Mutation des Coronavirus besser erfassen: Die Landeshauptstadt München etabliert ein Netzwerk für Covid-Sequenzierung!
Antrag Stadtrat Professor Dr. Hans Theiss (CSU-Fraktion) vom 13.1.2021
Antwort Gesundheitsreferentin Beatrix Zurek:
Sie haben folgenden Stadtratsantrag eingebracht:
„Die Landeshauptstadt München etabliert so schnell wie möglich im Verbund mit dem Freistaat, den beiden Universitäten, der München-Klinik und geeigneten Laboren bzw. Instituten ein molekulares Corona-Netzwerk, in dem genügend positive Covid-Proben aus München und auch darüber hinaus genetisch sequenziert werden, um bekannte Mutationen nachzuverfolgen und neue Mutationen zu erfassen.“
Hierzu ist Folgendes festzustellen:
Die in Großbritannien, Südafrika und Brasilien erstmals beschriebenen Mutationen des SARS-CoV-2 Virus (Variants of Concern, VOC) besitzen offenbar selektive Vorteile gegenüber dem bisher bekannten Virus-Typ. So haben sich Hinweise auf eine höhere Übertragungsfähigkeit und möglicherweise eine erhöhte Sterblichkeit für die britische Variante ergeben, für die brasilianische und die südafrikanische Variante wird ein verringerter Schutz durch neutralisierende Antikörper diskutiert.
Der Freistaat Bayern hat darauf reagiert und am 23.12.2020 und in der Folge dann noch mehrmals die Einreisequarantäne-Verordnung (EQV) an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Bereits ab diesem Zeitpunkt hat das Gesundheitsreferat (GSR) bei Fällen, in denen auf Grund der besonderen Umstände oder der Reiseanamnese eine Mutante nicht auszuschlie-ßen war, eine variantenspezifischen PCR (vPCR) durchführen lassen und bei positivem Befund eine Genom-Sequenzierung in Auftrag gegeben.
Seit dem 05.02.2021 sind alle Gesundheitsämter in Bayern durch das StMGP angewiesen, positive PCR-Proben mittels einer vPCR auf das Vorliegen einer VOC untersuchen zu lassen. Bei allen positiven vPCR-Proben musste ab diesem Zeitpunkt im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Genom-Sequenzierung durchgeführt werden.
Zudem haben alle Labore, die Gesamtgenom-Sequenzierungen von SARS-CoV-2 durchführen, gemäß der Verordnung zur molekulargenetischen Surveillance des Coronavirus SARS-CoV-2 Anspruch auf eine Vergütung bei bis zu fünf Prozent der positiven Proben, die im Verlauf der vorangegangenenKalenderwoche von ihnen positiv getestet wurden. Sie unterliegen seit diesem Zeitpunkt zudem einer Meldepflicht bezüglich aller positiven und negativen Ergebnisse von vPCR auf VOC sowie aller Ergebnisse der Genom-Sequenzierungen.
Die Gesundheitsämter in Bayern melden diese Ergebnisse an das LGL.
Mit Datum vom 19.02.2021 hat der Freistaat das Vorgehen erneut modifiziert und auf Grund des mittlerweile erfolgten wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns beim Nachweis der britischen Virusvariante in der vPCR auf eine Gesamtgenom-Sequenzierung verzichtet. Weiterhin erforderlich ist diese bei der südafrikanischen und brasilianischen VOC.
Mit dem oben skizzierten Prozessablauf hat nicht nur der Freistaat Bayern einen guten Gesamtüberblick über die konkrete infektiologische Lage bezüglich der VOC, auf Grund der gemeldeten Zahlen ist auch das GSR in der Lage, die Situation im Stadtgebiet München tagesaktuell im Blick zu behalten und zu bewerten.
Derzeit beträgt der Anteil an VOC Fällen im Vergleich zur Gesamtzahl der positiven Testergebnisse etwa 67% (Stand: 16.03.2021).
Das GSR hat für einen guten Erfahrungsaustausch zwischen den großen Laboren auch in der Vergangenheit regelmäßige Treffen organisiert. Für die Zukunft ist hier eine festere Struktur geplant, in der auch die Thematiken um die Virusvarianten und die Genom-Sequenzierung bearbeitet werden sollen.
Ihrem Antrag wird daher schon jetzt vollumfänglich Rechnung getragen.
Um Kenntnisnahme von den vorstehenden Ausführungen wird gebeten. Wir gehen davon aus, dass die Angelegenheit damit abgeschlossen ist.