Impro macht Schule e.V. – Regelförderung erhöhen
Antrag Stadträtinnen Beatrix Burkhardt und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 14.6.2021
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Sie beantragen die Erhöhung der Regelförderung für den Verein Impro macht Schule e. V. für die von ihm beantragten Projekte Münchner Impro-Schultheatertreffen und dem kulturellen Bildungsprojekt in Riem um 17.000 Euro sowie die zusätzlichen Ausgaben für Honorare, die Supervision und das interne Coaching der Trainer*innen um 8.000 Euro.
Der Inhalt des Antrages betrifft deshalb eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Zu Ihrem Antrag vom 14.6.2021 teile ich Ihnen aber Folgendes mit:
Der Verein Impro macht Schule e. V. erhält im Rahmen der Regelförderung vom Stadtjugendamt, Abteilung Kinder Jugend und Familien, Sachgebiet Jugendsozialarbeit (S-II-KJF/J) seit 2019 für Improvisationstheater an München Schulen eine jährliche Fördersumme i. H. v. 25.000 Euro.
Als sogenannte „Sonderprojekte“ veranstaltet der Träger zudem ein jährliches Münchner Schultheatertreffen, welches bisher erfolgreich umgesetzt wurde. Zudem führt Impro macht Schule e. V. ein Kooperationsprojekt im Stadtbezirk Riem mit der Mittelschule Lehrer-Wirth-Straße und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum Ost mit einem stark inklusiven Schwerpunkt durch, das seit 2019 ebenfalls erfolgreich mit den Schüler*innen und den beteiligten Fachkräften angeboten wird.
Für beide genannten Projekte stehen im Rahmen der bisherigen Regelförderung keine finanziellen Mittel zur Verfügung.
Die Kosten für das 3. und 4. Münchner Schultheatertreffen (7.285 Euro und 5.790 Euro) wurden in 2019/2020 und das Kooperationsprojekt Riem (2.680 Euro) in 2019/2020 durch produktinterne Umschichtung von S-II-KJF/J im Rahmen einer Anschubfinanzierung übernommen.
Nachdem sich die o. g. „Sonderprojekte“ erfolgreich etabliert haben, warseitens der Verwaltung geplant, beide o. g. Sonderprojekte zu verstetigen und somit den Regelförderansatz zu erhöhen.
Darüber hinaus beantragt Impro macht Schule e. V. ab 2022 die Erhöhung der Regelförderung für die Umsetzung des jährlichen Münchner Impro-Schultheatertreffens und für das Projekt in Riem Projektkosten i. H. v. 16.530 Euro und weitere 8.000 Euro Honorarkosten für Trainer*innenbegleitung, Supervision und das interne Trainer*innencoaching.
Aufgrund der pandemiebedingten Auswirkungen und in diesem Zusam-
menhang notwendigen Einsparungen im Haushalt der Landeshauptstadt München stehen aktuell leider keine finanziellen Mittel für eine Zuschussausweitung zur Verfügung.
Der Träger wurde seitens der Verwaltung auf die Möglichkeit anderweitiger Finanzierungsunterstützung hingewiesen und dahingehend beraten und unterstützt.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Haushaltskonsolidierung wird das Sozialreferat auch weiterhin die Erhöhung der Regelförderung für den Verein Impro macht Schule im Rahmen der Beschlussplanung verfolgen und – sobald es die Haushaltslage wieder zulässt – auch berücksichtigen.
Das Referat für Bildung und Sport steht hierbei in enger Kooperation mit dem Stadtjugendamt als Zuschussgeber für die Regelförderung des Vereins und kann eine Förderung von Impro macht Schule e. V. nur im Rahmen des Quartiersbudgets ausreichen. In zwei Regionen der Bildungslokale erfolgte seitens des Referats für Bildung und Sport bereits eine projektorientierte Zusammenarbeit und Förderung. Diese ist jeweils zeitlich auf ein Jahr befristet und muss vom Träger bei Bedarf jährlich neu beantragt werden.
Grundsätzlich orientiert sich die Förderung im Rahmen des Quartiersbudgets der Bildungslokale an den Bedarfen in den jeweiligen Quartieren. Eine Zuständigkeit für eine Regelförderung ist seitens des Referats für Bildung und Sport daher nicht gegeben.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.