Wie wollen wir als Stadt strategische Weichen für die Zukunft stellen – mit Blick auf die engere finanzielle Lage?
Anfrage Stadträtin Sonja Haider (Fraktion ÖDP/FW) vom 6.10.2020
Antwort Stadtkämmerer Christoph Frey:
Zunächst darf ich mich für die gewährten Fristverlängerungen bedanken.
In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt zugrunde gelegt:
„Die Steuereinnahmen der Landeshauptstadt brechen derzeit in außerordentlicher Weise ein. Ohne die Unterstützung des Bundes und des Land Bayerns aus dem Solidarpakt 2020 in Höhe von 790 Millionen Euro, hätten wir nach heutigem Wissensstand in diesem Jahr ein zusätzliches Defizit in Höhe von 1,358 Milliarden Euro verbuchen müssen. Dieses zusätzliche Defizit beruht auf den Corona-bedingten Ausgaben gepaart mit den Mindereinnahmen aufgrund der negativen wirtschaftlichen Entwicklung. Ein ähnlicher Mitteltransfer vom Bund an die Kommunen für die folgenden Jahre ist fraglich, da sich auch die Bundesfinanzen dramatisch verschlechtert haben und die Schuldenaufnahme Höchstmarken erreicht und deshalb die Schuldenbremse nun im zweiten Jahr in Folge für 2021 ausgesetzt wird. Eine kurzfristige Verbesserung der finanziellen Lage 2021/22 ist ebenso unwahrscheinlich. Allerdings werden in bestimmten Bereichen (wie z.B. Klimaschutz und Kreislaufwirtschaft) Gelder des Bundes und der EU zur Verfügung gestellt.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1:
Welche Szenarien werden hinsichtlich der unsicheren Finanzentwicklung betrachtet? Und welche Maßnahmen werden überlegt, um einen genehmigungsfähigen Haushalt zu gewährleisten? (also einen Haushalt, der im konsumtiven Bereich positiv sein muss)
Antwort:
Der Stadtrat hat in der Vollversammlung am 16.12.2020 den Haushalt 2021 und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre bis 2024 verabschiedet. Aktuell sieht der Haushalt 2021 einen negativen Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit von 564 Millionen Euro vor. Der Freistaat Bayern hat anlässlich der Corona-Pandemie im September 2020 eine Verordnung über kommunalwirtschaftliche Erleichterungen für die Jahre 2020 und 2021 erlassen (VVKommwEV). Durch diese zugelassenen Erleichterungen werdenfür diese beiden Jahre Spielräume eröffnet, ohne dass hieraus eine unmittelbare Verbesserung der Finanzausstattung erwächst.
Das Jahresergebnis des Ergebnishaushalts stellt sich in den Jahren 2021 - 2024 ebenfalls defizitär dar. Diese Fehlbeträge können jedoch über die Ergebnisrücklage abgedeckt werden.
In den Finanzplanungsjahren 2022 - 2024 ist aufgrund der derzeitig prognostizierten Erträge bzw. Einzahlungen im Gesamthaushalt zunächst ein dauerhaft konsumtiver Einsparungsbetrag von 200 Millionen vorgesehen.
Frage 2:
Welche freiwilligen Zahlungen leistet die Stadt München zusammengefasst in Bereichen? Gibt es eine strategische Planung der Stadt München, aus der hervorgeht, wie diese freiwilligen Aufgaben in Zukunft priorisiert werden? Wenn nein, wird daran gearbeitet?
Antwort:
Der städtische Haushalt wird über Produkt- und Produktleistungen abgebildet. Die jeweiligen Produktblätter geben im Detail Auskunft, ob es sich um eine Pflichtleistung oder freiwillige Leistung handelt bzw. wie hoch der %-Anteil der freiwilligen Leistungen ist. Die entsprechenden Entwurfsbände für den Haushalt 2021 wurden mit Verteilungsschreiben vom 16.11.2020 versandt und sind auch in WILMA unter folgendem Link abrufbar:
https://wilma.muenchen.de/pages/haushalt/apps/wiki/haushaltplanung/list/view/4c1431c6-ed16-40b9-be2e-fcc040c9ff5d#
Die inhaltliche Schwerpunktsetzung wurde bereits über verschiedene Anträge im letzten Jahr bestimmt, z.B. im Rahmen der Beschlussfassung zum Sicherheitspaket Haushalt 2020 am 13.05.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00225) und im Eckdatenbeschluss zum Haushalt 2021 in der Vollversammlung am 22.07.2020 (Sitzungsvorlage Nr. 20-26/V 00527).
Frage 3:
Wie wird sichergestellt, dass wir Handlungsspielraum behalten zur Bewältigung von künftigen Krisen? Wie können priorisierte politische Aufgaben, wie z.B. Abwendung des Klimanotstandes oder Bildungsoffensive in finanziell angespannter Lage weiter voran getrieben werden?
Antwort:
Zielsetzung der Landeshauptstadt München ist es, die dauernde Leistungsfähigkeit herzustellen und zu sichern. Vor diesem Hintergrund sindauch die bereits oben dargestellten Einsparungen im konsumtiven Bereich zu sehen sowie die künftigen Bemühungen, die Investitionsauszahlungen im Rahmen der Aufstellung des Mehrjahresinvestitionsprogramm 2012 - 2025 nach inhaltlicher Schwerpunktsetzung des Stadtrats (s.o.) signifikant zu reduzieren, ohne dadurch Klimamaßnahmen und die Bildungsoffensive zu beeinträchtigen.
Frage 4:
Ein Rückschlag im Bereich des umweltbezogenen Gesundheitsschutzes würde wegen seiner großen Reichweite und Betroffenheit der gesamten Bevölkerung selbst bei nur geringen Verschlechterungen z.B. der Luftqualität eine große Zahl an Erkrankungen und Todesfällen verursachen. Wird bei den Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch berücksichtigt, dass Luftqualität und Klimawandel zu den wichtigsten umweltbezogenen Determinanten der menschlichen Gesundheit gehören?
Antwort:
Das Referat für Klima- und Umweltschutz (ehemals RGU) nimmt dazu wie folgt Stellung:
Die Minimierung gesundheitlicher Auswirkungen durch die Luftschadstoffbelastung sowie durch den Klimawandel stehen im besonderen Fokus des Referates für Gesundheit und Umwelt. Dabei sind die Auswirkungen des Klimawandels aus dem Blickwinkel der Klimaanpassung, nämlich die Anpassung an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels, sowie aus dem Blickwinkel des Klimaschutzes zu betrachten. Der Klimaschutz umfasst als zweite Säule der Klimapolitik der Landeshauptstadt München Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Zu den einzelnen Aspekten ist das Folgende auszuführen.
Luftschadstoffbelastung
Zwei Luftschadstoff-Grenzwerte stehen derzeit in der öffentlichen Diskussion, der für Feinstaub (PM10) und der für Stickstoffdioxid (NO2). Die Feinstaubwerte werden in München seit 2012 dank der erfolgreichen Umweltzone eingehalten. Bei Stickstoffdioxid kann der gemittelte Jahresgrenzwert von 40 µg/m3 jedoch nicht flächendeckend eingehalten werden. Sowohl die Messwerte der fünf Münchner Stationen des vom Landesamt für Umwelt betriebenen Landesüberwachungssystems Bayern (LÜB; www.lfu.bayern.de) sowie die Messwerte des freiwilligen städtischen NO2-Messnetzes (www.muenchen.de/messergebnisse) zeigen für 2018 und für 2019 jedoch, dass die NO2-Belastung insgesamt rückläufig ist.Nach einer Immissionsprognose der am 31.10.2019 von der Regierung in Oberbayern in Kraft gesetzten 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München kann der Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid im Jahr 2020 bereits an 98,8% der Hauptverkehrsstraßen eingehalten werden. Ab 2024 ist nach dieser Immissionsprognose von der Einhaltung des Grenzwertes an allen Streckenabschnitten im Stadtgebiet mit Ausnahme der Landshuter Allee, wo dies ab 2026 erfolgt, auszugehen.
Vom Stadtrat wurde im Juli 2018 mit Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 12218 der Masterplan zur Luftreinhaltung der Landeshauptstadt München beschlossen. Er bündelt 127 Einzelmaßnahmen im städtischen Handlungsrahmen aus den Handlungsfeldern Elektromobilität, Digitalisierung, Radverkehr, Verkehrsmanagement, Mobility und Sharing, Parkraummanagement,
Stadtlogistik und Mobilitätsmanagement. In die am 31.10.2019 von der Regierung von Oberbayern (ROB) in Kraft gesetzte 7. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet München hat die ROB 115 dieser Maßnahmen übernommen. Zusätzlich beinhaltet die 7. Fortschreibung Maßnahmen, die vom Stadtrat im Frühjahr 2019 für Streckenabschnitte beschlossen wurden, an denen im Jahr 2018 Grenzwertüberschreitungen gemessen wurden. Die Maßnahmen des Masterplans sowie der 7. Fortschreibung befinden sich in kontinuierlicher Umsetzung. Auswirkungen der aktuellen Haushaltslage auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Luftreinhaltung sind derzeit nicht erkennbar.
Klimaanpassung
Die gesundheitliche Belastung wird durch die weitergehenden Veränderungen von Temperatur und Niederschlag, die im Rahmen des fortschreitenden Klimawandels zu erwarten sind, zunehmen. Aufgrund der Konzentration von Bevölkerung und Infrastruktur im urbanen Raum sowie der klimatischen Besonderheiten des Stadtklimas sind Städte durch die negativen Folgen des Klimawandels besonders betroffen. Mit der Klimafunktionskarte der Landeshauptstadt München liegt eine „Hitzekarte“ vor (s. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 17.12.2014, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 01810), die in thematischen Karten sowohl die thermische Situation als auch die bioklimatische Belastung in den Siedlungsbereichen darstellt. Die bioklimatische Belastung und die gesundheitlichen Auswirkungen von thermischen Veränderungen werden im „Klimaanpassungskonzept“ der Landeshauptstadt aufgegriffen (s. Beschluss der Vollversammlung des Stadtrats vom 15.11.2016, Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 06819). Durch gezielte Maßnahmen steht einerseits der breiten Öffentlichkeit und besonders betroffenen Zielgruppen eine städtische Informationsplattform hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen und Risiken des Klimawandels zur Verfügung:https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Gesund- heit-und-Umwelt/Hygiene_und_Umweltmedizin/Hitze_und_Gesundheit. html.
Andererseits wurden der Klimawandel, seine unvermeidlichen Folgen und die Vulnerabilität medizinischer Einrichtungen im Stadtgebiet thematisiert.
Neben den Maßnahmen, die direkt auf die gesundheitlichen Folgen des Klimawandels abzielen, umfasst das Klimaanpassungskonzept 24 weitere Maßnahmen. Diese zielen neben der städtischen Anpassung auch auf die Förderung privater Maßnahmen ab. Das Anpassungskonzept strebt neben dem Erhalt und dem verstärkten Ausbau der Münchner Grünzüge auch die planerische Sicherung großräumiger Freiräume zur Klimaregulierung auf städtischer und auch regionaler Ebene an.
Die erste Fortschreibung des referatsübergreifenden Klimaanpassungskonzepts soll ab 2022 u. a. den Themenbereich „Klimawandel und Gesundheit“ weiter vertiefen. Damit soll eine adäquate Anpassung an städtische und klimatische Veränderung ermöglicht werden. Die aktuelle Haushaltslage wird Auswirkungen auf die Umsetzung der Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel haben und wird voraussichtlich auch die Fortschreibung beeinflussen. Im Rahmen des Prozesses ist die Stadtverwaltung vorbereitet, entsprechende Förderanträge zu stellen, wenn Möglichkeiten seitens der europäischen, nationalen und regionalen Förderprogramme bestehen.
Klimaschutz
Als ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzpolitik der Landeshauptstadt München ist das Integrierte Handlungsprogramm Klimaschutz in München (IHKM) zu nennen (www.muenchen.de/klimaschutz). Die dritte Fortschreibung des IHKM – das Klimaschutzprogramm 2019 – wurde in der Vollversammlung im November 2018 für die Jahre 2019 - 2021 mit einem Fördervolumen von rund 100 Millionen Euro beschlossen (Sitzungsvorlage Nr. 14-20/V 11745). In der Vollversammlung im Dezember 2019 hat der Stadtrat den Klimanotstand ausgerufen und das Ziel der Klimaneutralität für die LHM München 2030 für die Landeshauptstadt München beschlossen (Sitzungsvorlage Nr.14-20/V 16525). Dabei hat er das Ziel der Klimaneutralität im Stadtgebiet von 2050 auf 2035 vorgezogen. Die Stadtverwaltung bereitet aktuell einen Handlungsplan vor, der Ende 2021 dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt werden wird. Bereits im Dezember 2020 wird der Stadtrat mit entscheidungsreifen Maßnahmen bzw. notwendigen Ressourcen befasst.Zur Umsetzung und Erreichung der neu gesetzten Klimaschutzziele sind große finanzielle Anstrengungen der Stadt und der Stadtgesellschaften notwendig, da insbesondere der Umbau der Energieversorgung Münchens, die Gebäudesanierung und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur kostenintensiv sind. Einen wichtigen Stellenwert nimmt daher die Inanspruchnahme externer Fördermittel von Seiten der EU, des Bundes und des Freistaats Bayern ein. Hier ist insbesondere die von der EU-Kommission geplante Förderung von Städten mit ambitioniertem Klimaneutralitätsziel zu nennen, deren Ausgestaltung aber noch unklar ist und deswegen auch in Folge die zukünftigen nationalen und bayerischen Förderprogramme noch nicht angepasst wurden. Die Stadtverwaltung ist vorbereitet, entsprechende Förderanträge zu stellen, wenn die Rahmenbedingungen feststehen. Darüber hinaus sind in den kommenden Jahren auch die Möglichkeiten der Finanzierung von Klimaschutzaktivitäten auszuloten, die zum Teil außerhalb des städtischen Haushaltes ansetzen (z.B. Fondslösungen, Crowdfunding, Contracting u.a.m.).
Frage 5:
Spielen derzeit oder künftig Umweltgesichtspunkte eine Rolle bei der Abwägung von finanziellen Corona-bedingten Leistungen?
Antwort:
Die vordringlichste Aufgabe der Kommune besteht darin, das gewohnt hohe Niveau der Leistungen der Kommune aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich des ÖPNV, der Kultur und der sozialen Infrastruktur, die von der Krise besonders betroffen sind. Das Krisen- und Konjunkturpaket der Bundesregierung vom Juni 2020 hat einen besonderen Fokus auch auf Umwelt- und Klimaaspekte gelegt und ein umfangreiches Programm aufgelegt, wie z.B. die Ausweitung der Kommunalrichtlinie des Bundes sowie das CO²-Gebäudesanierungsprogramm und die Neuauflage eines Umrüstprogramms für Klimaanlagen. Hieraus ergeben sich für die Zukunft auch mittelbare Effekte bei der Gestaltung der Stadt unter Umweltgesichtspunkten. Bereits im letzten Jahr wurden daraus rd. 6,5 Millionen Euro abgerufen (vgl. hierzu auch Sitzungsvorlage von SKA 2.22 für den Finanzausschuss am 2.3.2021 Nr. 20-26/V02422).
Frage 6:
Spielen finanzielle Gesichtspunkte bei der Abwägung der Implementation von Corona-Maßnahmen eine Rolle?
Antwort:
Finanzielle Aspekte spielen unabhängig von Corona immer eine Rolle. Aufgabe der Stadtkämmerei als Querschnittsreferat ist es, alle finanziellen Zuwendungen bestmöglichst auszuschöpfen.
Frage 7:
Das Mehrjahresinvestitionsprogramm für die nächsten 5 Jahre beläuft sich auf 9 Milliarden Euro, die Liste für geplante und beabsichtigte große Vorhaben summiert sich gar auf 14,2 Milliarden Euro. Das waren Zahlen vor der Corona-Krise und schon damals war es fraglich, ob diese Wunschliste jemals bezahlt werden kann. Welche großen Maßnahmen werden verschoben, welche abgesagt?
Antwort:
Mit Verteilungsschreiben vom 13.11.2020 wurde der MIP-Entwurf für die Jahre 2020 - 2024 versandt, eine weitere Anpassung des MIP wurde dem ehrenamtlichen Stadtrat mit Beschluss in der Sitzung der Vollversammlung am 16.12.2020 vorgelegt (Nr. 20-26/V 01215). Ergänzend dazu wurde die Bekanntgabe zu den „Großen Vorhaben“ (Nr. 20-26 V/01990) ebenfalls in die Vollversammlung im Dezember 2020 eingebracht. Insoweit darf ich auf diese beiden Vorlagen verweisen.
Frage 8:
Wie wird die Tilgung von (möglichen) Krediten die Finanzierung von Investitionen beeinträchtigen?
Antwort:
Im aktuellen Haushaltsjahr ist eine Kreditaufnahme von 1.400 Millionen Euro und eine Tilgungsleistung von rd. 82 Millionen Euro eingeplant. Im Mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2020 - 2024 steigt die Gesamtverschuldung auf insgesamt 7,87 Milliarden Euro. Infolge der zusätzlich geplanten Kreditaufnahmen steigt gleichzeitig auch die ordentliche Tilgung auf 192 Millionen Euro jährlich. Für weitere Details darf ich auf Anlage 7 zur Beschlussvorlage „Haushaltsplan 2021; Schlussabgleich; Mittelfristige Finanzplanung der Landeshauptstadt München für die Jahre 2020 - 2024“ (Nr. 20-26/V 01833) verweisen. Ziel der Stadtkämmerei ist es, die Gesamtverschuldung signifikant zu reduzieren, sodass die Tilgungsleistung auch entsprechend niedriger sein wird.
Frage 9:
Der Bund stellt 900 Millionen für den Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung und die EU wird in den kommenden Jahren hohe Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutz zur Verfügung stellen. Das sind nur zwei Beispiele für die „externe“ Finanzierung von Münchner Maßnahmen. Wie stellt die Stadt München sicher, diese und ähnliche Förderungen zu sichern?
Antwort:
Die Stadtkämmerei hat am 2.3.2021 in den Finanzausschuss eine Bekanntgabe Nr. 20-26/V 02422 eingebracht. Im Kontext der jährlichen Berichterstattung zum Kommunalen Finanzausgleich hat der Oberbürgermeister die Stadtkämmerei beauftragt, den Stadtrat im Finanzausschuss umfassend über alle Zuwendungen des Freistaats Bayern, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu informieren, die der Stadtkonzern München einschließlich der städtischen Eigenbetriebe und Beteiligungsgesellschaften im investiven Bereich in der Vergangenheit erhalten hat und in Zukunft voraussichtlich erwarten kann.
Ich hoffe, Ihre Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben.