Radeln im Grünen II: Radverkehrsrouten im Grünen verknüpfen, verbessern und veröffentlichen Radeln im Grünen I: Radverkehrsrouten auch weiterhin durch Grünflächen führen Radeln im Grünen III: Konfliktzonen zwischen Rad- und Fußverkehr in Grünanlagen vermeiden und entschärfen
Anträge Stadtrats-Mitglieder Sonja Haider und Tobias Ruff (ÖDP) vom 19.6.2019
Antwort Mobilitätsreferent Georg Dunkel:
Sie haben am 19.6.2019 folgende Anträge gestellt:
Radeln im Grünen II: Radverkehrsrouten im Grünen verknüpfen, ver- bessern und veröffentlichen, Antrag Nr. 14-20/A 05516
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, sichere Radverkehrsrouten im Grünen zu schaffen und bereits vorhandene zu verknüpfen und zu verbessern. Dieses Radroutennetz durch Grünflächen und Parks soll veröffentlicht und bei relevanten Navigationsdiensten eingespeist werden.“
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit, deren Besorgung nach Art. 37 Abs. 1 GO und § 22 GeschO dem Oberbürgermeister obliegt, weil es zur Zeit keine grundsätzliche Bedeutung hat und keine erheblichen Verpflichtungen erwarten lässt, da die Stadtverwaltung Radverkehrsrouten durch Parks und Grünanlagen stetig verbessert und das Radroutennetz bereits in Navigationsdienste eingespeist wird. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.
Aufgrund umfangreicher notwendiger Abstimmungen konnten Ihre An-
träge leider nicht zu der geschäftsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2019 teilt Ihnen das Mobilitätsreferat Folgendes mit:
Wie im Grundsatzbeschluss Radverkehr beschrieben, sind „Parks und Grünanlagen (…) jene Bereiche der Stadt, die in höchster Priorität sowohl für den Naturschutz als auch für die Zwecke der Naherholung bestimmt sind. Diese Funktionen gilt es zu schützen.“Die Schaffung neuer Radverkehrsrouten im Grünen wie auch die Verbesserung der bereits bestehenden zieht erhebliche Eingriffe in den Grün- und Baumbestand mit sich. Die Parks und Grünanlagen in München werden von sehr vielen Menschen genutzt, sodass für eine konfliktarme Wegeführung sowohl der Fuß- als auch der Radweg auf mindestens drei Meter Breite ausgebaut werden müsste. Es empfiehlt sich vor diesem Hintergrund, die Wege in den Grünanlagen nicht auszubauen und somit keine umfassenden und für den Grün- und Baumbestand schädlichen Eingriffe durchzuführen.
Zudem kann mitgeteilt werden, dass Radrouten durch Grünanlagen und Parks im Radroutennetz Deutschland und Bayern sowie im Münchner Radlstadtplan enthalten und z.T. auch durch das ausgeschilderte Radroutennetz beschildert sind. Der MVV-Radroutenplaner (abrufbar unter
http://rad.mvv-muenchen.de), welcher von dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und dem Referat für Gesundheit und Umwelt entwickelt wurde, berechnet bspw. auch Routenvorschläge durch Grünanlagen.
Radeln im Grünen I: Radverkehrsrouten auch weiterhin durch Grünflä- chen führen, Antrag Nr. 14-20/A 05515
„Der Münchner Stadtrat beschließt, dass Radverkehrsrouten weiterhin durch Parks und Grünanlagen geführt werden können, gerade auch im Hauptroutennetz.“
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2019 teilen wir Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch den Grundsatzbeschluss zur Förderung des Radverkehrs – Fortschreibung und Radverkehrsbericht 2017 (Vorlagen Nr. 14-20/V 09964) entsprochen wird, da weiterhin Radverkehrsrouten durch Parks und Grünanlagen geführt werden. Zudem wird die Thematik im fortzuschreibenden VEP-R mit behandelt.
Aufgrund umfangreicher notwendiger Abstimmungen konnten Ihre Anträge leider nicht zu der geschäftsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2019 teilt Ihnen das Mobilitätsreferat Folgendes mit:
Im Rahmen des Grundsatzbeschlusses zur Förderung des Radverkehrs in München – Fortschreibung und Radverkehrsbericht 2017 (Vorlagen Nr. 14-20/V 09964) vom 21.2.2018 wurde die referatsübergreifende Haltung festgelegt, dass „im fortzuschreibenden VEP-R möglichst wenige Hauptrouten des Radverkehrs durch Grünanlagen geführt werden, sofern attraktive undzumutbare Alternativen im Haupt- oder Nebenstraßennetz zur Verfügung stehen. Falls eine Hauptroute in Teilen durch eine Grünanlage geführt werden muss, sind individuelle Lösungen zu finden, die für alle Erholungssuchenden und Radfahrenden ein möglichst konfliktfreies Miteinander ermöglichen.“
Das Baureferat hat dazu Folgendes erläutert:
„Die Entscheidung des Stadtrates, bei der Fortschreibung des Verkehrs- entwicklungsplanes für den Radverkehr (VEP-R) möglichst wenige Hauptrouten des Radverkehrs durch Grünanlagen zu führen, beruht auf der Erkenntnis, dass mit dem starken Bevölkerungswachstum, dem hohen Nutzungsdruck auf Grünflächen und der positiven Entwicklung des Fahrrades als Alltagsverkehrsmittel immer mehr Konflikte zwischen erholungssuchendem Fußverkehr und sich rücksichtslos verhaltendem Radverkehr auftreten. Daran hat sich seit dem Beschluss im Jahr 2017 nichts geändert.
In der Regel ist das Problem die hohe Geschwindigkeit der einzelnen Radler*innen sowie deren hohe Anzahl bei gleichzeitig vielen Parkbesucher*innen, die zu Fuß unterwegs sind.
Für Radverkehrsrouten durch Grünanlagen, die einen Konflikt zwischen Fußgänger*innen und Radfahrer*innen möglichst vermeiden, müsste eine getrennte Wegeführung mit jeweils mindestens 3 m breiten Radwegen und den Fußgängerwegeflächen dann insgesamt über 6 m breite Wegeflächen gebaut werden. Dies würde zu Umbauten der bestehenden Wege- infrastruktur mit Eingriffen in die bestehende Vegetation bis hin zu zahlreichen Baumfällungen und zudem Erhöhung der Flächenversiegelung führen. Trotzdem verbleiben Konflikte und Gefahren zwischen Spaziergänger*innen, Läufer*innen, spielenden Kindern, Senior*innen, die sich abseits und quer zu den Wegen in Parks bewegen und den Radfahrer*innen. Mit einer Einschränkung der Barrierefreiheit ist zu rechnen. Die Qualität von innerstädtischen fahrverkehrsfreien Flächen, welche in den Grünlagen geboten werden, würde erheblich eingeschränkt werden.
Zum Konzept Pühnpark: An das Gebiet des zukünftigen Pühnparks grenzen keine Radrouten an, die durch die Grünanlage weitergeführt werden müssten.“
Ergänzend ist seitens des Mobilitätsreferates noch zu bemerken, dass die obigen Ausführungen nicht so zu verstehen sind, dass Radfahrer*innen generell aus Grünanlagen ferngehalten werden. Die Grünanlagensatzung untersagt laut § 2 Abs. 2 Nr. 4 „das Radfahren … außerhalb der für dieseZwecke ausgeschilderten Wege und Flächen ...“. Erholung suchende Radfahrer*innen (z.B. Familien mit Kindern) finden in den städtischen Grünanlagen beschilderte, für das Radfahren freigegebene Wege. Es muss jedoch insbesondere der Unterschied zwischen langsamem und schnellem Radverkehr beachtet werden. Für den schnellen Radverkehr (z.B. Fahrradpendler, schneller Berufsverkehr) sollen keine neuen Hauptrouten durch Grünanlagen geführt werden, wenn eine ausreichende alternative Route in direkter Nähe zur Verfügung steht. Das Mobilitätsreferat sowie das Baureferat verfolgen weiterhin die im Grundsatzbeschluss festgelegte und referatsübergreifend abgestimmte Haltung.
Außerdem ist das Mobilitätsreferat mit dem Baureferat im Rahmen der Fortschreibung des VEP-R beauftragt, Lösungsmöglichkeiten für den schnellen und langsamen Radverkehr in bestehenden und zukünftigen Grünzügen sowie konkrete Lösungsvorschläge zu bestehenden Konfliktsituationen zu entwickeln. Dementsprechend wird sich das Mobilitätsreferat im Zuge der Fortschreibung des VEP-R ausführlich mit diesem Thema befassen.
Radeln im Grünen III: Konfliktzonen zwischen Rad- und Fußverkehr in Grünanlagen vermeiden und entschärfen, Antrag Nr. 14-20/A 05517
„Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine Planung zur Vermeidung und Entschärfung von vorhandenen Konfliktzonen zwischen Rad- und Fußverkehr in Grünanlagen vorzulegen. Eine klare Kennzeichnung von Wegen ist unabdingbar. Alternative attraktive Ausweichrouten für Radfahrende sollen entwickelt und umgesetzt werden.“
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dem Stadtrat bereits in der Sitzung vom 21.2.2018 (Vorlagen Nr. 14-20/V 09964) und das Mobilitätsreferat in den vorhergehenden Antwortschreiben zu den Anträgen 14-20/A 05515 und 14-20/A 05516 ausführlich dargestellt, dass im fortzuschreibenden VEP-R u.a. (individuelle) Lösungsvorschläge zu bestehenden und zukünftigen Konfliktsituationen in Grünzügen entwickelt werden. Der Stadtrat wird zu gegebener Zeit über die Ergebnisse informiert. Ihr Verständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag Folgendes mit:
Aufgrund umfangreicher notwendiger Abstimmungen konnten Ihre An-
träge leider nicht zu der geschäftsordnungsmäßigen Frist beantwortet werden. Ich bitte dies zu entschuldigen.
Zu Ihrem Antrag vom 19.6.2019 teilt Ihnen das Mobilitätsreferat Folgendes mit:Wie bereits in den Antwortschreiben der Anträge Nr. 14-20/A 05515 und 14-20/A 05516 beschrieben, werden im Rahmen der Fortschreibung des VEP-R zum einen Lösungsmöglichkeiten für den schnellen und langsamen Radverkehr in Grünanlagen, zum anderen Lösungsvorschläge für ein konfliktfreies Miteinander entwickelt. Ihre Forderung nach einer Planung zur Vermeidung und Entschärfung von vorhandenen Konfliktzonen zwischen Rad- und Fußverkehr im Antrag werden wir bei der Bearbeitung des neuen VEP-R berücksichtigen.
Zur Kennzeichnung von Wegen verweise ich auf das Antwortschreiben vom Baureferat zum Antrag Nr. 14-20/A 05518 „Radeln im Grünen IV: Unvermeidliche Konfliktzonen zwischen Rad- und Fußverkehr in Grünanlagen optisch erkennbar machen“, wonach der Einsatz von Markierungen in Grünanlagen nicht vorstellbar ist. Jedoch sind die für den Radverkehr freigegebenen Wege bereits durch entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Zudem wird mit Aufklärungsarbeit auf das rücksichtslose Radfahren hingewiesen und es werden bauliche Maßnahmen zur Entschärfung von Konfliktstellen umgesetzt.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.