Anfrage zur Antwort auf eine schriftliche Anfrage bezüglich des Berichts „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“ vom 30.10.2020
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Markus Walbrunn und Iris Wassill (AfD) vom 10.2.2021
Antwort Oberbürgermeister Dieter Reiter:
Auf Ihre Anfrage vom 10.2.2021 nehme ich Bezug. In Ihrer Anfrage haben Sie folgenden Sachverhalt vorausgeschickt:
„Die Beantwortung der im Betreff bezeichneten Schriftlichen Anfrage der AfD-Stadtratsgruppenmitglieder Walbrunn und Wassill wirft, aufgrund ihrer teils äußerst knappen Beantwortung, einige Rückfragen auf.“
Zu den im Einzelnen gestellten Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Frage 1 und 2 wird aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet.
Frage 1:
Was für konkrete Bespiele „angepassten Verhaltens“ von Schülerinnen lassen sich im schulischen Alltag beobachten, die nach Ansicht der Gleichstellungsstelle, als „rollenstereotypes Verhalten“ einzustufen und „aufzubrechen“ sind? (Es wird um keine abschließende Auflistung gebeten, sondern lediglich um einige, die gewählte Terminologie illustrierende, Fallbeispiele.)
Frage 2:
Was für konkrete Maßnahmen ergreifen die städtischen Münchner Schulen, um im Dienste einer „geschlechtergerechte Pädagogik“ Mädchen und Jungen, „möglichst viele Entwicklungsoptionen jenseits von Rollenstereotypen“ zu ermöglichen? (Es wird um keine abschließende Auflistung gebeten, sondern lediglich um einige, die gewählte Terminologie illustrierende, Fallbeispiele.)
Antwort zu Frage 1 und 2:
Im vom Stadtrat im Juli 2019 beschlossenen 1. Aktionsplan zur Umsetzung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene (14-20/V 14161) sind im Kapitel 3.8 „Reflexion und Abbau von Geschlechterstereotypen“ Beispiele und Maßnahmen genannt. Hierauf darf ich Sie verweisen.
Frage 3:
In der Beantwortung der zugrundeliegenden Anfrage wurde die Frage nach den Kosten für den Bericht „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“ damit beantwortet, dass keine „externen Kosten“ für die Erstellung entstanden seien, was jedoch nicht der eigentlichen Frage entsprach:
Frage 3.1:
Auf welchen finanziellen Aufwand beliefen sich die für die Erstellung des Berichts „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“ aufgewandten Haushaltsmittel?
Antwort:
Für Recherchearbeiten beliefen sich die aufgewendeten Sachmittel auf 1.632 Euro.
Frage 3.2:
Wie viele Arbeitsstunden wurden für die Erstellung des Berichts „Gleichstellung von Frauen und Männern. Daten – Analysen – Handlungsbedarfe“ durch die Mitarbeiter der Gleichstellungsstelle aufgewandt?
Antwort:
Die Entwicklung und Implementierung eines Gleichstellungscontrollings ist Teil der Aufgaben der Dienstkraft zur Koordination zur Umsetzung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene. Mit der Erstellung des Berichts wurde 2019 begonnen, Fertigstellung war Mitte 2020. Eine Binnendifferenzierung von Arbeitsstunden innerhalb der regelhaften Aufgaben einer Dienstkraft wird nicht vorgenommen.