Im Bereich der Ferienwohnungen hat die Problematik der Zweckentfremdung von Wohnraum in den vergangenen drei Jahren zunehmend spürbarere Auswirkungen angenommen.
Bürgermeisterin Verena Dietl: „Wir werden nicht müde, den Freistaat Bayern immer wieder aufzufordern, im Kampf gegen illegale Ferienwohnungsnutzung dringende Gesetzesänderungen im Bayerischen Zweckentfremdungsgesetz vorzunehmen. Um effektiv dagegen vorzugehen, brauchen wir eine generelle Registrierungs- und Genehmigungspflicht sämtlicher Wohnungen, die meist über Online-Plattformen als Ferienwohnungen angeboten werden. Eine Auskunftspflicht gegenüber den Portalbetreibern im Einzelfall reicht bei weitem nicht aus. Nur so wird es möglich sein, illegale Vermietung von Ferienwohnungen zu verhindern oder auch zu beenden, um dringend benötigten Wohnraum zu erhalten.“
Seit der Einrichtung der Online-Meldeplattform im Januar 2018 sind über 900 Verdachtsmeldungen im Bereich der illegalen Feriennutzung bei der Landeshauptstadt München eingegangen, allein 100 im Pandemiejahr 2020, das durch längere Lockdowns geprägt war. Insgesamt konnten in 2020 141 illegal genutzte Ferienwohnungen unterbunden und in legale Wohnnutzungen zurückgeführt werden.
Im Rechtsstreit zwischen dem Internetportalbetreiber Airbnb und dem Sozialreferat hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) mit Beschluss vom 20. Mai 2020 in der 2. Instanz den Auskunftsbescheid der Landeshauptstadt München gegenüber Airbnb aufgehoben. Der BayVGH vertritt die Auffassung, dass bundesrechtliche Normen einer Auskunft von Nutzerdaten an die Landeshauptstadt München entgegenstehen. Die Landeshauptstadt München hat nun entsprechende Rechtsmittel, eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht, eingelegt.
Sozialreferentin Dorothee Schiwy: „Das Sozialreferat wird weiterhin versuchen, die für die effiziente Bekämpfung der Zweckentfremdung von Wohnraum dringend benötigten Informationen von Airbnb zu erhalten. Ohne eine weitere Verschärfung des Zweckentfremdungsgesetzes des Freistaates Bayern wird die Verfolgung illegaler Vermietungen von Ferienwohnungen in der Landeshauptstadt eine Sisyphusarbeit bleiben, weil wir jede illegale Nutzung als Ferienwohnung beweisen müssen.“ Immerhin haben Änderungen im bayerischen Zweckentfremdungsgesetz seit 2017 – die nicht zuletzt auf zahlreiche städtische Initiativen zurückgehen – in der Folge verschärfte Änderungen in der städtischen Zweckentfremdungssatzung hervorgebracht. So wurde unter anderem der Bußgeld- rahmen auf 500.000 Euro erhöht, eine Auskunftspflicht gegenüber den Portalbetreibern eingeführt und der Sofortvollzug bei gerichtlich erlassenen Anordnungen verankert. Im Kampf gegen illegale Feriennutzung über Online-Plattformen reichen diese Verschärfungen jedoch nicht aus.