Corona 2021 – München wird aktiv für unsere Kinder 1
Antrag Stadträtinnen Sabine Bär und Alexandra Gaßmann (CSU-Fraktion) vom 15.1.2021
Antwort Stadtschulrat Florian Kraus:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 15.1.2021 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass sich die Stadtverwaltung bezüglich des Gesundheitsschutzes der Münchner Kinder und Lehrerinnen und Lehrer besser wappnen und unverzüglich damit beginnen soll, in den Klassenräumen Luftfilter/-reiniger einzubauen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die Frage, ob Luftreinigungsgeräte in Schulen eingerichtet werden sollen, wird seit längerem kontrovers diskutiert. Eine Expert*innenrunde mit Vertreter*innen des damaligen Referats für Gesundheit und Umwelt, des Referats für Bildung und Sport, des Baureferats, des Fachdienstes für Arbeitssicherheit, des Betriebsärztlichen Dienstes und der Stabsstelle Krankenhaushygiene befasste sich mit dem Thema und kam zu folgenden Ergebnissen:
Die Anschaffung von mobilen Raumluftreinigungsgeräten wird für die Münchner Schulen derzeit nicht für sinnvoll erachtet, da der infektionspräventive Nutzen hinsichtlich Covid-19 bislang nicht nachgewiesen wurde und sie ggf. sogar kontraproduktiv wirken. Auch die Kultusministerkonferenz und andere fachliche Institutionen, wie beispielsweise das Umweltbundesamt, haben sich bereits kritisch zur Anschaffung dieser Geräte ausgesprochen.
Vom Robert Koch-Institut (RKI) und dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden mobile Raumluftreinigungsanlagen ohnehin nur als Ergänzung zur AHA-Regel und zu einem fachlich angemessenen Lüftungskonzept gesehen.
Gestützt wird diese Ansicht auch durch aktuelle Expertenmeinungen zahlreicher medizinischer Fachgesellschaften und Behörden wie zum Beispiel der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (siehe Link unter https://www.krankenhaushygiene.de/), dem Umweltbundesamt (siehe unter https://t1p.de/bundesamt-lufthygiene) und des European Centre for Disease Prevention and Control der EU (ECDC; https://t1p.de/ecdc-info).
Die von Befürwortern des Einsatzes von Luftreinigungsgeräten oft zitierte Studie der Universität der Bundeswehr München (siehe Link unter https://t1p.de/bundeswehr-studie) kommt ebenfalls zu dem Ergebnis, dass dezentrale Lüftungsgeräte das direkte Infektionsrisiko, das durch direktes Anhusten oder beim langen Unterhalten über kurze Distanz erfolgen kann (Tröpfcheninfektion), nicht verringern können. Auch in einer Stellungnahme der Innenraumlufthygiene-Kommission (IRK) des Umweltbundesamts für die Anwendung in Schulen heißt es: „Der Einsatz von mobilen Luftreinigern mit integrierten HEPA-Filtern [...] reicht nach Ansicht der IRK nicht aus, um wirkungsvoll über die gesamte Unterrichtsdauer Schwebepartikel (z.B. Viren) aus der Raumluft zu entfernen.“
Die Unterrichtsräume in Münchner Schulen sowie die Gruppenräume in Münchner Kindertageseinrichtungen verfügen entweder über zu öffnende Fenster oder raumlufttechnische Anlagen (RTA) mit einem größtmöglichen Anteil an Außenluftzufuhr und können dadurch ausreichend belüftet werden. Sie entsprechen somit den Vorgaben des Rahmenhygieneplans (RHP) des Freistaats Bayern.
Nach dem aktuell geltenden RHP sind die AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken, Lüften) auch beim Einsatz von mobilen Luftreinigungsgeräten weiterhin einzuhalten. An der Pflicht zum Lüften und Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung können die Geräte somit keine Änderungen bewirken. Die wichtigste Präventionsmaßnahme ist und bleibt also regelmäßiges Lüften der Unterrichts- und Gruppenräume.
Die Landeshauptstadt München sieht somit keine Veranlassung zur Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte.
Wir verfolgen die Entwicklungen zur Einschätzung des Einsatzes der mobilen Luftreinigungsgeräte sowie die wissenschaftliche Lage weiterhin und sind dazu im Austausch mit dem Gesundheitsreferat. Sollte es Änderungen bezüglich der wissenschaftlichen Lage zu den Geräten oder stadtweite Änderungen geben, werden wir die nötigen Schritte gehen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten.
Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.