Zum Artikel der Bild „Kultwirtin im Tod allein“ vom 22.12.2021 nimmt das Gesundheitsreferat wie folgt Stellung:
In München gibt es weder Armengräber, noch werden Obdachlose anonym „verscharrt“. Jeder Verstorbene in München, egal ob er Angehörige hat oder nicht, wird würdevoll in einem Grab bestattet. Können keine Angehörigen, die sich um die Bestattung kümmern, ermittelt werden, sorgen die Städtischen Friedhöfe für eine würdevolle Bestattung und ordnen eine sogenannte „Bestattung von Amts wegen“ an. Diese „Bestattung von Amts wegen“ beinhaltet eine offizielle Trauerfeier auch mit einem Pfarrer, an der Freunde und Bekannte teilnehmen können, sowie die Bestattung in einem Einzel- oder bestehenden Familiengrab.
Die Kosten für eine „Bestattung von Amts wegen“ haben die Angehörigen zu tragen. Gibt es keine Angehörigen mehr, übernimmt die Landeshauptstadt München die Kosten.