Umweltfolgen durch E-Scooter
Anfrage Stadtrat Manuel Pretzl (CSU-Fraktion) vom 2.11.2021
Antwort Christine Kugler, Referentin für Klima- und Umweltschutz:
Ihrer Anfrage liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Es werden immer häufiger E-Scooter in Gewässern, insbesondere in den zahlreichen Stadtbächen entsorgt oder in Grünstreifen und Grünanlagen abgestellt. Bei der diesjährigen Bachauskehr im Auer Mühlbach wurden in Höhe der Candidbrücke 7 Stück aus dem Gewässer entfernt. Aufgrund der in der Batterie verwendeten gefährlichen Materialien können diese eine große Gefahr für die Gewässer und den umliegenden Tier- und Pflanzenbestand darstellen.
Herr Oberbürgermeister Reiter hat mir Ihre Anfrage zur Beantwortung zugeleitet. Die darin aufgeworfenen Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung der Stellungnahmen des Mobilitätsreferates, des Wasserwirtschaftsamtes München und des Bayer. Landesamtes für Umwelt, die bereits im Rahmen der Beantwortung der Fragen einer Landtagspetition eingeholt wurden, wie folgt:
Frage 1:
Welche Umweltbelastungen können durch E-Scooter entstehen, die in fließenden oder ruhenden Gewässern entsorgt werden?
Antwort:
Das Bayer. Landesamt für Umwelt teilte mit, dass keine Daten über die Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere die Gewässerqualität durch die E-Scooter vorliegen, die illegal in den Gewässern versenkt werden. Da E-Scooter mit Lithium-Akkus für eine Verwendung im Außenbereich konstruiert sind, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass z.B. bei starkem Regen oder temporär einwirkenden Wassermengen eine generelle Gefährdung ausgeschlossen sein sollte. Das Bayer. Landesamt für Umwelt gibt auch einen Hinweis auf einen Bericht des Fernsehsenders Augsburg TV mit dem Titel „E-Scooter in Lechkanälen versenkt“, in dem u.a. auf eine Aussage des BMU verwiesen wird, wonach „keine Gefahr besteht, wenn E-Scooter nur wenige Tage im Wasser sind, da die Batterien gut verbaut sind.“
Sofern die Lithium-Ionen-Akkus beim Versenken beschädigt würden, ist von einem Austritt verschiedener Bestandteile wie z.B. je nach Akku-Typ unterschiedlicher Lithium-Salze und Schwermetalle auszugehen. Mangelsfehlender Daten zu einem realistischen Austritts- und Expositionsszenario ist für diese Fälle allerdings keine Bewertung möglich. Das Bayer. Landesamt für Umwelt teilte ergänzend auch mit, dass die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung aktuell u.a. zum Gefährdungspotential von Lithium-Ionen-Akkus, allerdings schwerpunktmäßig zu Aspekten wie Sicherheitskonzepten, konstruktiver Brandschutz sowie Verpackung, Transport und Recycling forscht.
Frage 2:
Gibt es schon nachhaltige Schäden durch die E-Scooter in den Gewässern?
Antwort:
Bislang liegen der Stadt München diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Auch dem Wasserwirtschaftsamt München liegen keine Daten oder Erfahrungen zur Gewässerqualität vor.
Frage 3:
Wie geht die Stadt München mit dem Phänomen der entsorgten E-Scooter in den Gewässern um? Welche Gegenmaßnahmen werden ergriffen?
Antwort:
Im Stadtgebiet München werden durch verschiedene Anbieter E-Scooter und E-Bikes zur Verfügung gestellt, die durch das zuständige Mobilitätsreferat erfasst und koordiniert werden. Werden unsachgemäß entsorgte E-Scooter in Münchner Gewässer entdeckt, werden die Inhaberfirmen umgehend durch das Mobilitätsreferat darüber informiert, damit diese die Bergung selbst kurzfristig durchführen. Aufgrund der stetigen Aktualisierung der eingesetzten Datendienste ist es den Anbietern ohnehin möglich, die Standortbestimmung der Fahrzeuge engmaschig nachzuvollziehen, so dass eine sofortige Bergung durchgeführt werden kann.
Es wird jedoch leider auch künftig nicht zu vermeiden sein, dass E-Scooter illegal in Gewässer versenkt bzw. unsachgemäß abgestellt werden.
Frage 4:
Werden die Inhaber (Verleihfirmen) mit einbezogen, hinsichtlich der Kosten der Bergung und Entsorgung sowie für mögliche Umweltverschmutzungen?
Antwort:
Die Bergungen werden zum größten Teil durch die Anbieter selbst durchgeführt. In einigen Fällen musste auf die Einsatzkräfte der Feuerwehrzurückgegriffen werden. Auch im Rahmen von Aufräum- und Säuberungsaktionen durch Organisationen, wie beispielsweise die Isarfischer e.V. oder das BRK/Isarrettung werden vereinzelt Bergungen durchgeführt. Die Anbieter stehen dabei selbst direkt mit den jeweiligen Organisationen in Verbindung, so dass die Bergung relativ zeitnah erfolgen kann.
Eventuell anfallende Kosten für die Zuhilfenahme von Einsatzkräften der Feuerwehr oder anderer Hilfsdienste werden dem jeweiligen Anbieter in Rechnung gestellt. Das Mobilitätsreferat ist hierbei bei der Weitergabe von Kontaktdaten behilflich.