Pflegebonus für alle Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen
Antrag Stadtrats-Mitglieder Kathrin Abele, Verena Dietl, Roland Hefter, Anne Hübner, Christian Köning, Barbara Likus, Christian Müller, Cumali Naz, Klaus Peter Rupp und Julia Schönfeld-Knor (SPD/Volt-Fraktion) vom 27.10.2020
Antwort Sozialreferentin Dorothee Schiwy:
Zu Ihrem Antrag vom 27.10.2020 teile ich Ihnen mit, dass Ihrem Anliegen bereits durch ein Schreiben vom Oberbürgermeister an den Freistaat mit der Bitte um Ausweitung der Corona-Prämie (auch Pflegebonus genannt) entsprochen wurde.
Dieses Schreiben ist als Text beigefügt.
„... ich wende mich mit der Bitte an Sie, dass der angesichts der Corona- Pandemie vom Freistaat gezahlte Pflegebonus für alle Beschäftigten in allen Pflegeeinrichtungen bewilligt wird.
In den Pflegeeinrichtungen sind neben Beruflich Pflegenden auch weitere Mitarbeitende tätig, die gleichermaßen das Versorgungssystem stützen und somit systemrelevant sind.
Bereiche wie z.B. die Hauswirtschaft, die Küche, die Verwaltung, die Haustechnik und die Reinigung sind hier zu nennen.
Auch diese Menschen sind der besonderen Belastung durch die Corona- Pandemie ausgesetzt.
Leider blieben diese Mitarbeitenden bei der Vergabe des Pflegebonus bis dato unberücksichtigt. Als wesentlicher Faktor kommt hinzu, dass insbesondere diese Bereiche häufig im Niedriglohnbereich liegen. Speziell im Bereich der Hauswirtschaft und der Reinigung sind zudem überwiegend Frauen tätig.
Somit trifft die ungerechte Verteilung hier auch auf die größte Gruppe der Mitarbeitenden, die Frauen, zu. Beides ist in dieser Größenordnung nicht hinnehmbar.
Es gibt bereits konkrete Beispiele von anderen Landesvertretungen, die finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt haben, um hier einer Ungleichbehandlung entgegenzuwirken. So zum Beispiel die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Berlin. Hier wurde die Corona-Sonderzahlung mit einem Gesamtbetrag von 18,5 Millionen zur Verfügung gestellt.Ich bitte Sie, sich dafür einzusetzen, dass der Freistaat finanzielle Mittel für alle Mitarbeitenden in den Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stellt, die sich an der bestehenden Bemessungsgrundlage zur Staffelung der auszureichenden Beträge orientiert….“
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.