaften und Kooperationen zu schließen, wurden bereits eingeleitet und befinden sich in der Umsetzung. Auch ein erstes Pilotprojekt für Popupstores steht in den Startlöchern.
Der AWM wird darüber hinaus gerne Kontakt mit (Münchner) Onlinehändlern aufnehmen und prüfen, inwieweit die durch den vermehrten Onlinehandel entstehenden Retouren in das Wiederverwendungskonzept integriert werden können.
Um die Bürger*innen für das Thema Wiederverwendung noch stärker zu sensibilisieren, hat der AWM bereits im Sommer diesen Jahres das Corporate Design der Halle 2 aktualisiert und ist dabei, die Öffentlichkeitsarbeit sukzessive – auch auf den gängigen online- und Social Media-Kanälen – zu intensivieren. So wird u.a. die Sichtbarkeit der Halle 2-Abgabestellen auf den zwölf Münchner Wertstoffhöfen verbessert. Gerne wird der AWMauch prüfen, inwieweit das Thema Retouren und ebay Halle 2 noch mehr in die Öffentlichkeitsarbeit integriert werden kann.
Der AWM begrüßt die eingebrachten Ideen zur Steigerung der Wiederverwendungsquote und hofft, mit den aktuellen Planungen Ihren Vorstellungen und Gedanken zu entsprechen. Aufgrund begrenzter Kapazitäten und Ressourcen bitte ich gleichzeitig um etwas Geduld bezüglich der weiteren Umsetzung. Näheres wird dem Stadtrat im Rahmen der Beschlussvorlage zu „Zero Waste Munich“ im ersten Halbjahr 2022 mitgeteilt werden.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.