Der OB möge die städtische Maskenpflicht im öffentlichen Raum abschaffen, solange die Maßnahmen nicht wissenschaftlich fundiert begründet sind
Antrag Stadtrats-Mitglieder Daniel Stanke, Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 30.9.2020
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Für die in Ihrem Antrag vom 30.9.2020 angeführten Sachverhalte besteht seitens der Landeshauptstadt München keine Zuständigkeit. Eine Klärung der von Ihnen aufgeworfenen Fragen ist ausschließlich über das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege möglich.
Gem. § 1 der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) vom 15. Dezember 2020 soll eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) getragen werden, wenn die Einhaltung des Mindestabstands im öffentlichen Raum nicht möglich ist. Das ist z.B. in Innenstadtbereichen und öffentlichen Verkehrsmitteln der Fall.
Gemäß der derzeit geltenden Allgemeinverfügung (AV) der Landeshauptstadt München (LHM) vom 16.12.2020 besteht eine generelle Maskenpflicht in der Altstadt-Fußgängerzone einschließlich Sendlinger-Tor-Platz, Rosental zwischen Sendlinger Straße und Rindermarkt, Rindermarkt, Viktualienmarkt, Dienerstraße, Schrammerstraße, Landschaftstraße, im Tal sowie in der Schützenstraße und im Stachus-Untergeschoss.
Das Tragen einer MNB trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen (Fremdschutz). Wichtig ist hierbei, dass Mund und Nase bedeckt sind. Für diesen Fremdschutz durch MNB gibt es inzwischen erste wissenschaftliche Hinweise. (RKI Stand 27.11.2020)
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.