Zur heutigen Berichterstattung der BILD-Zeitung „Keine Hilfen, trotzdem Miete“ stellen die Markthallen München – wie auch gestern bereits auf Anfrage des Journalisten – klar:
Den Markthallen München (MHM) liegt der Viktualienmarkt mit seinen Händler*innen sehr am Herzen. Deswegen haben die MHM bei allen Antragstellenden die Umsatzmietvorauszahlungen ausgesetzt, so dass lediglich eine geringe Gebühr (Benutzungs- und Mindestumsatzgebühr samt Betriebskosten) zu entrichten ist. Auch letztere konnte darüber hinaus auf Antrag gestundet werden. Zudem haben die MHM am 19.5.2020 dem
Stadtrat vorgeschlagen, den Händler*innen die Miete während der Corona-Einschränkungen bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen vollständig zu erlassen. Der Stadtratsbeschluss legt dazu folgendes fest:
„Ein Mietverzicht kommt als Härtefallregelung nur als letztes mögliches Mittel in Betracht. Vorrangig ist die Ausschöpfung aller aus Anlass der Corona-Krise gewährten finanziellen Hilfen (…). Als Voraussetzung für einen Mietverzicht muss der Mieter in jedem Fall belegen können, dass er über keine Rücklagen verfügt und seinem Geschäftsbetrieb durch die aufgrund der COVID-19-Pandemie verursachte Schließung ein irreparabler Schaden entstanden ist, den er bei Fortführung seines Betriebs nicht anders kompensieren kann.“
Bei dieser Prüfung sind die Markthallen München strikt an Recht und Gesetz gebunden. Sind Corona-Soforthilfen gewährt worden und/oder ausreichend Rücklagen vorhanden, kann kein Mieterlass gewährt werden. Die MHM haben von insgesamt 107 Händler*innen am Viktualienmarkt für den 1. Lockdown im April/Mai 2020 fünf formelle Mieterlassanträge erhalten. Davon wurde bislang ein Antrag wegen des Nichtvorliegens der o.g. Voraussetzungen negativ verbeschieden.
Für den 2. Lockdown seit Mitte Dezember 2020 sind bislang keine formellen Mieterlassanträge eingegangen.