Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen“ zügig abrufen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Leo Agerer, Beatrix Burkhardt und Ulrike Grimm (CSU-Fraktion) vom 10.9.2020
AntwortStadtkämmerer Christoph Frey:
In Ihrem Antrag vom 10.9.2020 führen Sie Folgendes aus:
Die Stadtverwaltung stellt dem Stadtrat dar, welche städtischen Sanierungsprojekte mit Mitteln des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Jugend, Sport und Kultur“ realisiert werden können.
Darüber hinaus wird die Stadtverwaltung gebeten in den genannten Bereichen sanierungsbedürftige Einrichtungen zu identifizieren, die mittels einer Förderung durch das Bundesprogramm schneller saniert werden können. Dies gilt insbesondere für eine Förderung der Sanierung der Hallen im Feierwerk, das Kinder- und Jugendmuseum sowie das Münchner Marionettentheater.
Da das Fristende für eine Antragstellung bereits der 30.10.2020 ist, sollten diese Schritte möglichst zügig umgesetzt werden.
Im Kontext der jährlichen Berichterstattung zum Kommunalen Finanzausgleich hat der Oberbürgermeister die Stadtkämmerei beauftragt, den Stadtrat im Finanzausschuss am 2.3.2021 umfassend über alle Zuwendungen des Freistaats Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu informieren, die der Städtische Bürger*innen-Konzern München – einschließlich der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften – im investiven Bereich in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft voraussichtlich erwarten kann. Die Stadtkämmerei kommt diesem Auftrag mit einer Bekanntgabe im Finanzauschuss am 2.3.2021 nach und gibt dem Stadtrat einen Überblick über die staatlichen Investitionszuwendungen, die aus den jeweiligen Förderprogrammen in den Jahren 2015 bis 2020 tatsächlich ausbezahlt worden sind und die in den Jahren 2021 bis 2025 voraussichtlich erwartet werden können.
Ihr Einverständnis vorausgesetzt, teilen wir Ihnen auf diesem Wege zu Ihrem Antrag vom 10.9.2020 Folgendes mit:Derzeit liegen dem Bund fristgerecht vorgelegte Anträge für die folgenden Maßnahmen der Stadt vor:
-Actionsportzentrum Erna-Eckstein-Straße
-Bezirkssportanlage Grohmannstraße
-Bezirkssportanlage Siegenburger Straße
-Olympiapark, WC-Satellit
-Olympiapark, Flutlichtanlage
Die grundsätzliche Projektabfrage und -abstimmung mit den betreffenden Referaten über einzureichende Förderanträge erfolgte bereits weit im Vorfeld im Rahmen der Korrespondenz zum Konjunkturpaket des Bundes.
Die in Ihrem Antrag zitierten Maßnahmen, wie etwa die Hallen im Feierwerk, das Kinder- und Jugendmuseum und auch das Münchner Marionettentheater konnten für eine erfolgversprechende Antragstellung von den Fachreferaten allerdings nicht benannt werden.
Bei der Recherche zum Marionettentheater wurde im Ergebnis mitgeteilt, dass keine aktuellen Sanierungsmaßnahmen vorgesehen sind. Insbesondere müssen aufgrund von Budgetkürzungen die Prioritäten für Projektrealisierungen anders gesetzt werden.
In Bezug auf das Feierwerk sind mittelfristig Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Eine hierzu evtl. Antragstellung muss zu gegebener Zeit erneut geprüft werden.
Das vom Kulturreferat bezuschusste Kinder- und Jugendmuseum scheidet für eine Förderung aus dem o.g. Programm grundsätzlich aus, da es sich hier um keine förderrelevante kommunale Einrichtung handelt.
Mit einer Entscheidung des Bundes über die aus dem o.g. Programmaufruf 2020 zu fördernden Projekte ist voraussichtlich im Frühjahr 2021 zu rechnen.
Bei einer evtl. erneuten Auflage des o.g. Bundesförderprogramms wird die Stadtkämmerei in Abstimmung mit den betreffenden Referaten für mögliche förderfähige Projekte die Zuwendungsanträge beim Bund fristgerecht einreichen.
Der Intention Ihres Antrags vom 10.9.2020 konnte mit der fristgerechten Einreichung der genannten Anträge vollumfänglich entsprochen werden.
Ich möchte Sie um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen bitten und gehe davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.