Kostenfreies WLAN in Senioren- und Pflegeeinrichtungen der LH München
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Michael Dzeba, Alexandra Gaßmann und Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 23.11.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist.
Sie beantragen, dass die Landeshauptstadt München aufgefordert wird, möglichst rasch in ihren städtischen Senioren- und Pflegeeinrichtungen, dort wo noch nicht vorhanden, WLAN in den Zimmern der Bewohner*innen bereitzustellen.
Parallel dazu werden private Betreiber aufgefordert und animiert, diesen Service ebenfalls zur Verfügung zu stellen. Dies ist – insbesondere im Hinblick auf die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel – möglichst schnell umzusetzen.
Diese Angelegenheit betrifft das operative Geschäft der MÜNCHENSTIFT GmbH und der anderen Münchener Heimträger und fällt damit nicht in die satzungsgemäße Zuständigkeit der durch den Stadtrat vertretenen Gesellschafterin und somit des Oberbürgermeisters.
Dennoch möchte ich Ihr Anliegen vom 23.11.2020 gerne wie folgt per Brief in Abstimmung mit der MÜNCHENSTIFT GmbH und dem Amt für Soziale Sicherung, Altenhilfe und Pflege beantworten.
Sowohl die Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT GmbH als auch die Geschäftsführungen der verbandlich und privat geführten Pflegeeinrichtungen berichten, dass es derzeit in den zentralen Bereichen der Pflegeeinrichtungen WLAN gäbe, jedoch in der Regel nicht in den Zimmern der Bewohner*innen. In den Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH ist WLAN in den Caféterien, den zentralen Aufenthaltsräumen und den Wartebereichen für Angehörige verfügbar.
Um den Bewohner*innen den Kontakt zu Familie und Bezugspersonen zu ermöglichen, haben die Träger zudem Tablets für die Wohnbereiche angeschafft und mit SIM-Karten ausgestattet. Diese können auch auf den Zimmern genutzt werden, um die Privatsphäre zu gewährleisten.Aufgrund von Erkrankungen oder sonstigen Einschränkungen wie Demenz ist es nach Einschätzung der Geschäftsführungen vielen Bewohner*innen nicht möglich, ohne Hilfestellung WLAN-gestützte Technik und Tablets zu nutzen. Eine Unterstützung durch beispielsweise Besucher*innen ist hilfreich, aber durch die aktuellen Regelungen aufgrund der Corona-Pandemie erschwert. Die Pflegenden sowie Betreuungsmitarbeitende unterstützen die Bewohner*innen seit den Einschränkungen der Besuchskontakte nach Kräften, um den so wichtigen Austausch mit der Familie oder sonstigen Bezugspersonen aufrecht zu erhalten.
Bereits seit drei Jahren arbeitet die MÜNCHENSTIFT GmbH mit Hochdruck an einem Digitalisierungsprojekt, u.a. zur Unterstützung der Pflegearbeit, mit entsprechender Nutzung digitaler Programme in den 13 Häusern. Das Ziel ist eine WLAN-Abdeckung in allen Häusern der MÜNCHENSTIFT GmbH und ein Zugang für alle Beschäftigten und Bewohner*innen. Jedoch ist die Umsetzung sowohl zeit- als auch kostenintensiv. So dauerte es mehr als ein Jahr, bis Glasfaserkabel zu den Häusern verlegt wurden. Ferner müssen oft neue Kabelschächte verlegt werden, da die alten belegt sind und die Zuleitung ist neu zu organisieren. Aktuell beginnt der Ausbau und die Verkabelung in den Häusern. Im April 2021 wird dies beispielsweise für das städtische Gebäude St. Martin erfolgt sein. Die Kosten belaufen sich pro Haus auf ca. 150.000 bis 400.000 Euro, da unterschiedliche Rahmenbedingungen wie Alter oder Denkmalschutz zu beachten sind. Mit einer Dauer bis zu drei Jahren muss gerechnet werden, bis alle Häuser entsprechend ausgestattet sind.
Zusammenfassend sehen sowohl die MÜNCHENSTIFT GmbH als auch die Geschäftsführungen der anderweitig betriebenen Pflegeeinrichtungen die Notwendigkeit der Ausstattung mit WLAN. Obwohl die Kosten von den Einrichtungsbetreibern selbst getragen bzw. erwirtschaftet werden müssen, wurde ein Ausbau bereits begonnen bzw. wird in Modernisierungsmaßnahmen mitgeplant. Auf Fördermittel können die Einrichtungsbetreiber bei dieser Maßnahme aktuell nicht zurückgreifen.
Ich hoffe, auf Ihr Anliegen hinreichend eingegangen zu sein. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.