Oberbürgermeister Dieter Reiter hat für die Landeshauptstadt München die kommunale Resolution für ein starkes Lieferkettengesetz unterzeichnet. Die Erstunterzeichnerinnen reichen von der Marktgemeinde Roßtal im Landkreis Fürth mit 10.000 Einwohner*innen über Berliner Bezirke bis zur Landeshauptstadt München mit über 1,5 Millionen Einwohner*innen. Unter den 34 Kommunen sind etliche bayerische Gemeinden und Städte. Die komplette Liste der Erstunterzeichnerinnen ist als pdf unter https://t1p.de/Erstunterzeichnerin auf der Homepage der Stadt Neumarkt in der Oberpfalz abrufbar.
Die Kommunen fordern in der Resolution die Einführung eines Lieferkettengesetzes. Die Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag von 2018 angekündigt, dass sie für eine konsequente Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) einschließlich des öffentlichen Beschaffungswesens gesetzlich und auf EU-Ebene tätig würde, wenn eine freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht. Dieses Tätigwerden halten die Kommunen nunmehr für geboten. Sie fordern einen gesetzlich verbindlichen Rahmen, der Unternehmen dazu verpflichtet, Risiken zur Verletzung von international anerkannten Menschen-, Arbeits- und Umweltrechten entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu analysieren, diesen vorzubeugen und transparent darüber zu berichten. Bestehende Verletzungen dieser Rechte sollen beendet und ein Beschwerdemechanismus in den Unternehmen eingeführt werden. Haftungsregelungen sollen als Kernstück eines wirksamen Lieferkettengesetzes die Einhaltung von Menschenrechten und Rechtsschutz für Betroffene garantieren. Zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes müssen effektive Durchsetzungsmechanismen etabliert werden. Ein wirksames Lieferkettengesetz muss beispielsweise ermöglichen, dass Unternehmen von der öffentlichen Vergabe ausgeschlossen werden, wenn nachweislich Sorgfaltspflichten verletzt wurden oder ein Sorgfaltsplan nicht oder nur unvollständig vorliegt. Damit kann gerade auf lokaler Ebene ein Beitrag zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele geleistet werden.
Die öffentliche Beschaffung ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Das jährliche Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand in Deutschland beträgt mehr als 350 Milliarden Euro. Das sind zirka 15 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes. Davon entfällt ein Großteil auf die Kommunen. Oberbürgermeister Dieter Reiter: „Die Bundesregierung ist sich im letzten Jahr dieser Legislaturperiode leider immer noch nicht über ein Lieferkettengesetz einig. Ihre Ankündigung steht im Koalitionsvertrag als Beitrag zu Deutschlands Verantwortung für Frieden, Freiheit und Sicherheit in der Welt im Abschnitt über Menschenrechte, Krisenprävention und humanitäre Hilfe – und nicht im Wirtschaftskapitel. Die Erfahrungen der letzten 20 Jahre zeigen, dass freiwillige Selbstverpflichtungen der Unternehmen für die Sicherstellung von Arbeitnehmer- und Menschenrechten und ökologischen Standards in globalen Lieferketten nicht ausreichen.
Die Landeshauptstadt München schöpft schon jetzt die Spielräume des geltenden Vergaberechts aus und berücksichtigt neben dem Preis oder den Kosten qualitative, umweltbezogene oder soziale Aspekte. Mit einem Lieferkettengesetz ist aber noch mehr möglich. Deshalb nehme ich die Bundesregierung beim Wort: ‚Die Menschenrechte sind universell und unteilbar‘. Ich hoffe, dass sich möglichst viele Kommunen dieser Resolution anschließen.“