Diskriminierungsfreie Toiletten für alle Geschlechter in städtischen Dienstgebäuden und an städtischen Schulen?
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Marie Burneleit, Stefan Jagel, Thomas Lechner und Brigitte Wolf (DIE LINKE. / Die PARTEI Stadtratsfraktion) vom 4.9.2020
Antwort Kommunalreferentin Kristina Frank:
In Ihrer Anfrage teilten Sie uns mit, dass die Landeshauptstadt München als kommunale Arbeitgeberin vor der gleichstellungspolitischen Aufgabe stehe, diskriminierungsfreie Toiletten für alle Geschlechter für die bei der Stadt Beschäftigten einzurichten.
Zunächst möchte ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
Sie bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Frage 1:
Wie viele „Toiletten für alle Geschlechter“ bestehen in den städtischen Dienstgebäuden der Landeshauptstadt München?
Antwort:
Dem Kommunalreferat (KR) sind zwei Dienstgebäude bekannt, in denen eine Toilette für alle Geschlechter eingerichtet ist. Dabei handelt es sich um das Neue Rathaus und das Haupthaus des Kreisverwaltungsreferats in der Ruppertstraße. Allerdings können die Dienststellen bestehende Frauen- und Männertoiletten als Toilette für alle Geschlechter ausweisen. Die Umwidmung bestehender Räumlichkeiten erfolgt bedarfsgerecht durch die Dienststellen, ohne das KR zwingend einzubinden.
Frage 2:
Welche Konzepte entwickelt die Stadtverwaltung und welche Maßnahmen sind geplant zur Einrichtung diskriminierungsfreier Toiletten für städtische Beschäftigte*?
Antwort:
Die Einrichtung diskriminierungsfreier Toiletten für städtische Beschäftigte wird unter Leitung des Direktoriums in der stadtweiten Arbeitsgruppe zur Umsetzung der dritten Geschlechtsoption thematisiert. Ziel ist die Erarbei-tung einer einheitlichen Vorgehensweise bei der Einrichtung diskriminierungsfreier Toiletten.
Frage 3:
Welche Stellungnahmen zum Thema “diskriminierungsfreie Toilette“ haben die einschlägigen Fachstellen (Gleichstellungsstelle für Frauen, Koordinierungsstelle für Gleichstellung von LGBTI*) abgegeben? Wie ist dort der Stand der Diskussion?
Antwort:
Die Stellungnahmen der Gleichstellungsstelle für Frauen sowie der Koordinierungsstelle zur Gleichstellung von LGBTI* sind diesem Schreiben als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Frage 4:
Wie gestaltet sich die aktuelle Diskussion und Situation zu diskrimierungsfreien Toiletten in den städtischen Schulgebäuden? Erfahren Kinder und Jugendliche mit nicht-eindeutiger Geschlechtszugehörigkeit hier den besonderen Schutz auf den sie angewiesen sind?
Antwort:
Die Frage betrifft den Zuständigkeitsbereich des Referats für Bildung und Sport (RBS). Die Stellungnahme des RBS ist diesem Schreiben als Anlage 3 beigefügt.
Frage 5:
Verletzt die Stadt als Arbeitgeberin ihre Fürsorgepflicht gegenüber Mitarbeiter*innen, wenn es ausschließlich ausgewiesene Toiletten für Frauen und Männer gibt?
Antwort:
Zu dieser Frage wurde die Stellungnahme des Personal- und Organisationsreferats eingeholt. Diese ist dem Schreiben als Anlage 4 beigelegt.
Frage 6:
Welche schnellen Lösungen wie Umwidmungen und Umbenennungen könnte die Stadt in ihren Dienstgebäuden sofort umsetzen?
Antwort:
Wie unter Frage 1 bereits erwähnt, können schnelle Lösungen wie Umwidmungen und Umbenennungen jederzeit umgesetzt werden, sofern
auch nach einer Umwidmung einer Damen- oder Herrentoilette noch eineden Arbeitsstättenrichtlinien entsprechende ausreichende Anzahl Toiletten für weibliche und männliche Beschäftigte vorhanden ist.
Die Ankagen können abgerufen werden unter:
https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/ris_antrag_dokumente.jsp?risid=6208048