Gemeinbedarfsfläche Sport und gewerbliche Fläche im Flächennutzungsplan südlich der Ludwigsfelder Straße und östlich der Hackersiedlung darstellen!
Antrag Stadträtin Heike Kainz (CSU-Fraktion) vom 14.10.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
In Ihrem Antrag vom 14.10.2020 fordern Sie auf, den Flächennutzungsplan gemäß Beschluss vom 20.4.2016 im Bereich südlich der Ludwigsfelder Straße und östlich der Hackersiedlung zeitnah zu ändern.
Hierbei solle die bisher als Industriegebiet dargestellte Fläche in reduzierter Form als Gewerbegebiet dargestellt werden. Im Osten solle im Bereich des Naturdenkmales ökologische Vorrangfläche dargestellt werden. Außerdem solle im Süden im Bereich der städtischen Grundstücke mit den Flurstück-Nummern 442 und 462 (Gemarkung Untermenzing) eine Gemeinbedarfsfläche Sport dargestellt werden, die eine zukünftige Bezirkssportanlage für die Stadtbezirke Alllach-Untermenzing und Moosach ermögliche. Im Osten solle im Bereich des Naturdenkmals eine Ökologische Vorrangfläche dargestellt werden.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, erlauben wir uns, Ihren Antrag als Brief zu beantworten.
Zu Ihrem Antrag vom 14.10.2020 teilt Ihnen das Referat für Stadtplanung und Bauordnung Folgendes mit:
Auftrag zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich südlich Ludwigsfelder Straße
Im Rahmen des Beschlusses „Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich südlich Ludwigsfelder Straße“ vom 20.4.2016 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 03678) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter Antragspunkt 1. im Antrag der Referentin beauftragt, ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung für den Bereich südlich der Ludwigsfelder Straße einzuleiten.
Hintergrund war der seinerzeitige Bauantrag der Firma Air Liquide zur Erstellung einer Abfüll- und Lageranlage für Gase (Störfallbetrieb) im Bereich südlich der Ludwigsfelder Straße. Durch die beabsichtigte Änderung der Darstellung des Flächennutzungsplans von Industriegebiet in Gewerbege-biet sollte eine stärkere Berücksichtigung der Belange der angrenzenden Wohnbebauung erfolgen.
Im Anschluss daran wurden auch erste Untersuchungen zur Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet. Dieser sollte das derzeit im Flächennutzungsplan dargestellte Industriegebiet sowie die geplante Bezirkssportanlage südlich davon umfassen. Der Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung sollte in einem Parallelverfahren zeitgleich zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert werden. Erst im November 2020 stellte sich heraus, dass aufgrund fehlender Mitwirkungsbereitschaft der Grundeigentümer ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans nicht weitergeführt werden kann.
Bezirkssportanlage
Bereits im Rahmen des Beschlusses „Strukturkonzept für die Neuordnung der Flächen am Moosanger – Teplitzer Weg – Weiherweg in Moosach“ vom 21.10.2015 (Sitzungsvorlagen Nr. 14-20/V 03156) wurde vom Stadtrat der Landeshauptstadt München beschlossen, dass der Bau einer Bezirkssportanlage am Standort Moosanger nicht weiter verfolgt wird.
Seitens des Referates für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurden daher im Rahmen einer gemeinsamen Standortsuche die städtischen Flächen im unmittelbaren südlichen Anschluss an das o.g. Gewerbegebiet als möglicher Standort für eine neue Bezirkssportanlage ermittelt.
Derzeitiger Planungsstand
Nachdem für das Gewerbegebiet südlich der Ludwigsfelder Straße nunmehr kein Bebauungsplan aufgestellt werden soll, sind seitens des Referates für Bildung und Sport in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung Voruntersuchungen auf Flächennutzungsplanebene eingeleitet worden. Für den gesamten Bereich des im Flächennutzungsplan dargestellten Industriegebiets und der geplanten Bezirkssportanlage soll ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt werden.
Aufgrund der Lage unmittelbar nördlich der naturschutzfachlich hochwertigen Angerlohe sind dabei unter anderem die Fragen der Flächeneignung und -verfügbarkeit, des Arten- und Lärmschutzes sowie der verkehrlichen Anbindung noch zu klären.
Ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans soll nach Abschluss der o.g. Voruntersuchungen zeitnah eingeleitet werden.Es darf in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen werden, dass für eine Änderung des Flächennutzungsplans mit integrierter Landschaftsplanung die gleichen Verfahrensschritte gemäß Baugesetzbuch durchzuführen sind wie bei der Aufstellung eines Bebauungsplanes. Für die Durchführung des Verfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplans ist daher erfahrungsgemäß v.a. auch aufgrund der Lage in der freien Landschaft in direkter Nachbarschaft zur Angerlohe und dem damit verbundenen hohen (zeitlichen) Aufwand für die notwendigen Gutachten und Untersuchungen für die erforderliche Umweltprüfung ein Zeitraum von voraussichtlich 2 bis 2,5 Jahren anzusetzen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.