Detektion der neuen Covid-Variante B.1.1.529 aus Südafrika in der Landeshauptstadt München
Anfrage Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 26.11.2021
Antwort GesundheitsreferentinBeatrix Zurek:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
„In Südafrika ist eine neue, potenziell hochinfektiöse Covid-Variante B.1.1.529 detektiert worden. Der internationale Verbreitungsgrad ist derzeit noch unklar. Offen ist auch, ob und wie stark die Impfstoffe gegen diese Variante wirken.
Daher frage ich den Oberbürgermeister (mit Bitte um Beantwortung im nächsten Gesundheitsausschuss)“.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Ist die Covid-Variante B.1.1.529 in München bereits detektiert worden? Wenn ja, wann das erste Mal und wie oft?
Antwort:
Zum Nachweis der Covid-Variante B.1.1.529 (Omicron-Variante) steht als diagnostischer Goldstandard die Genomsequenzierung zur Verfügung, die als Beweis für die Variante gilt. Es handelt sich dabei um ein sehr aufwändiges, langwieriges Verfahren, bei dem gegebenenfalls erst nach 3 bis 6 Wochen ein Ergebnis feststeht.
Zusätzlich gibt es die Methode der varientenspezifischen-PCR (v-PCR). Diese gilt im Alltag als Nachweis, jedoch handelt es sich im wissenschaftlichen Sinn „nur“ um einen hochgradigen Verdacht auf die Variante. Das Robert Koch-Institut behandelt deshalb Fälle, in denen die Hinweise auf eine mögliche Infektion mit der Omikron-Variante durch eine vPCR aufgetreten sind, nur als Verdachtsfälle (nicht als bestätigte Fälle). Vorteil der vPCR ist jedoch die rasche Durchführbarkeit auch bei einer niedrigen Viruslast.
Der erste Münchner Verdachtsfall einer reiserückkehrenden Person aus Südafrika auf die neue Covid-Variante B.1.1.529 wurde dem Gesundheitsreferat am 29.11.21 gemeldet.
Bisher wurden dem GSR insgesamt 185 Verdachtsfälle mit positiver vPCR der Omikron-Variante (Stand 22.12.2021/9 Uhr) gemeldet. In 19 weiteren Fällen wurde das Ergebnis gemäß RKI-Definition bereits durch eine Ge-nomsequenzierung bestätigt. Weitere Ergebnisse von Genomsequenzierungen zur Bestätigung der Verdachtsfälle stehen noch aus.
Frage 2:
Wie viele Labore können die Covid-Variante B.1.1.529 detektieren?
Antwort:
Für das Verfahren der variantenspezifischen PCR muss bei einer neuen Variante jeweils das erforderliche Agens neu entwickelt werden. Dies ist für die Omikron-Variante B.1.1.529 bereits erfolgt. Jedes Labor muss bei der Etablierung eines Verfahren Prozesse anpassen, Personal schulen und technische Voraussetzungen schaffen.
Das GSR hat mit einem großen Münchner Labor vereinbart, dass grundsätzlich 30% aller positiven PCR-Tests vPCR auf die Varianten Delta und Omikron untersucht werden. Diese Stichprobe dient der Information über die epidemiologische Situation in München und gibt einen guten Überblick. Ohnedies ist eine höhere Stichprobe derzeit nach Aussage des Labors aus Kapazitätsgründen nicht zu leisten.
Frage 3:
Ist geplant, alle Labore in München materiell und strukturell so auszustat- ten, dass sie auf die Covid-Variante B.1.1.529 testen können?
Antwort:
Die rechtlichen Vorgaben des Freistaats Bayern sehen derzeit eine Testung auf die Omikron-Variante nur in Fällen mit einschlägiger Reiseanamese vor, d.h. bei vorherigem Aufenthalt in einem Gebiet, das hinsichtlich der Omikron-Variante zum Virusvariantengebiet deklariert worden ist. Es ist derzeit nicht vorgesehen, generell alle Tests im Hinblick auf den Verdacht des Vorliegens der neuen Virusvariante zu untersuchen.
Jedes Labor muss bei der Etablierung eines neuen Verfahrens Prozesse anpassen, Personal schulen und technische Voraussetzungen schaffen. Insofern ist die Einführung der Methode für die neue Virus-Variante mit nachfolgender Sequenzierung mit zusätzlichen Kosten verbunden. Abrechnungsmöglichkeiten bestehen für die Labore zur Varianten-Diagnostik in der Corona-Surveillance-Verordnung, der Coronavirus-Testverordnung sowie über die Krankenkassen. Das GSR hat keine Möglichkeit der Einflussnahme.Ferner bietet das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) kostenlose Sequenzierungsmöglichkeiten für die Gesundheitsämter an. Dies wird selbstverständlich auch für Tests genutzt, die das GSR anordnet.
Frage 4:
Gibt es aus Münchner Sicht Anzeichen, dass diese Varianten in unserer Stadt eine wesentliche Rolle spielen könnte?
Antwort:
Die Variantendiagnostik dient der Klärung von epidemiologischen Fragestellungen und wirkt sich nicht auf die Behandlung aus. In welchem Maße die neue Covid-Variante B.1.1.529 eine wesentliche Rolle in München spielen wird, ist hinsichtlich der noch nicht gänzlich geklärten Infektiosität, Schweregrad der Erkrankung bei Infektion und Schutzwirkung der bisherigen Impfstoffe mit dieser neuen Variante zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht absehbar.Gesellschaften
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