Kitas mit transparenten Masken versorgen!
Antrag Stadtrats-Mitglieder Anne Hübner, Barbara Likus, Cumali Naz, Lena Odell, Julia Schönfeld-Knor, Felix Sproll (SPD/Volt-Fraktion) und Anja Berger, Beppo Brem, Mona Fuchs, Sofie Langmeier, Clara Nitsche, Angelika Pilz-Strasser, Bernd Schreyer, Sebastian Weisenburger (Fraktion Die Grünen – Rosa Liste) vom 24.9.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Bei den von Ihnen mittels Antrag vom 24.9.2020 vorgebrachten Anregungen handelt es sich jedoch um eine laufende Angelegenheit, die für die Stadt München keine grundsätzliche Bedeutung hat und auch keine erhebliche Verpflichtung erwarten lässt. Daher obliegt deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister, weshalb eine Beantwortung auf diesem Wege erfolgt.
Für die gewährte Fristverlängerung bedanke ich mich.
In Ihrem Antrag baten Sie darum, dass die Stadtverwaltung die Kitas mit transparenten Masken versorgen soll. Eine Ausstattung soll flächendeckend in allen Einrichtungen gewährleistet werden. Die Erzieher*innen können selbst entscheiden, ob sie transparente oder konventionelle Masken tragen wollen. Es sollen zugelassene und sichere Masken zum Einsatz kommen.
Hierzu kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Seitens des Referats für Bildung und Sport (RBS) wird befürwortet, den pädagogischen Mitarbeiter*innen in den Einrichtungen während der Zeit des verpflichtenden Maskentragens in der gelben und roten Phase auch transparente Masken zur Verfügung zu stellen, soweit sie zugelassen sind und den Kolleg*innen den erforderlichen Tragekomfort bieten.
Im Folgenden habe ich Ihnen die wichtigsten Informationen dazu zusammengestellt:
1. Bisherige Situation in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Die städtischen Kindertageseinrichtungen haben bereits zu Beginn der Pandemie pro Mitarbeiter*in 10 Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung gestellt bekommen. Diese können derzeit über den städtischen Rahmen-vertrag bei Beschädigungen ersetzt werden. Für 2021 ist ein weiterer Rahmenvertrag geplant, bei dem wieder pro Person 10 Masken vorgesehen sind.
Seit Eintritt in die gelbe Phase gilt für alle Mitarbeitenden in den Kindertageseinrichtungen eine Maskenpflicht.
2. Pädagogische Begründung für die transparenten Masken im Städtischen Träger
-Von September bis zum Ende des Jahres findet die wichtige Periode der Eingewöhnung neuer Kinder statt. Eine gute Eingewöhnung ist die Basis für die weitere Entwicklung des Kindes. Beim Aufbau einer stabilen Beziehung zwischen Kind und Pädagogen ist die Sichtbarkeit von Mimik unerlässlich. Das Ausdrücken von Gefühlen und Haltungen kann durch die Mimik zusätzlich verstärkt werden. Bei Kindern im U3-Bereich, die sich in der Phase des Spracherlernens und -verstehens befinden, ist die Mimik das Hauptkommunikationsmittel.
-Für das Erlernen des Sprechens, aber auch den Erwerb einer Sprache bei Kindern mit einer anderen Erstsprache ist das Beobachten der jeweiligen Mundbewegungen bei den verschiedenen Lauten erforderlich, um diese selbst umsetzen zu können.
Das Erlangen von Sprachkompetenzen ist ein wichtiger gesetzlicher Bildungsauftrag. Diese Aufgabe wird vom pädagogischen Personal in den Kinderkrippen, Kindergärten, Horten, Häusern für Kinder und Tagesheimen sehr ernst genommen.
Im sozialen Miteinander ist „Sprechen“ können bzw. Sprache erlernen besonders wichtig.
-In allen Altersgruppen ist der regelmäßige Austausch mit den Eltern notwendig. Gespräche mit Eltern, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, gestalten sich einfacher, wenn die Mimik wahrgenommen werden kann.
Aus diesen Gründen ist die Beschaffung transparenter Masken für das gesamte städtische pädagogische Personal sinnvoll.
3. Stand der Versorgung mit transparenten Masken im Städtischen Träger
Der Geschäftsbereich KITA ist für den Städtischen Träger bereits nach Bekanntwerden der durchgehenden Maskenpflicht mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt (RGU) in Kontakt getreten, um mögliche Varianten für transparente Masken abzustimmen.Zunächst wurden zwei Varianten gefunden, die in Frage kommen. Bei der einen Variante, die einen guten Tragekomfort hat, aber im unteren Gesichtsbereich offen ist (Smile by ego), wurde mit dem Referat für Gesundheit und Umwelt und dem Fachdienst für Arbeitssicherheit geklärt, dass diese im Städtischen Träger nicht verwendet werden können, da durch die Öffnung am Hals die Gefahr besteht, dass Kleinkinder, die z.B. auf dem Arm gehalten werden, zu nah an dem Aerosolausstoß der Mitarbeitenden sind. In der letzten Dienstanweisung bzw. FAQs des Personal- und Organisationsreferates wurde diese Maskenart ebenfalls ausgeschlossen.
Um schnell zu agieren, hat KITA daher die zweite Variante, eine halbtransparente Maske mit geschlossenem Stoffrand, die derzeit für Gehörlose eingesetzt wird und unten geschlossen ist, in einer begrenzten Menge von 2.000 Stück bestellt und damit zunächst den dringendsten Bedarf in der Altersgruppe unter Dreijähriger, sowie in Integrationseinrichtungen versorgt. Des Weiteren sollten mit diesen Masken Erfahrungen gesammelt werden, ob sie für den Alltag in den Kindertageseinrichtungen geeignet sind, insbesondere ausreichender Tragekomfort gewährleistet ist.
Nach aktuellem Stand hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) die notwendige Beschaffenheit von
Mund-Nasen-Bedeckungen neu konkretisiert und demnach entsprechen Klarsichtmasken aus Kunststoff nicht den Vorgaben an eine Mund-Nasen-Bedeckung. Auch in der Kindertagesbetreuung soll eine enganliegende, den Mund und die Nase bedeckende textile Barriere als Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
4. Situation für Einrichtungen in freier sonstiger und gemeinnütziger Trägerschaft
Masken gehören zu den Betriebsmitteln jeder Tageseinrichtung, die von den Trägern selbst zu beschaffen sind.
Der Freistaat Bayern hat aktuell ein neues Förderprogramm aufgelegt: Gemäß der Förderrichtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) vom 5.11.2020 werden Anschaffungen für den Infektionsschutz in Kindertageseinrichtungen, wie z.B. Mund-Nasen-Bedeckungen, staatlich gefördert.
Die Träger sind bereits über die Fördervoraussetzungen und -zeiträume informiert worden.Die Beschaffung erfolgt jeweils träger- bzw. einrichtungsspezifisch, die Abwicklung der Förderung über das RBS, Geschäftsbereich KITA.
5. Fazit
Das RBS wird, sobald die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen sind und eine gut geeignete transparente Maske gefunden wurde, allen Mitarbeitenden in den städtischen Kindertageseinrichtungen, unabhängig von der zu betreuenden Altersgruppe, ein Exemplar zur Verfügung stellen, womit dem Antrag vollumfänglich entsprochen wird.
Die freien sonstigen gemeinnützigen Träger können ebenfalls in eigener Zuständigkeit transparente Masken anschaffen, die sie im Rahmen der staatlichen Förderung finanziert bekommen.
Um Kenntnisnahme der vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.