Offene Themen Realisierungs- und Bauabschnitte Freiham
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 17.9.2020
Antwort Stadtbaurätin Professorin Dr. (Univ. Florenz) Elisabeth Merk:
Mit Schreiben vom 17.9.2020 haben Sie gemäß §68 GeschO folgende Anfrage an Herrn Oberbürgermeister gestellt, die vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung in Abstimmung mit dem Baureferat, dem Mobilitätsreferat, dem Referat für Klima und Umwelt und der Stadtkämmerei wie folgt beantwortet wird.
Einer Terminverlängerung bis zum 31.12.2020 wurde zugestimmt. Aufgrund der notwendigen Aktualisierung von Daten zum Jahresende 2020 wurde diese Frist etwas überschritten. Wir bitten hierfür um Verständnis.
In Ihrer Anfrage führen Sie Folgendes aus:
„Im Münchener Westen ist mit Freiham das größte europäische Bauprojekt in Planung und Realisierung. Neben der entsprechenden Verkehrs-, Klima- und Lärmschutzplanung ist auch die Bürgerbeteiligung und die direkte Kommunikation für die Akzeptanz und die Realisierung eines der- artigen Vorhabens unerlässlich. Umso wichtiger ist es, permanent über wesentliche Termine, Eckdaten und etwaige Änderungen proaktiv zu informieren und sich mit den Bürger*innen im vorpolitischen Raum vor Ort abzustimmen.“
Frage 1:
Wann ist mit der Vorlage des vorgesehenen Verkehrskonzeptes für den Münchner Westen zu rechnen?
Antwort:
Erste Ergebnisse des extern beauftragten Büros liegen vor und wurden Ende 2020 dem Bezirksausschuss (BA) und der Politik vorgestellt.
Nachdem dann die Nachbargemeinden und angrenzenden Stadtbezirke
informiert werden, ist die Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen, was aufgrund der aktuellen Pandemiesituation bisher nicht möglich war. Die Art der Öffentlichkeitsbefassung wird mit dem BA abgestimmt, wobei z.B. eine Online-Befassung aus unserer Sicht durchaus denkbar wäre.
Frage 2:
Wann ist mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der vertieften Machbarkeitsstudie zur Verkehrsanbindung Freiham/Aubing zu rechnen? Wie sieht die dazugehörige Öffentlichkeitsbeteiligung konkret aus?
Antwort:
Eine wichtige Grundlage für das Projekt „Machbarkeitsstudie zur Verkehrsanbindung von Freiham an Aubing“ sind aktualisierte und abgeglichene Verkehrszahlen. Wesentlich war hier die Zusammenführung der Zahlen aus den Modellen des Projektes „Verkehrskonzept 22.Stadtbezirk“, Siedlungsmaßnahme Freiham 2. Realisierungsabschnitt und der prognostizierten Zahlen der Autobahndirektion für die Bundesautobahn A99.
Die oben genannten Zahlen konnten im Dezember 2020 dem Gutachter der Machbarkeitsstudie der Anbindung Aubing zur Verfügung gestellt werden.
Derzeit läuft die Auswertung der Verkehrszahlen in Bezug auf die gemäß Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 16.1.2019 (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11927) weiter zu untersuchenden Varianten 6 und 7. Darüber hinaus erarbeitet der Gutachter derzeit einen Vorschlag zum Bauwerk der Höhenfreimachung am Germeringer Weg, dabei findet eine konstruktive Abstimmung mit den Planer*innen der Deutsche Bahn AG (DB) und dem Baureferat statt.
Aufgrund des geschilderten Sachverhalts ist davon auszugehen, dass noch im ersten Halbjahr 2021 eine Befassung der Bürger*innen vor Ort durchgeführt werden kann. Wie dieses Beteiligungsformat konkret aussehen wird, ist wegen der Corona-Pandemie derzeit noch nicht abschätzbar. Sollten Präsenzveranstaltungen noch nicht möglich sein, wird alternativ ein virtuelles Format durchgeführt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dies bereits bei einigen anderen Projekten erfolgreich umgesetzt.
Frage 3:
Welche S-Bahn-Linien und Haltestellen sind vom vorgesehenen Verkehrskonzept erfasst?
Antwort:
Der Umgriff des zu erarbeitenden Verkehrskonzeptes ist der 22. Stadtbezirk, entsprechend sind alle darin liegenden ÖPNV-Haltestellen erfasst.
Frage 4:
Wann ist mit der Vorlage des angekündigten Klima-, Frischluft- und Lärm- schutzkonzeptes für Freiham Realisierungsabschnitt 1 (RA1) und Realisie- rungsabschnitt 2 (RA2), (speziell auch im Zusammenhang mit dem Aufstel- lungsbeschluss für Bauabschnitt 1 im RA2) zu rechnen?
Antwort:
Da die Verkehrszahlen (siehe Antwort zu Frage 2) für den 2. Realisierungsabschnitt vorliegen, konnte das für den Schallschutz beauftragte Büro Lärmkarten erstellen, der textliche Teil des Vorentwurfs für das Lärmgutachten wird derzeit erarbeitet.
Ein mikroklimatisches Gutachten liegt im Vorentwurf für den 1. Bauabschnitt des 2. Realisierungsabschnitts vor.
Das Durchlüftungsgutachten soll die Gesamtmaßnahme Freiham und die Auswirkungen auf die Umgebung untersuchen. Das Leistungsbild wurde in enger Abstimmung mit dem Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) erstellt und liegt der Vergabestelle zur Ausschreibung vor. Mit Ergebnissen bezüglich der Ausschreibung ist hier im ersten Halbjahr 2021 zu rechnen.
Klimaschutz (-> Energiekonzept)
Wir gehen davon aus, dass sich die Frage zum Klimakonzept in diesem Zusammenhang auf das Stadtklima bezieht und nicht auf den globalen Klimaschutz.
Sollte jedoch der Klimaschutz gemeint sein, so kann hier auf das in der Sitzung der Vollversammlung vom 8.10.2008 beschlossene „Energiekonzept Freiham“ (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 00917) verwiesen werden.
Frage 5:
Wie soll die im Beschluss zum Aufstellungsbeschluss des 1. Bauabschnittes im 2. Realisierungsabschnitt Freiham vorgesehene Bürgerbeteiligung umgesetzt werden, d.h. welche Bürgergremien oder runden Tische oder welche sonstigen institutionellen Rahmen mit Beteiligung des vorpolitischen Raumes, neben dem BA 22, sind hierzu vorgesehen und ab wann?
Antwort:
Freiham ist eines der größten Stadtentwicklungsgebiete Europas. Hier einen lebendigen neuen Stadtteil entstehen zu lassen, kann nur mit der Mitwirkung und Einbeziehung der Öffentlichkeit und der unterschiedlichen Akteur*innen gelingen.
Deshalb hat das Referat für Stadtplanung und Bauordnung zu unterschiedlichen Themen- und Zielgruppen verschiedene Gremien etabliert wie die Beratungsgremien Freiham Nord und Freiham Süd, die Bauherr*innenwerkstatt, die Plattformen des Stadtteilmanagements Freiham und auf der politischen Ebene die Freihamkommission.
Flankiert werden diese Gremien durch eine Vielzahl von öffentlichen Veranstaltungen und Aktionen, die sich an einen breiten Teilnehmendenkreis wenden, wie z.B. die regelmäßigen Sommerfeste, Winterlichtfest undNeubürger*innenempfang, sowie Führungen durch Freiham. Diese informellen Veranstaltungen sind Einladungen an die Öffentlichkeit, Freiham kennenzulernen und vor Ort mit Vertreter*innen des Referats für Stadtplanung und Bauordnung über die Planungen zu diskutieren. Die Möglichkeit zur Diskussion ist ebenso in den öffentlichen Sitzungen des Bezirksausschusses gegeben, zu denen die Verwaltung regelmäßig eingeladen wird. Um aber insbesondere in Bezug auf die Planungen des 2. Realisierungsabschnitts die Öffentlichkeit noch direkter zu informieren und in einen regelmäßigen Austausch zu treten, steht darüber hinaus das Referat für Stadtplanung und Bauordnung dem Bezirksausschuss für die Teilnahme an regelmäßigen Sonderterminen zu Freiham gerne zur Verfügung.
Des Weiteren werden selbstredend die nach Baugesetzbuch vorgeschriebenen Partizipationsformate durchgeführt werden. Im Frühjahr 2021 soll die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit Erörterungsveranstaltung nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgen. Wegen der Corona-Pandemie sind derzeit Präsenzveranstaltungen nicht möglich. Deshalb wird ein virtuelles Format durchgeführt. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hat dies bereits bei einigen anderen Projekten erfolgreich umgesetzt.
Frage 6:
Wie wirkt sich voraussichtlich die aktuelle Finanzlage der Stadt auf die Realisierungszeitleiste von Freiham (unterteilt nach RA1, BA1 im RA2, BA2 im RA2) aus?
Antwort:
Die Umsetzung des 1. Realisierungsabschnitts ist weit fortgeschritten. Die öffentlichen Baumaßnahmen sind zu einem großen Teil abgeschlossen, insbesondere die beiden Grundschulen, der Bildungscampus und der Sportpark sowie das Grünband, so dass sich hier die aktuelle Finanzlage der Landeshauptstadt München nicht mehr auswirken kann. Hinsichtlich der privaten Bauvorhaben ist der überwiegende Anteil der Grundstücke bereits vergeben. Bei der Realisierung der privaten Baumaßnahmen sind derzeit ebenfalls keine Auswirkungen der allgemeinen finanziellen Situation festzustellen.
Für den 2. Realisierungsabschnitt erstellt das Referat für Stadtplanung und Bauordnung derzeit die Rahmenplanung, auf die aufbauend die Baurechtschaffung für den 1. und 2. Bauabschnitt erfolgen soll. Diese Planung wird weiterhin mit Nachdruck verfolgt, insbesondere soll trotz der Einsparerfordernisse, die auch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung umzusetzen hat, die Vergabe der notwendigen Gutachten und Planungsleistungenerfolgen, so dass es hinsichtlich der Baurechtschaffung möglichst nicht zu Verzögerungen aufgrund der haushalterischen Lage kommen sollte.
Hinsichtlich der Investitionen bezüglich der baulichen Umsetzung führt die Stadtkämmerei aus:
Grundsätzliches zur Finanzierung
Die Mittelfristige Finanzplanung 2020 bis 2024 mit dem ihr zugrunde liegenden Mehrjahresinvestitionsprogramm (MIP) stellt die aktuelle Finanzlage der Landeshauptstadt München dar.
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 bis 2024 zum Stand Schlussabgleich enthält im Programmzeitraum alle bis zur Vollversammlung im Oktober beschlossenen Investitionsmaßnahmen, soweit sie der Stadtkämmerei vorgelegen haben. Es deckt für die gesetzlichen und politischen Handlungsschwerpunkte die aktuell bezifferbaren Bedarfe ab.
Zur Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen einschließlich der nicht im MIP enthaltenen Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen ist nach dem Finanzplan 2020 bis 2024 eine Nettoneuverschuldung von rd. 6,67 Mrd. Euro bis 2024 erforderlich.
Unabhängig davon lässt sich die weitere Entwicklung der Haushaltssituation schwer einschätzen. Insofern kann die Anfrage derzeit nicht abschlie-ßend beantwortet werden.
Voraussichtliche Auswirkungen
Die Realisierungszeitleiste für die Entwicklungsmaßnahme Freiham Nord geht aktuell bis ins Jahr 2040.
Maßnahmen für Freiham Nord sind nur zu einem gewissen Teil im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2020 bis 2024 enthalten, da Maßnahmen mit Gesamtkosten frühestens ab der Vorplanung bzw. dem Projektauftrag im Mehrjahresinvestitionsprogramm abgebildet werden.
Derzeit sind ca. 50% der Maßnahmen des 1. Realisierungsabschnitts im Mehrjahresinvestitionsprogramm enthalten. Für den 2. Realisierungsabschnitt sind aufgrund des frühen Planungsstadiums noch keine Maßnahmen im Mehrjahresinvestitionsprogramm enthalten.
Wenn zeitnah Maßnahmen, die noch nicht im Mehrjahresinvestitionsprogramm enthalten sind, realisiert werden sollen, können diese derzeit, angesichts der schlechten Haushaltssituation (s.o.) nur durch Kompensation innerhalb des Budgets der Fachreferate finanziert werden und bedürfen eines Stadtratsbeschlusses, der das Projekt genehmigt.
Frage 7:
Wann werden die Gespräche mit der Staatsregierung zur Finanzierung der U5 Pasing-Freiham voraussichtlich zu einem Ergebnis kommen? Wie ist der derzeitige Stand?
Antwort:
Sowohl die Förderung der Gesamtstrecke Pasing-Freiham als auch der Vorhaltemaßnahmen in Freiham können nach gegenwärtigen Regularien erst vor Beginn der Bauarbeiten der Gesamtstrecke beantragt werden. Das heißt, die Vorhaltemaßnahmen müssen zunächst von der Landeshauptstadt München vorfinanziert werden. Das Baureferat wird die Vorhaltemaßnahmen bei der Regierung von Oberbayern als Vorwegmaßnahme anmelden, damit diese gegebenenfalls nachträglich gefördert werden können.
Frage 8:
Wie wirkt sich voraussichtlich die aktuelle Finanzlage der Stadt auf die Realisierungszeitleiste U5 Pasing/Freiham aus. Sind die avisierten Termine (welche sind derzeit gültig?) zu halten?
Antwort:
Für diese Fragestellung wird auf die Ausführungen zu Frage 6, „Grundsätzliches zur Finanzierung“, verwiesen.
Unabhängig davon wird der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) prioritär behandelt.
Voraussichtliche Auswirkungen
Derzeit sind im Mehrjahresinvestitionsprogramm nur für den Vorhaltekörper „Zentrale Mitte“ der U5 Pasing/Freiham Planungskosten enthalten. Trotz der angespannten Haushaltssituation wird die U5 Pasing/Freiham realisiert.