Gleichbehandlung von Auszubildenden und Studierenden bei „MVG Rad“
Antrag Stadträtinnen Simone Burger und Verena Dietl (SPD-Fraktion) vom 17.3.2016
Antwort Clemens Baumgärtner, Referent für Arbeit und Wirtschaft:
In Ihrem Antrag bitten Sie um Prüfung, ob mit Einführung des Ausbildungstarifs II im Abo auch für Abonnentinnen und Abonnenten dieses Tarifs die verbilligten Konditionen gelten können, wie sie für die IsarCard Semester beim MVG Rad gelten.
Die Thematik wurde in der Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 07341 (AfAW vom 7.2.2017) von der SWM/MVG wie folgt beantwortet:
„Dieser Antrag wird von der SWM/MVG grundsätzlich begrüßt. Dem Wunsch, Auszubildenden dieselben verbilligten Konditionen anzubieten, wie sie schon jetzt für die IsarCard Semester bei MVG Rad für Studierende gelten, kann aktuell jedoch leider noch nicht entsprochen werden.
Der Ausbildungstarif ist aktuell so organisiert, dass die Auszubildenden einen mit Nummer versehenen Berechtigungsausweis von ihrer beruflichen Schule erhalten, ohne dass diese Nummer auch bei der MVG maschinell hinterlegt ist. Somit ist der MVG eine eindeutige Verifikation des Ausbildungsstatus wie bei der IsarCard Semester technisch nicht möglich. Jeder immatrikulierte Studierende hat automatisch eine IsarCard Semester und ist somit registrierter Kunde der MVG.
Hinzu kommt, dass Auszubildende oft minderjährig sind und eine Nutzung von MVG Rad nur dann möglich ist, wenn ein Erziehungsberechtigter seine Kontendaten hinterlegt und die Haftung übernimmt.
Mit der Einführung des Ausbildungstarif-Abos ab Ende 2017 verändern sich die technischen Rahmenbedingungen voraussichtlich so, dass ab dann eine systemseitige Anpassung und Programmierung der MVG Rad-Bedingungen für Auszubildende möglich sein sollte.“
Mit Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Wirtschaft vom 7.2.2017 blieb dieser Antrag aufgegriffen.
Der aktuelle Sachstand ist gemäß erneuter Stellungnahme der SWM/MVG folgender:„Kunden, die heute einen Ausbildungstarif im Abo oder ein 365-Euro-Ticket als Abo über die MVG beziehen, können bei MVG Rad bereits den vergünstigten Preis für Abo-Kunden bekommen. Dies kann vom System grundsätzlich erkannt und umgesetzt werden. Die Verknüpfung zwischen dem MVG Abo und dem MVG Preismodell muss dabei vom Kunden selbständig in der App MVG more durchgeführt werden, analog zu den sonstigen Abo-Kunden der MVG. Schüler mit einem MVG Abo dürfen das MVG Rad ebenfalls zu vergünstigten Konditionen nutzen. Voraussetzung ist grundsätzlich das erreichte Mindestalter von 18 Jahren, das für die Nutzung von MVG Rad gemäß AGB obligatorisch ist.
Der nächste Schritt hin zur automatisierten Legitimation und „Freischaltung“ der Vergünstigung wird aufgrund der aktuell stattfindenden Einführung eines neuen Vertriebssystems der MVG noch bis voraussichtlich 2022 dauern. Eine vorherige Umsetzung der Anforderung im alten System kann aus Kostengründen nicht erfolgen.
Unabhängig davon soll an dieser Stelle auf das zum 1.9.2020 angepasste neue und deutlich flexiblere Preismodell von MVG Rad hingewiesen werden. Nähere Infos hierzu können unter www.mvg.de/rad abgerufen werden.“
Ihrem Antrag vom 17.3.2016 wird damit nach Maßgabe der vorstehenden Ausführungen entsprochen.
Ich bitte Sie, von den vorstehenden Ausführungen Kenntnis zu nehmen und hoffe, dass Ihr Antrag zufriedenstellend beantwortet ist und als erledigt gelten darf.