Die in der heutigen Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung zur Ausländerbehörde München beschriebenen Beispiele beziehen sich auf Situationen, die alle auf den ersten coronabedingten Lockdown von März bis Mai 2020 und sich daraus bis in den Herbst aufgestaute Rückstände zurückzuführen sind. Diese Informationen wurden der Süddeutschen Zeitung auf Anfrage auch so mitgeteilt.
Kreisverwaltungsreferent Dr. Thomas Böhle: „Niemand muss sich um drei Uhr morgens vor das Gebäude stellen, es muss auch kein Mensch stundenlang bei Minusgraden auf der Straße verbringen. Die Warteschlange ist ohenhin nur für absolute Notfälle. Wer nachweislich in einer Notsituation ist, kommt dran – am Nachmittag oft ganz ohne Schlange. Das Anstehen in der Früh ist nicht erforderlich. Von chaotischen Zuständen und Überforderung kann keine Rede sein. Wir hatten Engpässe, das ist unerfreulich und natürlich nicht so gewollt. Die Auswirkungen der Komplettschließung während des ersten Corona-Lockdowns im Frühjahr 2020 sind inzwischen dank des großen Einsatzes unserer Beschäftigten überwiegend abgearbeitet. Es gibt noch Rückstände, aber ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese in den kommenden Monaten in den Griff bekommen. Mehr und mehr
Dienstleistungen können jetzt online beantragt werden, das erleichtert die Situation ein wenig.“
Die Schließung des Kreisverwaltungsreferats im ersten coronabedingten Lockdown von März bis Mai 2020 hat dazu geführt, dass keine persönlichen Vorsprachen in der Ausländerbehörde mehr stattfinden konnten und mehrere Tausend bereits vereinbarte Termine abgesagt werden mussten. Diese Termine mussten alle neu vereinbart und nach dem Lockdown zusätzlich zum Tagesgeschäft abgearbeitet werden. Damit ihnen keine Nachteile entstehen, erhielten alle Betroffenen per Post eine vorläufige Bescheinigung über den Fortbestand ihres aktuellen Aufenthaltsrechts bis zur weiteren Bearbeitung. Das bedeutete einen großen zusätzlichen Arbeitsaufwand, der ausschließlich der Pandemie geschuldet war.
Die Ausländerbehörde trägt noch bestehende Rückstände kontinuierlich ab. Hierbei werden die verschiedenen Fallgestaltungen nach Dringlichkeit priorisiert, um Notsituationen nach Möglichkeit von vornherein zu vermeiden oder so schnell wie möglich aufzulösen. Der Prüfungsumfang der Rechtsgrundlagen im Aufenthaltsrecht unterscheidet sich von Fall zu Fall erheblich. Ein Aufenthaltstitel für eine selbständige Tätigkeit setzt einen Businessplan und eine positive Stellungnahme der IHK voraus und ist in der Bearbeitung aufwändiger als ein Aufenthaltstitel für ein Engagement als Au-Pair.
Derzeit sind in den betroffenen Bereichen der Ausländerbehörde, also ohne den Fachbereich Asyl, rund 120 Stellen besetzt. Insgesamt werden in diesen Bereichen jährlich weit mehr als eine Million Vorgänge bearbeitet. Jeden Tag gehen außerdem rund 3.000 Briefe und E-Mails und 1.500 Anrufe ein. Zu den Aufgaben der betroffenen Bereiche der Ausländerbehörde gehört das Erteilen von Aufenthaltstiteln und Fiktionsbescheinigungen, das sind Bestätigungen über die Fortgeltung des Aufenthaltstitels bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde. Daneben bearbeitet die Ausländerbehörde unter anderem Beratungsanfragen, Anträge auf Arbeitgeberwechsel, Anträge auf Fachrichtungswechsel ausländischer Studierender, Anträge zur Änderung von Wohnsitzauflagen sowie Anfragen anderer Behörden, etwa in Visumverfahren. Zusätzlich hat die Ausländerbehörde aktuell die ausländerrechtlichen Folgewirkungen des Brexit zu bewältigen. Bis Mitte des Jahres muss rund 4.700 britischen Staatsangehörigen ein aufenthaltsrechtliches Dokument ausgestellt werden.
Die Ausländerbehörde hat mittlerweile zwölf strukturierte Kontaktformulare für verschiedene Dienstleistungen, etwa Arbeitgeberwechsel oder Studienaufenthalt, unter www.auslaenderbehoerde-muenchen.de zur Verfügung gestellt. Kundinnen und Kunden werden hier gezielt durch den Antragsprozess geführt, müssen bestimmte Pflichtangaben machen und können konkret bezeichnete Dokumente hochladen. Außerdem schreibt die Ausländerbehörde alle ihr bekannten Kundinnen und Kunden rund drei Monate vor Ablauf des Aufenthaltstitels per Post an und bittet diese, den Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels online auszufüllen und die erforderlichen Unterlagen, die ausdrücklich in dem Schreiben aufgeführt werden, beizufügen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten die Antragstellenden einen 15-minütigen Termin, in dem die Identitätsprüfung und die Erfassung der biometrischen Daten erfolgen und der elektronische Aufenthaltstitel bestellt wird. Der Ausländerbehörde versendet den elektronischen Aufenthaltstitel, sobald er von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt und übermittelt wurde, per Post.