Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung des Stadtrats hat die Erhaltungssatzung „Wettersteinplatz“ erneut beschlossen. Das Erhaltungssatzungsgebiet wurde erstmalig im Jahr 2016 erlassen. Nach Beschluss der Vollversammlung und Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Satzung mit unbefristeter Geltungsdauer in Kraft. In der Landeshauptstadt München gibt es dann insgesamt 29 Erhaltungssatzungsgebiete, in denen 307.000 Einwohner*innen in 175.000 Wohnungen leben.
Das Erhaltungssatzungsgebiet liegt im Bezirksteil Giesing im 18. Stadtbezirk (Untergiesing-Harlaching). Es erstreckt sich zwischen der Tegernseer Landstraße im Nordosten, der Gufidauner Straße im Osten, der Hochkalterstraße/Schellenbergstraße im Süden und der Säbenerstraße/Grünwalder Straße im Westen.
Das Gebiet umfasst rund 3.200 Wohnungen, in denen 5.900 Einwoh-
ner*innen leben, und gehört damit zu den kleineren Erhaltungssatzungsgebieten.
Das Instrument der Erhaltungssatzung kommt in München bereits seit über 30 Jahren zum Einsatz. Es handelt sich hierbei um sogenannte Milieuschutzsatzungen nach § 172 Baugesetzbuch (BauGB).
Bestimmte bauliche Vorhaben und Nutzungsänderungen sowie die Umwandlung von Haus- in Wohnungseigentum stehen in Erhaltungssatzungsgebieten unter einem zusätzlichen Genehmigungsvorbehalt. Damit soll die die soziale Mischung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet erhalten bleiben. Die Erhaltungssatzungen in München gelten unbefristet. Ihre Eignung wird jedoch alle fünf Jahre erneut überprüft und dokumentiert. Dabei werden auch die Bereiche im Umfeld der Erhaltungssatzung mit untersucht. Weitere Informationen unter muenchen.de/erhaltungssatzung.