Anfrage zum Haushalt 2021 des Referats für Bildung und Sport (RBS)
Anfrage Stadtrats-Mitglieder Professor Dr. Jörg Hoffmann, Gabriele Neff, Richard Progl und Fritz Roth (FDP BAYERNPARTEI Stadtratsfraktion) vom 15.12.2020
Antwort Referat für Bildung und Sport:
Auf Ihre Anfrage vom 15.12.2020 nehme ich Bezug.
Sie haben Ihrer Anfrage folgenden Text vorausgeschickt:
„Hintergrund:
a) Das Produkt 39111539 – Informationstechnologie (IT) weist als ordentli- che Aufwendung im Haushalt 2021 folgende Position aus:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Euro 112.528.432 Hierbei handelt es sich um die Kostenübernahme der LHM Service GmbH (LHM-S).
b) Im Teilergebnishaushalt (Gewinn- und Verlustrechnung) beträgt der Posten Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Euro 393.876.700. In diesem Betrag ist der obige Betrag für die LHM-S enthalten.
c) Im Teilfinanzhaushalt (Cash-Flow-Rechnung) müsste der Betrag gleich hoch sein wie im Teilergebnishaushalt, da die Zahlungen zeitnah zu leisten sind. Hier ergeben sich aber nur Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen von Euro 327.176.700.
Damit ergibt sich eine Differenz i.H.v. Euro 66.700.000.
d) Die angeführte Differenz wird im Teilfinanzhaushalt unter der Übersicht wie folgt etwas verklausuliert erklärt:
‚Die Abweichung zwischen Teilfinanzhaushalt und Teilergebnishaushalt i.H.V. -66,7 Mio. Euro ist zurückzuführen auf eine Vereinbarung zwischen der LHM und der SWM GmbH zur zahlungswirksamen Stundung der Kostenerstattung an den IT-Dienstleister LHM-Services GmbH als Tochter der SWM GmbH für die Jahre 2020 und 2021. Im Ergebnishaushalt 2021 werden die Planungen aus dem abgestimmten Wirtschaftsplan i.H.v. 110.075.000 Euro angesetzt. Im Finanzhaushaltsplan 2021 werden die aus 2020 gestundeten Auszahlungen angesetzt. Die Planungen 2021 werden zahlungswirksam nach 2022 gestundet.‘
Im Klartext: Die LHM-S GmbH stundet der LHM über die SWM GmbH Beträge in dreistelliger Millionenhöhe. Dies bedeutet nichts Anderes, als dass die SWM für die LHM quasi als Bank fungiert und der LHM in dieser angespannten Haushaltslage Geld zur Verfügung stellt. Allerdings ist unklar, woher dann die LHM-S ihre liquiden Mittel zur Zahlung ihrer Löhne, Sachkosten etc. erhält. Sollte sie die Mittel von der SWM erhalten, könnte eine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe vorliegen.“
Die von Ihnen gestellten Fragen betreffen Zuständigkeiten der Stadtkämmerei, weshalb diese um die Beantwortung der Fragen gebeten wurde. Dementsprechend erhalten Sie nach Rückmeldung der Kämmerei folgende Antwort:
Frage 1:
Warum bezahlt die LHM ihre vertragsgemäßen Kosten an die LHM-S nicht zeitnah? Hat diese Verschiebung in das Jahr 2022 etwas mit der angespannten Haushalslage zu tun?“
Antwort:
Ab Juli 2020 wurde die monatliche Zahlung der Kostenerstattungen an die LHM Services GmbH für die erbrachten IT-Leistungen ausgesetzt. Der Grund war eine zu diesem Zeitpunkt erwogene Stundung der Zahlungen ins Jahr 2021, die zwischen der Stadtkämmerei und der SWM GmbH vorabgestimmt wurde. Entsprechend wurde in die Planung des Entwurfs des Teilfinanzhaushalts des Referats für Bildung und Sport für 2021 eine Zahlungsverschiebung von 2020 nach 2021 und in Folge von 2021 nach 2022 aufgenommen.
Auslöser waren die zum Zeitpunkt der Nachtragsplanung bestehenden Unklarheiten über den Erhalt von Gewerbesteuerersatz durch den Bund und das Land im Haushaltsjahr 2020 und damit die Frage, ob für die Planungen des Nachtrags ein positiver Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit erreicht werden kann.
Als letztlich die Meldung über die endgültige Gewerbesteuerersatzleistung eingegangen war, wurde von den Überlegungen eines Zahlungsaufschubs Abstand genommen. Zu diesem Zeitpunkt war auch bereits der Nachtrag beschlossen.
Details der Abwicklung waren zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt, jedoch wäre die Stundung zinsfrei erfolgt. Die Stadtkämmerei geht davon aus, dass die Liquidität der LHM-S durch die Muttergesellschaft SWM sichergestellt wird. Weitere rechtliche Prüfungen waren noch nicht erfolgt und letztlich auch nicht notwendig. Weitere Stundungen seitens der SWM gegenüber dem Hoheitshaushalt sind der Stadtkämmerei nicht bekannt.Im Schlussabgleich zum Haushalt 2021 in der Vollversammlung des Stadtrates am 16.12.2020 (Sitzungsvorlage Nr. V 20-26/V 01833) wurde in der Änderungsliste (Anlage 3) unter „Referat für Bildung und Sport; Schlussabgleich 2021 – Aufwendungen – Erhöhungen/Reduzierungen der Planansätze die Anpassung der Auszahlungen“ in Zeile 2 eine Erhöhung der Auszahlungen um 66.700.000 Euro vorgeschlagen und beschlossen.
Damit bezahlt die LHM ihre vertragsgemäßen Kostenerstattungen an die LHM Services GmbH auch zukünftig zeitnah. Alle weiteren Fragen sind hierdurch gegenstandslos.
Frage 2:
Wer hat die Kreditaufnahme der LHM bei der SWM bzw. der LHM-S veranlasst?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 3:
Wie sind die Konditionen der Kreditaufnahme?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 5:
Wie finanziert die LHM-S ihre Kosten (z.b. Sachkosten, Gehälter), wenn sie keine liquiden Mittel von der LHM erhält?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 6:
Ist die naheliegende Vermutung zutreffend, dass die Muttergesellschaft SWM die Liquidität für die LHM-S zur Verfügung stellt?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 7:
Falls ja, bei 6.: Wurde dieses Vorgehen beihilferechtlich überprüft? Würde ein unabhängiger Gläubiger diesen Kredit ebenfalls gewähren?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 8:
Für welche Jahre ist dieses Vorgehen geplant? Nur für 2020 oder auch für folgende Jahre?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 9:
Gibt es auch an anderer Stelle im städtischen Haushalt ähnliche Zahlungsverschiebungen, bei denen die SWM faktisch als Bank dient?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.
Frage 10:
Benötigt die SWM GmbH eine Banklizenz, wenn sie erhebliche Summen innerhalb des „Konzerns Stadt“ verleiht?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1.