Aufforderung an die Staatsregierung, statt einen weiteren Konzertsaal zu bauen, die LHM weiterhin mit dem Ausgleich der Gewerbesteuer- und Einkommenssteuerausfällen zu unterstützen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 21.7.2021
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 21.7.2021 führen Sie Folgendes aus:
„Der Oberbürgermeister schlägt der Staatsregierung vor, aufgrund der angespannten finanziellen Situation Münchens, auf den Bau des Konzertsaals am Ostbahnhof zu verzichten. Stattdessen wird angeregt, die Landeshauptstadt auf Basis der dadurch getroffenen Einsparung mit weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen auszuhelfen.
Begründung
Nach wie vor ist geplant, zusätzlich zu den vorhandenen Kapazitäten, das neue Konzerthaus am Ostbahnhof zu bauen. Wie in der tz vom 17./18. Juli zu lesen ist, meint der Chef der Münchenmusik, einer der größten privaten Konzertveranstalter Europas, dass München mit dem neuen Konzerthaus Überkapazitäten aufbauen würde. Gleichzeitig ist bei der Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt aufgrund der anhaltenden Corona-Problematik nicht mit rascher Besserung der Finanzlage zu rechnen. Es muss nun tatsächlich gespart werden.
Die LHM hat keinen direkten Einfluss auf den Bau des neuen Konzertsaals. Vielleicht kann jedoch der Bau dennoch gestoppt werden, bevor sich auf Landesebene ein neues Finanzloch auftut. Der Bau sollte nach einer Einschätzung aus 2018 370 Mio. Euro kosten, mittlerweile sind 570 Mio. Euro im Gespräch und aufgrund der Baukostenpreisexplosion derzeit kann in Kürze die Milliardengrenze geknackt werden. Bayern kann es sich nicht leisten, wie Hamburg seinerzeit die Elbphilharmonie, das neue Konzerthaus als Klotz am Bein mitzuschleppen, solange die Landeshauptstadt ein derart unabsehbares Finanzproblem hat. Der Freistaat muss damit rechnen, dass die LHM zur Aufrechterhaltung der Pflichtaufgaben in Kürze Geld benötigt. Aus diesem Grund müssen leider auch die schönen Künste vorerst solidarisch zurückstehen und im Idealfall so ihren Beitrag leisten, um elementare kommunale Aufgaben auch weiterhin zur Zufriedenheit der Bürger aufrechterhalten zu können.“
Wie Sie selbst in Ihrem Antrag ausgeführt haben, ist für den Bau des Konzertsaals der Freistaat Bayern zuständig. Eine Durchführung der Baumaßnahme oder ein Stopp obliegt dem Freistaat und liegt daher nicht in der Zuständigkeit der Landeshauptstadt München.Zu Ihrem Antrag vom 21.7.2021 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Bei dem Bau des Konzertsaals handelt es sich um eine investive Baumaßnahme. Es ist daher fraglich, inwieweit eine Nichtdurchführung dieser investiven Maßnahme zu einer direkten finanziellen Unterstützungsleistung der Landeshauptstadt München im konsumtiven Bereich führen würde. Herr Oberbürgermeister Dieter Reiter hat in der Vergangenheit bereits mehrfach an den Freistaat Bayern die Aufforderung gerichtet, die Landeshauptstadt München in der Corona-Pandemie zu unterstützen. Derzeit ist vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und der Heimat eine Richtlinie zum Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen der Gemeinden in Folge der COVID-19-Pandemie im Jahr 2021 geplant. Aufgrund der positiven Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen in diesem Jahr ist jedoch nicht zu erwarten, dass eine Gewerbesteuerersatzleistung an die Landeshauptstadt München ausgereicht wird.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.