Micro-Parks auch in München – Ökologische und ästhetische Aufwertung von Grünflächen
Antrag Stadträtin Sonja Haider (Fraktion ÖDP/FW) vom 18.6.2020
Antwort Baureferat:
Sie haben am 18.6.2020 Folgendes beantragt:
„Der Stadtrat möge beschließen:
In jedem Stadtbezirk wird an mindestens einem geeigneten Standort eine bereits vorhandene Grünfläche nach Ulmer Vorbild zu einem Micro-Park umgestaltet. Die Grünflächen sollen ökologisch und ästhetisch so ertüchtigt werden, dass sie zu attraktiven Räumen der Naherholung der Stadtbewohner werden und für Anlieger bestmöglich nutzbar sind. Dabei sind die Bezirksausschüsse und die Bürgerschaft einzubeziehen.“ Die Begründung lautet:
„In Ulm wurden bestehende Grünflächen zu peripheren Micro-Parks umgestaltet, indem beispielsweise Wegeführungen verbessert, Sitzgelegenheiten geschaffen, die ökologische Funktion ertüchtigt und die ästhetische Gestaltung aufgewertet wurden. Dabei wurde die Erfahrung gemacht, dass meist keine kostspieligen Baumaßnahmen nötig waren, sondern schon mit wenigen gezielten Handgriffen eine deutliche Steigerung der Aufenthaltsqualität erreicht werden konnte.
In München sind bestehende kleine Grünflächen häufig für Anwohner nicht richtig nutzbar und haben nur einen geringen ökologischen Nutzen, da zu oft gemäht wird oder auf zu wenig abwechslungsreiche Flora gesetzt wird. Da unsere Räume in der Stadt aber stark begrenzt sind und unsere Grünflächen leider immer öfter der Nachverdichtung geopfert werden, können wir es uns nicht leisten, deren Potenzial nicht vollständig auszuschöpfen.“
Die aufgrund erforderlicher Abstimmungen mit anderen Referaten entstandene Fristüberschreitung bitten wir zu entschuldigen.
Nach § 60 Abs. 9 GeschO dürfen sich Anträge ehrenamtlicher Stadtratsmitglieder nur auf Gegenstände beziehen, für deren Erledigung der Stadtrat zuständig ist. Der Inhalt Ihres Antrages betrifft jedoch eine laufende Angelegenheit im Sinne von Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO und § 22 GeschO, deren Erledigung dem Oberbürgermeister obliegt. Eine beschlussmäßige Behandlung der Angelegenheit im Stadtrat ist daher rechtlich nicht möglich.Zu Ihrem Antrag vom 18.6.2020 teilen wir Ihnen aber Folgendes mit:
Nach Auskunft der Stadtverwaltung Ulm ist der Begriff „Micro-Park“ dort nicht geläufig. Unter dem Arbeitstitel „Stadtgärten“ werden von der Verwaltung Flächenpotenziale identifiziert, auf denen ohne eine bauleitplanerische Umwidmung eine dauerhafte Aufwertung durchgeführt werden kann. Innerhalb der Altstadt setzt das Grünflächenamt so seit zehn Jahren ein Konzept um, kleinere Flächen in städtischem Besitz, wie Baulücken oder ehemalige Parkplätze, mit unterschiedlicher Intensität dauerhaft zu begrünen und aufzuwerten.
Ergeben sich in München auf bestehenden öffentlichen Grünflächen neue Nutzungsbedarfe oder eröffnen sich bisher nicht erkannte Möglichkeiten, steht das Baureferat mit den örtlichen Bezirksausschüssen in engem Austausch und stimmt sich mit diesen ab, um entsprechende Anpassungen vorzunehmen. Dabei werden auf geeigneten Flächen beispielsweise Mähkonzepte angepasst und artenreiche Blumenwiesen entwickelt oder die Ausstattung mit zum Beispiel zusätzlichen Sitzmöbeln ergänzt. Bei in die Jahre gekommenen öffentlichen Grünflächen werden kontinuierlich stadtweit Sanierungs- und Aufwertungsprojekte im Rahmen der gegebenen Ressourcen durchgeführt.
Das Kommunalreferat hat mitgeteilt, dass sich im Allgemeinen Grundvermögen ggf. noch Flächen befinden, die z.B. mit alten Bebauungsplänen als Grünflächen festgesetzt sind, aber bisher nicht ausgebaut wurden. Soweit diese dem Baureferat bekannt sind, erscheinen sie im Sinne des Stadtratsantrags jedoch wegen ihrer Lage, z.B. am Stadtrand oder da die Flächen nicht erschlossen oder bebaut bzw. vermietet sind, nicht geeignet. Dennoch wird das Baureferat auf das Kommunalreferat bzgl. einer weitergehenden Flächensuche zugehen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat zu dem Antrag Folgendes mitgeteilt:
„Aufgrund des großen Bevölkerungszuwachses in München hat die Landeshauptstadt die Aufgabe, ausreichend Wohnraum sowie Infrastruktur wie Schulen und Kitas zu schaffen. Dies geschieht zum einen durch die Ausschöpfung von bestehendem Baurecht und zum anderen durch die Neuschaffung von Baurecht mittels Bauleitplanverfahren. Neben der Bereitstellung von neuen öffentlichen Grünflächen über Bebauungspläne durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung nimmt auch die Bedeutungder bestehenden öffentlichen Grünflächen immer mehr zu, da sie von mehr Menschen genutzt werden.
Um angesichts der zunehmenden Verdichtung der Stadt eine Lösung für eine langfristige Freiraumentwicklung zu finden, wurde das Konzeptgutachten Freiraum München 2030 erstellt, das zur Sicherung und Entwicklung eines stabilen Freiraumgerüstes eine Freiraumkulisse von großräumigen bis hin zu kleinteiligen Freiraumelementen vorsieht, mit denen Maßnahmen der Freiraumentwicklung und -qualifizierung verankert werden können. Gemäß Stadtratsbeschlüssen vom 25.7.2018 (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V 11379 „Konkretisierung der Konzeption Freiraum M 2030“) und vom 6.11.2019 (Sitzungsvorlage-Nr. 14-20/V16341 „Einbindung und weitere Umsetzung der Konzeption Freiraum M 2030“) wurde das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, dieses Konzeptgutachten in Form von Schlüsselprojekten weiter zu konkretisieren. Hierzu zählen gerade im Bestand die Erfassung der Möglichkeiten einer kleinteiligen Freiraumqualifizierung in Form von Freiraumquartierskonzepten. Diese bilden die konzeptionelle Grundlage, um gerade dann die Potenziale der Freiraumqualifizierung aufzuzeigen und zu nutzen, wenn im Rahmen der Bauleitplanung die erforderlichen Orientierungswerte der Grün- und Freiflächenversorgung innerhalb des Planungsgebietsumgriffs aufgrund der hohen Dichten nicht erreicht werden können. So werden bestehende Grünflächen in der direkten Umgebung des Planungsgebietes aufgewertet und für eine intensivere Nutzung qualifiziert.
In Zeiten des Klimawandels übernehmen Grün- und Freiflächen zudem eine wichtige Funktion für die Klimaanpassung gerade in der dichten und nachverdichteten Stadt .
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung begrüßt deswegen das Bestreben, vorhandene Flächenpotenziale auszuschöpfen, um hier verstärkt grüne Infrastruktur zu realisieren, da dies sowohl den Zielen der Freiraum- entwicklung als auch denen der Klimaanpassung entspricht.“
Das Referat für Klima- und Umweltschutz begrüßt die Aktivitäten des Baureferates zur ökologischen und ästhetischen Aufwertung städtischer Grünflächen und hat zu dem Antrag Folgendes mitgeteilt:
„Auch kleinere Grünflächen übernehmen vielfältige ökologische Funktionen, die insbesondere in den dicht besiedelten Bereichen des Stadtgebietes für Mensch und Umwelt von besonderer Bedeutung sind. In Anbetracht der Klimaveränderung sind die positiven stadtklimatischen Auswirkungen hervorzuheben. Mit Bäumen bepflanzte Grünanlagen wir-ken mit ihrer Frischlufterzeugung in die nahe gelegenen Siedlungsbereiche hinein und bieten den Anwohnern durch ihren Schattenwurf im Sommer kühlende Aufenthaltsbereiche und Erholungsflächen.
Hervorzuheben ist auch der positive Effekt von Grünanlagen für die Biodiversität innerhalb des Stadtgebietes. Weitere ökologische Funktionen von Grünanlagen sind die Regenwasserretention bei Starkregenereignissen sowie die vielfältigen Erholungsfunktionen für die Anwohnerinnen und Anwohner.
Das Referat für Klima- und Umweltschutz wird sich in Zusammenwirken mit dem Baureferat und dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung auch weiterhin für die ökologische und klimaverträgliche Gestaltung von Freiflächen einsetzen. In diesem Zusammenhang ist die Bedeutung eventuell im Rahmen der Verkehrswende freiwerdender Flächen im Hinblick auf eine ökologische und stadtklimatisch verträgliche Gestaltung zu prüfen.“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass der Antrag damit abschließend behandelt ist.